Congstar Speicherdauer und Datenschutz

Congstar Speicherdauer und Datenschutz – Das Thema Datenschutz sorgt in letzter Zeit aufgrund von Datenschutzskandalen in den Medien für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit und rückt mit seiner Wichtigkeit enorm in den Fokus. So ist die Frage nicht zu vermeiden: Wie lange werden meine Daten gespeichert und für welche Zwecke werden sie genutzt? Gerade bei der nun nicht mehr wegzudenkenden Nutzung von Smartphones und die damit verbundene Datenfreiheit sorgt für Unsicherheit bei den Endkunden. Das Interesse an Speicherdauer und Datenschutz von Kundendaten bei Mobilfunkanbietern wächst daher zunehmend.

Beim Mobilfunkanbieter Congstar sieht es nach Einholung einer Auskunft nun folgendermaßen aus. Generell werden dort Verkehrsdaten für 80 Tage gespeichert. Die so gesammelten Daten werden monatlich in einer PDF gespeichert und in dem meincongstar Bereich hinterlegt. Sind also theoretisch einsehbar. Die Datei bleibt dort auch für ein Jahr gespeichert. Jedoch Verkehrsdaten die aufgrund einer Flatrate nicht einzeln berechnet werden, sollen nicht gespeichert werden. Wem das nun gar nicht gefällt, der hat die Möglichkeit, sowohl der Speicherung der Verbindungsdaten, als auch der Erstellung des Einzelverbindungsnachweises zu widersprechen. Auf die Frage ob Standortdaten bei Congstar ermittelt werden, äußerte sich der Mobilfunkanbieter, dass diese nicht ermittelt und gespeichert werden. Allerdings ist Congstar eine Tochterfirma von der Deutschen Telekom und lässt vermuten, dass die Verbindungsdaten dort erfasst und gespeichert werden.

Das erfasst Congstar in den personenbezogenen Daten.

Doch was wird genau in den sogenannten Verkehrsdaten oder personenbezogenen Daten gespeichert? Ganz prinzipiell werden Angaben zur Person gespeichert, die für die Begründung, die Ausgestaltung, die Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses selbst vom Kunden erhoben wurden. Neben dem Bestandsdaten speichert Congstar gemäß den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG), wie bereits im oberen Abschnitt erwähnt,  die anfallenden Verkehrsdaten und auch zusätzlich Daten im Rahmen der Rechnungsbearbeitung. Dabei sind Verkehrsdaten jene Daten, die es überhaupt erst in der Telekommunikation ermöglichen, zum Beispiel Telefonverbindungen herzustellen und abzurechnen. Gesammelt werden hierfür:

  • Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses,
  • Kennnummern für den in Anspruch genommenen Dienst (bspw. Telefon oder Telefax),
  • personenbezogene Berechtigungskennungen sowie
  • Beginn und Ende einer Verbindung.

Wird der Internetzugang von Congstar genutzt und das ist in den meisten Fällen der Fall, werden nur solche Daten gespeichert, die zur Berechnung und zum Nachweis der bei den Verbindungen anfallenden Kosten benötigt werden. Die bei der Nutzung des Internet technisch bereitgestellte IP-Adresse soll nach Abschluss der jeweiligen Verbindung aber gelöscht werden. Jedoch kann zur Missbrauchsbekämpfung die IP-Adresse auch noch 7 Tage nach Ende gespeichert werden. Andere Daten sollen nach Rechnungsversand noch 80 Tage gespeichert werden. Danach werden auch diese Daten gelöscht. Die Abrechnungsdaten beziehen sich dabei auf, über den Beginn und Ende jeder einzelnen Verbindung, die Verbindungsart (z. B. DSL, ISDN) und das Datenvolumen, das bei der Nutzung des Internets übertragen wird. Nur im Falle einer Störbeseitigung, bei Einwendungen gegen Rechnung und bei Nichtzahlung oder Missbrauch, können die Daten auch über einen längeren Zeitraum verarbeitet werden.

Nutzung der Datensammlung

Congstar erklärt, dass die Verkehrsdaten nur solange gespeichert werden sollen, wie sie für den Dienst oder anderen gesetzlichen Zwecken (Abrechnung) erforderlich sind. Die Daten werden demnach nur gespeichert und verarbeitet, sodass eine ordnungsmäßige Abwicklung im bestehenden Vertragsverhältnis funktionieren kann, gemäß den Vorschriften des TKG. Kurz um speichert Congstar alle erhobenen Verkehrsdaten teilweise auf Vorrat und diese werden nach Ablauf einer bestimmten Frist (80 Tage) wieder gelöscht.

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