Bei Discotel richtig kündigen – So geht es

By Bastian Ebert

Discotel 6 Cent Tarif Bei Discotel richtig kündigen – So geht esDiscotel ausprobiert und doch nicht zufrieden? Oder es hat sich ein noch günstigeres Angebot gefunden? Es gibt viele Gründe, weshalb man seinen Handyvertrag kündigen möchte. Unabhängig welcher Grund aber, möchte man kündigen, kommt es zu Fragen, wie: Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten und was muss ich eigentlich beachten, dass meine Kündigung zum Erfolg wird? Antworten gibt es hier zum Mobilfunkanbieter Discotel im kurzen Überblick.

Discotel Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

Bei Discotel hat man erst einmal den großen Vorteil, dass man als Kunde an keine langen Laufzeitverträge gebunden ist. So lässt sich der Basis 6-Cent-Tarif jederzeit kündigen. Der Prepaid-Tarif hat nämlich nur eine Laufzeit von nur einem Tag. Kündigt man die Prepaid-Karte nicht extra, dann verlängert sich die Nutzung quasi um einen weiteren Tag. Eben ein ganz klassischer Prepaid-Tarif.

Discotel Basistarif – Laufzeit: 1 Tag, täglich kündbar.

Hat man sich jedoch gleich bei Bestellung für einen der Disotel Flat-, Minuten-oder Daten-Tarife entschieden, die Tarife bauen auf dem Basis 6-Cent-Tarif auf, dann profitiert man zumindest von einer Mindestvertragslaufzeit von nur 1 Monat und kann somit flexibel monatlich kündigen. Das heißt, kündigen lässt sich der Discotel-Tarif mit einer Frist von 1 Tag zum Ende des Abrechnungszeitraum (30 Tage). Kündigt man nicht, dann verlängert sich die Tarifoption automatisch um weitere 30 Tage, allerdings nur wenn ausreichend Guthaben vorhanden ist. Aber Achtung: Die Option ruht nur. Sobald wieder genügend Guthaben zur Abbuchung auf dem Guthabenkonto vorhanden ist, wird der mtl. Paketpreis abgebucht und der Tarif ist wieder aktiv.

Discotel Tarifoptionen – Laufzeit: 30 Tage, mit einer Frist von 1 Tag zum Abrechnungszeitraum jederzeit monatlich kündbar. Bei Nichtkündigung automatische Verlängerung um 30 Tage.

Hinweis: Kündigt man jedoch die Tarifoption, dann fallen die Kosten wie im Basistarif an. Das gleiche gilt auch, wenn die mtl. Optionsgebühr nicht abgebucht werden kann.

Wann muss ich den Discotel Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Wie kann ich bei Discotel kündigen?

Discotel hat hierzu in den Vertragsunterlagen stehen:

Zur Beendigung des Vertragsverhältnisses muss eine Partei […] schriftlich (z. Bsp. per Brief, E-Mail oder Fax kündigen.) Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei dem Vertragspartner an.

Das bedeutet, das Nutzer des Basistarifs sich an die Kündigungsfrist von einem Tag halten müssen, die  Nutzer des 30 Tage-Tarifs hingegen darauf achten müssen, dass sie die Kündigung nicht nur 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit abschicken, sondern so früh, dass die Kündigung fristgerecht bei discotel eingeht. Laut Discotel können Tarifoptionen jedoch auch in der persönlichen Servicewelt gekündigt werden. In der persönlichen Servicewelt findet man auch alle nötigen Informationen zum gewählten Tarif, so auch zur Tarif-Laufzeit.

Auf der sicheren Seite steht man immer, wenn man sich für den schriftlichen Weg per Post entscheidet. Bei Postversand, empfiehlt sich die Kündigung am besten in einem Einschreibebrief mit Rückschein zu stecken, denn so erhält man als Kunde einen Beweis für die fristgerechte Kündigung. Doch zuvor sollte natürlich das Kündigungsschreiben verfasst werden.

Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten folgende Dinge enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum
  • Um Kündigungsbestätigung bitten

Ist das schriftliche Schreiben fertig, an die folgende Adresse senden:

Discotel – Drillisch Telecom GmbH

Kundenbetreuung
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal

Nach Eingang der Kündigung bei Discotel wird diese unmittelbar bestätigt. Zudem erhält man bei fristgerechter Kündigung des Mobilvertrages nach Ende der Laufzeit eine abschließende Rechnung bzw. kann man sich das Restguthaben auszahlen lassen.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Discotel

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Discotel die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Discotel schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Drillisch Online AG, Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 63477 Maintal, [email protected], Tel. 06181-708 3049, Fax 06181-708 3063) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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