Handytarife fristlos kündigen – in diesen Fällen hat man ein Sonderkündigungsrecht

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Handytarife fristlos kündigen – in diesen Fällen hat man ein Sonderkündigungsrecht – Handytarife und Verträge werden oft für längere Zeit geschlossen und haben in vielen Fällen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten (2 Jahren). Kürzer Tarife mit monatlicher Kündigung oder sogar täglicher Kündbarkeit sind eher selten und bei einigen Anbietern gar nicht erst zu bekommen.

Dennoch wollen viele Nutzer auch bereits in der Mindestvertragslaufzeit wechseln. Das ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Verträge müssen eingehalten werden und das betrifft auch den Mobilfunk-Bereich. Wer eine Laufzeit von 24 Monaten unterschrieben hat, ist in der Regel auch daran gebunden. Ausnahmen gibt es aber, wenn man dem Vertragspartner Verfehlung nachweisen kann. Dann kommt ein Sonderkündigungsrecht in Frage das möglicherweise zu einer fristlosen Kündigung des Handytarifes berechnet. Wann das möglich ist und was man dabei beachten sollte, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

TIPP: Oft ist es besser, statt auf ein Sonderkündigungsrecht auf eine Vertragsübernahme zu setzen. Wenn man einen anderen Kunden findet, der den eigenen Tarif übernimmt, ist ein Wechsel oft einfacher möglich als über eine fristlose Kündigung.

Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich dabei auf die gesetzlichen Grundlagen und die Verbraucherrechte und gelten daher für alle Mobilfunk-Tarife auf dem Markt. Es macht also keinen Unterschied ob man eine D1-Allnet Flat nutzt, einen Vodafone Handyvertrag hat oder eine O2 Simkarte. Auch Prepaid Angebote fallen unter diesen Regelungen, aber diese Handykarten haben in der Regel ohnehin kurze Laufzeiten und daher ist eine Sonderkündigung für Prepaid Tarife weniger relevant. Dennoch würde die gesetzlichen Regelungen natürlich auch für Prepaid Kunden greifen, allerdings ist es dort meistens einfacher, normal zu kündigen und nicht den Umweg über eine fristlose Kündigung zu gehen.

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Sonderkündigung bei Ausfällen und Störungen im Netz

Prinzipiell gilt: die fristlose Kündigung eines Tarifs oder Handyvertrags kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Im BGB §314 ist dabei allgemein festgehalten:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Solche wichtigen Gründe können vorliegen, wenn der Anbieter seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt. Im Mobilfunk-Bereich kann das beispielsweise der Fall sein, wenn ein Handys zum Vertrag nicht geliefert wird, man andere Leistungen bekommt als bei Vertragsabschluss angegeben und vor allem, wenn das Netz so schlecht ist, dass der Tarif gar nicht oder kaum genutzt werden kann. Im letzteren Fall muss so eine Störung („Nichtleistung“ oder „Schlechtleistung“) allerdings nachweisbar und längerfristig sein. Ein einmaliger Ausfalls reicht daher in der Regel nicht aus. Möchte man sich in einem solchen Fall auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, muss das Problem auch dokumentiert werden. Bei schlechten Verbindungen sollte man beispielsweise zu mehreren Zeitpunkten und im besten Fall auch vor Zeugen keine Verbindung haben. Man kann auch Screenshots von Speedtests machen um das Problem zu dokumentieren.

Noch ein wichtiger Punkt: man muss dem Anbieter in der Regel die Möglichkeit geben, nachzubessern. Als Verbraucher muss man also erst eine Art Abmahnung aussprechen und auf den Mangel hinweise. Bessert sich dann immer noch nichts kann dann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Die Verbraucherzentrale schreibt dazu im Original:

Bei einer Störung kannst du nicht sofort kündigen. Denn grundsätzlich musst du deinen Telefon- oder Internetvertrag einhalten und bist an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine fristlose Kündigung vor dem Ende der Laufzeit ist nur die allerletzte Möglichkeit bei einer Störung. Zuerst musst du den Anbieter über die Störung informieren und ihn zur Lösung des Problems auffordern. 

Zum Beispiel: Wartest du schon seit mehreren Wochen auf den Internetanschluss und kein Techniker kommt? Oder ist die Übertragungsgeschwindigkeit der Internetverbindung dauerhaft unter dem vertraglich vereinbarten Niveau? Dann musst du zuerst dem Anbieter die Chance geben, den Vertrag zu erfüllen: Fordere ihn – am besten schriftlich – auf, den Internetanschluss oder die vereinbarte Geschwindigkeit bereit zu stellen.

