Was bedeutet Anschlusspreis bei Handys und Smartphones?

Autor: Bastian Ebert

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Wer einen neuen Handytarif hat, findet auf der ersten Rechnung oft nicht nur die monatliche Grundgebühr, sondern oft auch weitere Kosten, die als Anschlusspreis oder Aktivierungsgebühr bezeichnet werden. Diese können je nach Anbieter recht hoch ausfallen und werden in vielen Fällen deutlich schlechter kommuniziert als die monatliche Gebühr. Daher wollen wir hier zeigen, was hinter dem Anschlusspreis steckt und wie man diese Gebühren unter Umständen auch umgehen kann.

Was bedeutet Anschlusspreis bei Handys und Smartphones?

Der Anschlusspreis beim Mobilfunk ist eine einmalige Gebühr, die beim Abschluss eines neuen Handyvertrags anfällt. Diese Gebühr fällt an, damit die Kosten für die Bereitstellung und Freischaltung Ihres Handyvertrags gedeckt sind.

Die Höhe der Anschlussgebühr variiert je nach Mobilfunkanbieter und Art des Vertrags. In den meisten Fällen beträgt der Anschlusspreis 25 Euro. In manchen Fällen kann der Anschlusspreis auch höher sein, z. B. wenn Sie einen Vertrag mit einer langen Laufzeit oder mit einer hohen Grundgebühr abschließen. Der Anschlusspreis wird in der Regel direkt bei Vertragsabschluss fällig und wird über Ihre Mobilfunkrechnung abgebucht.

Anschlusspreis O2
Anschlusspreis O2

In einigen Fällen können Sie den Anschlusspreis sparen, z. B. wenn Sie einen Tarif mit einer kurzen Laufzeit oder einen Tarif mit einem Handy-Upgrade abschließen.

Tipps zum Sparen des Anschlusspreises:

  • Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Mobilfunkanbieter, bevor Sie einen Tarif abschließen.
  • Achten Sie auf Tarife mit einer kurzen Laufzeit oder mit einem Handy-Upgrade.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter, ob es Aktionen gibt, bei denen der Anschlusspreis erlassen wird.
  • Teilweise kann man sich den Anschlusspreis auch erstatten lassen (aber eher selten)

Vor allem bei Tarifen mit kurzer Laufzeit kann der Anschlusspreis bzw. die Anschlussgebühr einen durchaus erheblichen Kostenfaktor ausmachen. Daher empfehlen wir immer, nach Tarifen ohne Anschlussgebühr Ausschau zu halten. Diese gibt es bei einigen Anbietern und sie sind vor allem dann interessant, wenn man flexibel bleiben möchte.

In der Praxis werden die Begriffe Vertragsgebühr, Startgebühr, Aktivierungsgebühr, Einrichtungsgebühr und Bereitstellungsgebühr oft synonym verwendet und haben daher im Allgemeinen die gleiche Bedeutung. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen diesen Begriffen, die in der Praxis relevant sein können.

Die Vertragsgebühr ist der Gesamtbetrag, den Sie für den Abschluss eines neuen Handyvertrags zahlen müssen. Dieser Betrag kann neben dem Anschlusspreis auch die Grundgebühr, die einmalige Bereitstellungsgebühr für ein Handy sowie eventuelle weitere Kosten, wie z. B. Versandkosten, enthalten.

Die Startgebühr wird oft verwendet, um den Anschlusspreis für einen neuen Handyvertrag zu bezeichnen.

Die Aktivierungsgebühr wird oft verwendet, um die Gebühr zu bezeichnen, die für die Aktivierung Ihrer SIM-Karte anfällt. Diese Gebühr fällt an, damit Sie Ihre SIM-Karte nutzen können. Oft wird dies dann auch als Anschlussgebühr bezeichnet.

Die Einrichtungsgebühr wird oft verwendet, um die Gebühr zu bezeichnen, die für die Einrichtung Ihres Handyvertrags anfällt. Diese Gebühr fällt an, damit Ihr Handyvertrag aktiviert und für die Nutzung freigeschaltet wird.

Die Bereitstellungsgebühr wird oft verwendet, um die Gebühr zu bezeichnen, die für die Bereitstellung der Infrastruktur für Ihren Handyvertrag anfällt. Diese Gebühr fällt an, damit Sie die Dienste Ihres Mobilfunkanbieters nutzen können.

In der Praxis werden diese Begriffe oft synonym verwendet und haben daher im Allgemeinen die gleiche Bedeutung. Es ist jedoch wichtig, sich der Unterschiede zwischen diesen Begriffen bewusst zu sein, um die Kosten für Ihren neuen Handyvertrag besser einschätzen zu können.

Handyvertrag nach Preis in der Übersicht


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