Bei simplytel richtig kündigen

By Bastian Ebert

Bei simplytel richtig kündigen – Wer beim Mobilfunkdiscounter simplytel seinen Handyvertrag kündigen möchte, der profitiert in allen Handy-Tarifen von einer Mindestvertragslaufzeit von nur einem Monat und kann somit flexibel monatlich kündigen. Ideal, wenn man schnell zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln möchte, welcher gleiche Konditionen noch günstiger anbieten kann.

Die Kündigungsfrist der simply-Tarife im Überblick:

  • 3 Monat Mindestvertragslaufzeit: Bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Monat, kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag, um einen weiteren Monat.

UPDATE: Mittlerweile bietet das Unternehmen auch längere Laufzeiten an. Diese findet man  beispielsweise immer bei den Verträgen mit Handy. Dann gibt es einen Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Trotz der kurzen Laufzeit sollte man in jedem Fall schriftlich kündigen. Wer nicht selbst schreiben möchte: Eine anwaltlich geprüfte Kündigung als Vorlage mit rechtssicherem Versand für Simplytel gibt es hier*.

UPDATE2 Der früher Name Simply wurde mittlerweile durch Simplytel ersetzt. Für die Kündigung der Tarife macht das aber keinen Unterschied – man kannauch Simply Tarife bei Simplytel kündigen.

Die AGB von Simply zum Thema Kündigung

Simply nutzt in den AGB die normalen Drillisch Formulierungen zum Thema Kündigung durch den Kunden. Dort heißt es im Detail:

Der Vertrag wird je nach Tarifmodell ohne Mindestvertragslaufzeit, für eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6), zwölf (12) oder 24 Monaten geschlossen.
In der Variante ohne Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von den Parteien jederzeit in Textform (z.B. mittels E-Mail, Brief, Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils zum Kalendermonatsende gekündigt werden.

[…]

Ein Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate (Verlängerungszeitraum), wenn eine der Parteien nicht in Textform unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums kündigt.

Zusatzleistungen und Optionen können teilweise andere Laufzeiten haben, enden aber in der Regel auch mit der Kündigung des Mobilfunk-Vertrags bei Simply. Es reicht also in der Regel, den Handyvertrag zu kündigen.

Wann muss ich den Tarif bei Simply kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Den Mobilfunkvertrag bei Simply richtig kündigen

Eine Kündigung sollte bei simply grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bei Postversand, empfiehlt sich die Kündigung am besten in einem Einschreibebrief mit Rückschein zu stecken. Das ist auch der sicherste Weg, denn so erhält man als Kunde einen Beweis für die fristgerechte Kündigung. Eine Kündigung per E-Mail ohne Unterschrift ist jedoch auch wirksam und muss anerkannt werden. Doch zuvor sollte natürlich das Kündigungsschreiben verfasst werden. Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten folgende Dinge enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum
  • Um Kündigungsbestätigung bitten

Wer nicht selbst schreiben möchte: Eine anwaltlich geprüfte Kündigung als Vorlage mit rechtssicherem Versand für Simplytel gibt es hier*.

Ist das schriftliche Schreiben fertig, an die folgende Adresse senden:

Drillisch Online GmbH
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
D – 63477 Maintal

Nach Eingang der Kündigung bei simply wird diese unmittelbar bestätigt. Zudem erhält man bei fristgerechter Kündigung des Mobilvertrages nach Ende der Laufzeit eine abschließende Rechnung.

Fristgerechte Kündigung der Tarifoptionen

Zusatzoptionen oder Tarifoptionen, lassen sich jederzeit in der persönlichen simply Servicewelt hinzu- oder abbuchen. Grundsätzlich besteht jedoch für eine gebuchte Option eine Mindestvertragslaufzeit von einen Monat. Danach verlängert sich die Tarifoption, um jeweils einen weiteren Monat, sofern diese nicht mit einer Frist von einen Tag zum Monatsende schriftlich kündigt wird. Wichtig: Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei simply an.

Wer nicht selbst schreiben möchte: Eine anwaltlich geprüfte Kündigung als Vorlage mit rechtssicherem Versand für Simplytel gibt es hier*.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Simply die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Simply schreibt dazu:

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tage ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, Email) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: SIMply Communication GmbH, Wilhelm-Röntgen Str. 1-5, 63477 Maintal.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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