Kündigen bei PremiumSim: So geht’s richtig – Es gibt verschiedene Szenarien, die einen Kunden dazu bringen können, seinen Mobilfunktarif kündigen zu wollen. Sei es ein schlechter und nicht-zufriedenstellender Kundenservice, Probleme mit dem Netz, veränderte Nutzungsgewohnheiten oder bessere/günstigere Angebote von anderen Anbietern. Was auch immer der Grund ist, es gibt einige Dinge bei einer Kündigung zu beachten: Muss ich bestimmte Fristen einhalten? Auf welchem Wege wird meine Kündigung akzeptiert? Wohin muss ich sie überhaupt schicken? und was passiert, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird? Wie die Lage bei PremiumSim bezüglich der Kündigung momentan ist, ist hier kurz dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Video: die aktuellen PremiumSIM Tarife im Test
Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei PremiumSim
Die Tarife von PremiumSim punkten mit einer flexiblen Mindestvertragslaufzeit von einem Monat. Das macht sie sehr kundenfreundlich und zeitnah kündbar. Die Verträge sind zum Ende jeden Kalendermonats kündbar. Die Kündigung muss in Textform 30 Tage zum Ende des Kalendermonats bei PremiumSim vorliegen/eingehen, da sich der Vertrag sonst automatisch um einen weiteren Monat verlängert.
Die Kündigung bei PremiumSim
PremiumSim ist eine Marke der Drillisch Online GmbH. Vertragspartner bei Vertragsabschluss ist somit genau genommen nicht PremiumSim selbst, sondern die übergeordnete Drillisch Online GmbH. Zur Unternehmensstruktur schreibt PremiumSim selbst:
PremiumSIM ist eine Marke der Drillisch Online AG. Die Drillisch Online AG gehört zu 100 % zum Konzern des börsennotierten Mobilfunk-Serviceproviders Drillisch Online GmbH (TecDAX, WKN 554550) und ist ein deutschlandweit führendes Unternehmen im Online-Vertrieb discountgünstiger Tarife für die mobile Telefonie und Datennutzung. Seit jeher kann das Unternehmen auf eine wachsende und deutlich profitable Geschäftstätigkeit verweisen. Mit der langjährigen Erfahrung der Drillisch-Gruppe als erfolgreicher Mobilfunk-Serviceprovider entwickelt die Drillisch Online AG heute als MVNO (Mobile Virtual Network Operator) flexible und preisführende Tarifmodelle.
Somit muss man eigentlich bei der Drillisch Online GmbH und nicht direkt bei PremiumSim kündigen. Die Kündigung läuft allerdings trotzdem zentralisiert über PremiumSim und wird dann an die Drillisch Online GmbH weitergeleitet.
Der einfachste Weg ist, die Kündigung online über die persönliche Servicewelt durchzuführen. Das geht am schnellsten, man kann sich bezüglich des Eingangs der Kündigung bei PremiumSim/Drillisch wegen der Einhaltung der Kündigungsfrist also sicher sein, und sie wird auf jeden Fall bei der richtigen Adresse landen. Dazu muss man sich nur in die persönliche Servicewelt bei PremiumSim einloggen und das Kündigungsformular mit seinen persönlichen Daten und den Angaben zum Mobilfunktarif ausfüllen.
Nach Eingang der Kündigung erhält man von PremiumSim umgehend eine Kündigungsbestätigung. Sollte diese einige Tage nach der Kündigung noch nicht aufgetaucht sein, sollte man den Kundenservice kontaktieren, der auch bei anderen Fragen zur Kündigung zur Verfügung steht oder die Kündigung online noch einmal vornehmen. Den Kundenservice erreicht man entweder online über das Kontaktformular oder über die Hotline 06181 7074 074.
Wann muss ich den Tarif kündigen?
Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.
Das Kündigungsschreiben
Die Kündigung muss auf jeden Fall in Textform erfolgen (Vorlage hier). Eine telefonische Kündigung ist immer unwirksam. Allgemein sollten im Kündigungsschreiben alle wichtigen Daten enthalten sein, wie: Name und Adresse, Kundennummer und Rufnummer sowie den Termin, zu dem gekündigt werden möchte – also in der Regel den letzten Tag der Vertragslaufzeit. Bei der schriftlichen Kündigung ist es am einfachsten (Falls man sich in den Fristen unsicher ist.) zu erwähnen, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden soll. Mobilfunkanbieter dürfen jedoch nicht mehr auf unterschriebene und schriftliche Kündigungen bestehen, eine Kündigung per E-Mail oder das Online-Portal des Anbieters ist ebenso wirksam. Aus Gründen der Einfachheit und der Effizienz ist es also ratsam, die Kündigung online vorzunehmen (Vorlage hier). Entscheidet man sich jedoch dagegen, muss das fertige Kündigungsschreiben an folgende Adresse geschickt werden:
Drillisch Online AG
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal
Sollte man es sich doch anders überlegen und die Kündigung zurückziehen wollen, sollte man sich umgehend und in schriftlicher Form (z.B. E-Mail, Fax, Brief) an die Kundenbetreuung wenden.
Außerordentliche Kündigung und Widerruf
Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen (Vorlage hier). Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:
Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Außerdem hat man bei PremiumSim die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden.PremiumSim schreibt dazu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Drillisch Online AG, Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 63477 Maintal, [email protected], Tel. 06181-708 3049, Fax 06181-708 3063) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist
Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.
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