Die Rufnummer mit zu winSIM übernehmen – So geht es

By Bastian Ebert

Rufnummernmitnahme
Rufnummernmitnahme

winSIM LTE All 5 GB Die Rufnummer mit zu winSIM übernehmen – So geht es – Inzwischen bietet fast jeder Mobilfunkanbieter die Möglichkeit die alte Rufnummer mit in den neuen Vertrag zu übertragen. Auch bei winSIM ist die Rufnummernmitnahme selbstverständlich möglich und auch kostenlos. Man sollte sich aber an einige Regeln halten, damit die Mitnahme der alten Rufnummer auch wirklich klappt.

Wichtig: Bevor man die Rufnummernmitnahme bei WinSIM einleitet, muss man den alten Anbieter darüber informieren, dass die Rufnummer mitgenommen werden soll. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. vorzeitige Rufnummernmitnahme vor Vertragsende: Das bedeutet, die Rufnummer kann vorzeitig aus einem noch laufenden Vertragsverhältnis beim bisherigen Anbieter zu winSIM übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der bisherige Anbieter, eine Freigabe zur „vorzeitigen Rufnummernmitnahme“ erteilt. Diese „sofortige Freigabe“ muss beim Altanbieter schriftlich beantragt werden. Dabei bleibt der alte Vertrag von der vorzeitigen Rufnummernmitnahme unberührt. Sprich, die vereinbarten Vertragsbedingungen (Vertragslaufzeit, alle Grundgebühren etc.) haben weiterhin Bestand. Nur die Rufnummer wird bereits zum neuem Anbieter portiert und ist nach Auftragserteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt verfügbar.
  2. Mitnahme der Rufnummer zum bzw. nach Vertragsende: Hier kann bei fristgerechter Kündigung des Alt-Vertrages, der Wunsch angegeben werden, dass eine Rufnummernmitnahme zum neuem Anbieter erfolgen soll. Vom Alt-Anbieter sollte hierzu eine Bestätigung der Rufnummernmitnahme verlangt bzw. abgewartet werden. Das Vertragsende darf dabei nicht mehr als 123 Tage in der Zukunft liegen. Ist der Alt-Vertrag bereits beendet worden, ist die Rufnummernmitnahme noch maximal 85 Tage nach der Deaktivierung möglich. Die Rufnummernmitnahme zum bzw. nach Vertragsende ist die einfachste und häufigste Variante.

Hat man sich also für eine Art der Rufnummernmitnahme entschieden und die auch dem Anbieter mitgeteilt, kann man die Mitnahme der Rufnummer bei WinSIM einleiten. Dafür sucht man sich zuerst den passenden Tarif unter www.winsim.de* aus. Um die Rufnummernmitnahme bei winSIM einzuleiten, muss bei Online-Bestellung der Wunsch auf Rufnummernmitnahme bei winSIM registriert werden. Einfach das Häkchen beim Bestellprozess „Ich möchte meine Rufnummer mitbringen (MNP)“ setzen. Danach öffnet sich das Fenster für die Rufnummernmitnahme und anschließend wird man durch das Menü geführt.

Ist der Bestellprozess abgeschlossen kümmert sich WinSIM um alles weitere. Es wird eine Anfrage beim alten Anbieter gestellt und sobald es einen Termin für die Mitnahme der Rufnummer gibt, teilt WinSIM das per Email mit.

WinSIM selbst schreibt zum Ablauf einer Portierung der Rufnummer in den FAQ:

Sie werden über alle notwendigen Schritte per E-Mail informiert. Bitte achten Sie daher auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse im Bestellprozess. Sollten Sie keine Nachrichten von uns erhalten, sehen Sie ggf. im Spam-Ordner nach, ob die Mails dorthin verschoben wurden.
Die Bearbeitung einer Rufnummernmitnahme dauert in der Regel ca. 2 bis 5 Tage.

Sollte nach Ablauf dieser Zeit noch keine Nachricht über den Erfolg oder Abbruch einer Portierung eingetroffen sein, ist in der Regel etwas schief gelaufen. Dann ist es sinnvoll, sich beim Kundenservice zu erkunden, ob und wo es Probleme gegeben hat.

Die winSIM Handytarife im Überblick

winSIM LTE All 1+4GB
winSIM LTE All 1+4GB
6.99€
Grundgeb.

(9.99€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (5GB 21.6Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Mon.
winSIM LTE All 5GB
winSIM LTE All 5GB
14.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (15GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Mon.

Einen Vergleich aller Handytarife gibt es hier: Handy Tarife Vergleich.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.

Video: WinSIM mit teureren Tarifen – lohnen sich die Angebote noch?

Wichtiges zur Rufnummernmitnahme zu winSIM

Damit die Portierung der Rufnummer zu WinSIM möglichst reibungslos erfolgen kann, sollte man einige wichtige Punkte beachten. Diese sind nicht nur bei WinSIM von Bedeutung sondern treffen für alle Rufnummermitnahmen zu:

  • Gleiche Daten: Die Portierung der Rufnummer wird nur dann erfolgreich sein, wenn Rufnummer, (Firmen-) Name und Geburtsdatum beim alten Anbieter und bei winSIM übereinstimmen. Sollte man Geschäfts- oder Firmenkunde sein, muss man zusätzlich die Kundennummer angeben, unter der deine Rufnummer beim bisherigen Anbieter geführt wurde. Sollten sich während dieser Zeit die persönlichen Daten geändert haben, erhält man von winSIM umgehend ein Formular, welches nach ausgefüllter Rücksendung die Rufnummernmitnahme dennoch ermöglicht.
  • Einmalige Portierungsgebühr: Mittlerweile muss die Mitnahme der Rufnummer auch beim alten Anbieter kostenlos durchgeführt werden. Das gilt für alle deutschen Anbieter und für alle Handytarife. Eine Gebühr darf daher nicht mehr berechnet werden und das gilt auch für den Wechsel zu anderen Marken von Drillisch. Auch bei einer Rufnummernmitnahme zu Sim.de oder bei der Portierung zu Smartmobil darf nichts berechnet werden. Man sollte auf der Endrechnung daher auch kontrollieren, ob dies eingehalten wurde und ob wirklich keine Kosten in Rechnung gestellt wurden.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

FAQ zum Thema Rufnummernmitnahme

Ist die Mitnahme der alten Rufnummer kostenlos?

