Fonic Rufnummernmitnahme – Tipps & Tricks

By Bastian Ebert

Fonic Rufnummernmitnahme – Tipps & Tricks – Seit der Reform des Telekommunikationsgesetz im Jahr 2012 lässt sich die Mobilrufnummer jederzeit bei einem Vertragswechsel zum neuem Anbieter mitnehmen, ganz unabhängig von der noch verbleibenden Laufzeit. Daher kann man zu Fonic sowohl die alte Rufnummer mitbringen als auch die alte Rufnummer von Fonic zu einem anderen Mobilfunk-Anbieter mitnehmen. Wie das geht und was es dabei zu beachten gilt, haben wir hier zusammengestellt. Die Anleitung gilt auch für die Fonic mobile Tarife.

HINWEIS Innerhalb von Telefonica Anbietern gibt es nicht immer die Möglichkeit, die Rufnummer mitzunehmen. Wer also zu anderen Telefonica Angeboten wechseln will, muss die Rufnummer eventuell zwischenparken. Mehr dazu: Interne Rufnummernmitnahme bei O2

Fonic Rufnummernmitnahme beantragen

Möchte man also seine alte Rufnummer zu Fonic portieren lassen, sollte man bedenken, dass eventuell eine Exportgebühr an den bisherigen Anbieter gezahlt werden muss. Jedoch erhält man von Fonic in fast allen Verträgen 25 Euro zusätzliches Startguthaben. Wichtig ist die Portierungsanfrage rechtzeitig dem alten Anbieter zu übermitteln, sonst kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen. Außerdem sollte zudem der alte Mobilfunkantrag in der Regel 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden, denn Fonic verlangt eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters. In jedem Fall ist aber zu beachten, dass bei Abschluss eines neuen Vertrages, die Daten identisch mit den Daten sein müssen, die bei dem bisherigen Anbieter hinterlegt sind. Ansonsten kommt es zu Problemen bei der Rufnummernmitnahme.

Ist die Entscheidung der Rufnummernmitnahme endgültig und hat man bereits bei Fonic eine Sim-Karte erhalten, so muss als erster Schritt zur Rufnummernmitnahme die Sim-Karte freigeschaltet werden. Denn anders als bei anderen Anbietern, erfolgt die Portierung bei Fonic erst bei Aktivierung der Sim-Karte. Nach erfolgreicher Freischaltung der Sim-Karte ist erst einmal die Fonic Mobilfunknummer aktiviert, diese kann aber anschließend durch die alte Rufnummer ersetzt werden.

Danach muss die Rufnummern-Mitnahme bei Fonic beantragt werden. Das lässt sich zum einen telefonisch über die Kundenbetreuung unter der Hotline-Nummer:  0176 8888 0000 (9 Cent pro Minute) abwickeln und zum anderen über den Service Bereich unter www.mein.fonic.de.

Als nächstes kontaktiert Fonic den bisherigen Anbieter bezüglich der Rufnummernmitnahme. Ist alles abgeklärt, erhält man von Fonic eine SMS über den Status z.B. über den Termin der Rufnummern-Umstellung. Bis zum Portierungstermin kann mit der Fonic Mobilfunknummer telefoniert werden und ist auch über diese erreichbar. Steht der Tag der Umstellung ins Haus, erhält man wieder eine SMS von Fonic dass der Rufnummernwechsel erfolgreich durchgeführt ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die portierte Rufnummer gültig.

Hier noch einmal die Vorgehensweise bei der Rufnummer-Mitnahme einmal kurz und knapp aufgeführt:

  1. Vertrag beim alten Anbieter kündigen und auf eine Kündigungsbestätigung bestehen. Daten für den neuen Vertrag genau mit denen des alten Vertrags vergleichen.
  2. Neuen Vertrag bei Fonic abschließen mit Hinweis auf Portierungswunsch der Rufnummer.
  3. Nach Erhalt Sim Karte freischalten lassen und noch einmal Fonic über Portierungswunsch informieren.
  4. Kündigungsbestätigung bei Fonic vorlegen und warten bis die Portierung erfolgt ist.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum 20. April 2020 auf maximal 6,82 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:
 
Abgefragte Kundendaten
Bei Privatkunden Bei Geschäftskunden
Rufnummer Rufnummer
Name Name
Geburtsdatum Kundennummer
 
 Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet.

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

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