Congstar Prepaid und Handytarife – Kündigung und Verzichtserklärung

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Congstar Prepaid und Handytarife – Kündigung und VerzichtserklärungCongstar bietet nicht nur einen Prepaidkarte an sondern es stehen auch Handytarife, Allnet Flat und Angebote mit Handy zur Auswahl. Auch einen Surfstick gibt es. Die Kündigung dieser Verträge und Tarife ist dabei teilweise unterschiedlich, je nachdem, welche Laufzeiten man gewählt hat und welcher Tarif genutzt wird. Wir haben hier zusammen gestellt, werden unterschiedlichen Formen an Verträgen Congstar anbietet und was man bei einer Kündigung jeweils beachten sollte.

Wichtig: Congstar ist zwar ein Tochterunternehmen der Telekom und nutzt das D1 Netz der Telekom (es gibt kein Congstar Netz, dieses entspricht dem Telekom Netz) aber trotzdem eine selbstständige Gesellschaft. Die Kündigung ist daher auf jeden Fall an Congstar selbst zu richten und nicht an die Telekom.

TIPP Mittlerweile ist die Rufnummernmitnahme bei Congstar und generell bei allen deutschen Anbietern kostenfrei möglich. Man kann also die Rufnummer sowohl im Prepaid Bereich als auch bei den Allnet problemlos mitnehmen

Die Kündigung der Congstar Allnet Flat und Handytarife

Bei den Handytarifen auf Rechnung ist auf jeden Fall eine Kündigung notwendig, um den Vertrag zu beenden, ansonsten läuft der Tarif immer weiter und verlängert sich immer weitere. Daher ist die Kündigung wichtig, wenn man unnötige Kosten vermeiden will.

Die Laufzeiten der Handytarife und Allnetflat bei Congstar sind wählbar: es stehen Tarife mit 24 Monaten und Tarife ohne Laufzeit zur Auswahl. Bei der Kündigung sind daher unterschiedliche Fristen zu beachten:

  • ohne Mindestlaufzeit: 2 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende
  • mit 24 Monaten Laufzeit: 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende

Congstar schreibt zu den Details einer Kündigung in den AGB:

Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen / Optionen sind für beide Vertragspartner in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder vom Kunden in meincongstar unter www.congstar.de/meincongstar jederzeit zum Ende eines jeden Monats kündbar.

Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung / Option lässt den zugrunde liegenden Mobilfunkvertrag unberührt.

Mit der Kündigung des Mobilfunkvertrages über die Standardleistung enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen /Optionen.

Die Kündigung muss daher auf jeden Fall schriftlich erfolgen, kann aber auch per Mail geschickt werden. Beim Inhalt sollten auf jeden Fall die Rufnummer und die Kundennummer mit angegeben werden, damit Congstar die Kündigung zuordnen kann.

Ein passendes vorgefertigtes Kündigungsschreiben steht hier zur Auswahl*.

Dazu sollte man auf jeden Fall prüfen, ob die Kündigung bestätigt wurde. Nur dann kann man sicher gehen, dass die Kündigung auch angekommen ist. Die Bestätigung enthält in der Regel auch den Termin, zu dem die Karte gekündigt wurde und ab dem keine Congstar Leistungen mehr genutzt werden können.

Für die Kündigung im Prepaid Bereich kann auch eine sogenannte Verzichtserklärung genutzt werden, die einer normalen Kündigungserklärung weitgehend entspricht. Eine Vorlage dafür gibt es hier: Verzichtserklärung Prepaid. Einen Erfahrungsbericht/Anleitung zur Nutzung der Verzichtserklärung gibt es hier.

Video: So nummt man die Rufnummer von Congstar mit

Wann muss ich den Congstar Prepaid Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Video: Congstar Tarif wechseln statt kündigen

Die Kündigung der Congstar Prepaidkarte

Bei der Prepaidkarte von Congstar ist eine Kündigung nicht in jedem Fall notwendig, denn das Unternehmen deaktiviert nicht genutzt Karten nach einem bestimmten Zeitraum automatisch. Die Karten werden dann von Congstar gekündigt. Es gibt aber durchaus Gründen, warum eine Kündigung auch bei der Prepaidkarte von Congstar sinnvoll sein kann:

  • zur Auszahlung des Guthaben
  • zur Mitnahme der alten Rufnummer
  • um die Zahl der eigenen aktiven Verträge klein zu halten

Prinzipiell folgt die Kündigung einer Prepaidkarte auch bei Congstar den gesetzlichen Anforderungen und gleicht damit einer Kündigung eines normalen Handyvertrages auf Rechnung.

Congstar schreibt zur Kündigung der Prepaidkarte des Unternehmens in den AGB:

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.

Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch congstar mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.

Die Kündigung muss daher auf jeden Fall schriftlich erfolgen, kann aber auch per Mail geschickt werden. Beim Inhalt sollten auf jeden Fall die Rufnummer und die Kundennummer mit angegeben werden, damit Congstar die Kündigung zuordnen kann.

Ein passendes vorgefertigtes Kündigungsschreiben steht hier zur Auswahl*.

Dazu sollte man auf jeden Fall prüfen, ob die Kündigung bestätigt wurde. Nur dann kann man sicher gehen, dass die Kündigung auch angekommen ist. Die Bestätigung enthält in der Regel auch den Termin, zu dem die Karte gekündigt wurde und ab dem keine Congstar Leistungen mehr genutzt werden können.

Die Kündigung des Congstar Surfstick

Der Congstar Surfstick wird mit einem Datentarif auf Prepaid Basis geliefert. Man nutzt hier faktisch eine spezielle Prepaidkarte, die mit Datenflatrates gebucht werden kann. Vertragstechnisch unterscheidet sich die Kündigung der Surf-Prepaidkarte nicht von denen einer normalen Prepaidkarte bei Congstar. Es gelten die gleichen Fristen und Regelungen und auch hier kann man die Handykarte auslaufen lassen – Congstar kündigt automatisch selbst, wenn die Karte zu lange nicht aktiv genutzt und aufgeladen wurde.

Das Widerrufsrecht bei Congstar

Neben den Kündigungsrecht gibt es nach Abschluss des Vertrages bei Congstar auch da gesetzliche Widerrufsrecht. Damit kann man den Vertrag auch wieder los werden und zwar ohne dass man dafür Gründe angeben müsste. Eine Kündigung ist dann nicht notwendig, man kann sich auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings ist der Zeitrahmen dafür sehr eng gesetzt. Diese Möglichkeit besteht nur 14 Tage nach Erhalt der Ware. Danach gelten die normalen Kündigungsfristen und Regelungen.

Congstar schreibt dazu in der vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

congstar GmbH Kundenservice

Postfach 1165

61466 Kronberg

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Aufgrund der eng gesetzten Frist sollte man sich schnell entscheiden, ob man das Widerrufsrecht nutzen will oder nicht. Ist die Frist abgelaufen gelten dann eventuell die Mindestlaufzeiten und diese betragen bis zu 24 Monaten.

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