Ja, mittlerweile wurden die Gebühren für die Mitnahme der alten Rufnummer auf 0 Euro abgesenkt. Es dürften für diesen Dienst also keine Kosten mehr in Rechnung gestellt werden.

Gibt es ein Recht auf die alte Rufnummer?

Ja, die Rufnummer ist mittlerweile so individuell, dass Verbraucher ein Anrecht darauf haben. Die Mitnahme der alten Rufnummer muss also möglich sein.

Welche Fristen muss man bei der Rufnummernmitnahme beachten?

Die Rufnummer kann je nach Anbieter 30 bis 90 Tage nach Vertragsende beantragt werden. Man kann sie aber auch bereits vor Vertragsende beantragen und die Rufnummer aus einem laufenden Vertrag mitnehmen.

Was passiert, wenn man die Rufnummer nicht mitnimmt?

Die Rufnummer wird fristgerechet gespeichert und dann nach Ablauf der Fristen wieder neu vergeben.

Was muss man bei der Rufnummernmitnahme beachten?

Die Kunden-Daten müssen beim alten und neuen Anbieter gleich sein, damit die Mitnahme der Rufnummer erfolgreich ist.

Kann man die Rufnummer auch nachträglich mitnehmen?

Einige Anbieter erlauben es auch, eine Rufnummer nachträglich in einen bestehenden Vertrag mitzubringen. Hier sollte man sich bei eigenen Anbieter informieren.

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4 Gedanken zu „Die Rufnummer mit zu winSIM übernehmen – So geht es“

  1. Ich habe ein Nummer von Mcsim zum Winsim (beide DRILLISCH) portieren lassen. Kosten? Knapp 30€ obwohl alles eine Firma ist.Habe mit Kundenbetreuer zusammen telefoniert und er hatte Zugriff auf beiden SIM Karten ,die von Mcsim und die von Winsim.Ich habe Winsim Kundenbetreuung angerufen.
    Für mich klare Frechheit und Abzocke.

    Antworten
  2. Hallo. Habe einen bestehenden Vertrag bei maxxim. (drillisch) nächstmöglicher Kündigungstermin ist zum 31.12.18.

    Habe einen wechsel zum winsim (drillisch) samt Rufnummernmitnahme eingeleitet.

    Jetzt gibt es angeblich laut maxxim zwei Optionen:

    Freigabe meiner Rufnummer aus meinem bestehenden Vertrag für die Übertragung zu einem neuen Anbieter und Fortführung meines bestehenden Vertrages mit einer neuen Rufnummer
    Ihr bestehender Vertrag bei uns wird – nach erfolgter Portierung Ihrer aktuellen Rufnummer – zu unveränderten Konditionen mit einer neuen Rufnummer fortgeführt.
    Nach erfolgreicher Portierung berechnen wir Ihnen die einmaligen Portierungskosten von 29,95 Euro.
    Erfolgt innerhalb von 60 Tagen keine Portierung, läuft Ihr Vertrag unverändert weiter. In diesem Fall erfolgt selbstverständlich keine Berechnung für die abgehende Rufnummernmitnahme.
    Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail oder Brief mit weiteren Informationen inklusive einer Kosteninformation.

    Für 29.90 Euro. Der aktuelle Vertrag hat Bestand. Bekomme eine neue Nummer von maxxim.
    Bedeutet dass, das der Vertrag bis zum 31.12. läuft und danach automatisch gekündigt ist?

    Option 2:

    Vorzeitige Beendigung meines Vertrages mit einer Endabrechnung
    Mit Portierung Ihrer Rufnummer zu einem neuen Anbieter endet das mit uns bestehende Vertragsverhältnis zu dieser Rufnummer automatisch. Die anfallenden Kosten werden mit der Endabrechnung berechnet bzw. von Ihrem Guthaben abgezogen.
    Nach erfolgreicher Portierung berechnen wir Ihnen die einmaligen Portierungskosten von 29,95 Euro.
    Erfolgt innerhalb von 60 Tagen keine Portierung, läuft Ihr Vertrag unverändert weiter. In diesem Fall erfolgt selbstverständlich keine Berechnung für die abgehende Rufnummernmitnahme.
    Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail oder Brief mit weiteren Informationen inklusive einer Kosteninformation.

    Kosten insgesamt: 42,93 Euro

    Was Für mich nicht infrage kommt.

    Soll ich einfach bis zum 31.12 warten bis der Vertrag ausläuft?

    Beste Grüße

    Basti

    Antworten
    • Die Kosten sind an sich in beiden Fällen gleich: das eine Mal (im Fall 2) werden sie nur mit einmal abgerechnet und im zweiten Fall ober die beiden restlichen Monate verteilt. Von daher macht es keine großen Unterschied.

      Antworten

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