Der Mangel muss aber in jedem Fall auch in der Verantwortung des Anbieters liegen. Wenn beispielsweise aufgrund von Unwetter ein Mast defekt ist, kann der Anbieter in erster Linie nichts dafür und es begründet dann auch kein Sonderkündigungsrecht. Erst wenn die Reperatur so lange dauert, dass es nicht mehr begründbar ist, kann sich auch daraus die Möglichkeit für eine fristlos Kündigung ergeben. Gleiches gilt, wenn der Anbieter die Netzqualität von sich aus verschlechtert – etwa durch die Abschaltung von 3G ohne das es 4G als Alternative gäbe.

HINWEIS: Die rechtlichen Hürden für eine fristlose Kündigung eines Handytarifes sind sehr hoch und es gibt viel zu beachten. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte sich daher im besten Fall rechtliche Unterstützung holen, beispielsweise durch die Verbraucherzentrale vor Ort. Meistens ist es auch einfacher und schneller, das Problem ohne Sonderkündigungsrecht zu klären.

Das Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund gibt es im Übrigen nicht nur für Verbraucher, sondern auch für die Mobilfunk-Anbieter. Auch diese können Verträge vorzeitig auflösen, wenn es Gründe gibt, die dies nahelegen. Das kann beispielsweise sein, wenn der Kunde seine Rechnung nicht zahlt oder zu viele Leistungen missbräuchlich nutzt. Auch in solchen Fälle gibt es die Möglichkeit zur fristlose Kündigung der Handytarife – nur eben nicht durch den Kunden, sondern durch das Unternehmen.

Häufige Gründe für ein Sonderkündigungsrecht sind:

  • Dauerhafte Störungen: Wenn der Kunde über einen längeren Zeitraum mit Störungen der Mobilfunkleistung zu kämpfen hat, kann er den Vertrag außerordentlich kündigen.
  • Einseitige Vertragsänderungen: Erhöht der Mobilfunkanbieter die Preise oder ändert die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag kündigen.
  • Fehlerhafte Rechnungen: Werden dem Kunden fehlerhafte Rechnungen zugeschickt, kann er den Vertrag kündigen, wenn der Mobilfunkanbieter die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist korrigiert.
  • Umzug: Wenn der Kunde seinen Wohnort wechselt und der Mobilfunkanbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann, kann er den Vertrag kündigen.
  • Tod des Kunden: Stirbt der Kunde, kann der Vertrag von den Erben gekündigt werden.
  • Insolvenz des Kunden: Wenn der Kunde insolvent wird, kann der Mobilfunkanbieter den Vertrag kündigen.

Sonderkündigung auch durch den Anbieter möglich (aber selten)

Ein Mobilfunkanbieter kann einen Handyvertrag in folgenden Fällen kündigen:

  • Bei Zahlungsverzug: Wenn der Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt, kann der Anbieter den Vertrag kündigen.
  • Bei Missbrauch: Wenn der Kunde den Vertrag für illegale Zwecke nutzt, kann der Anbieter den Vertrag kündigen.
  • Bei Vertragsverstoß: Wenn der Kunde gegen die Vertragsbedingungen verstößt, kann der Anbieter den Vertrag kündigen.
  • Bei Insolvenz des Kunden: Wenn der Kunde insolvent wird, kann der Anbieter den Vertrag kündigen.

Bei Zahlungsverzug muss der Anbieter dem Kunden zunächst eine Zahlungsfrist setzen. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist nicht zahlt, kann der Anbieter den Vertrag kündigen.

Bei Missbrauch oder Vertragsverstoß muss der Anbieter dem Kunden zunächst eine Abmahnung zukommen lassen. Wenn der Kunde die Abmahnung nicht beachtet, kann der Anbieter den Vertrag kündigen.

Die Kündigung durch den Anbieter muss in Textform erfolgen und muss die Kündigungsgründe enthalten.

In der Regel muss der Anbieter eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

VIDEO Die neuen Regelungen zur Kündigung bei Handyverträgen ab 2021

Neue Verbraucherrechte ab 1. Dezember 2021

Die Bundesregierung hat die Verbraucherrechte gestärkt und seit Dezember 2021 sind neue Regelungen in Kraft, die klarstellen, ab wann ein Verbraucher ein Recht auf eine fristlose Kündigung hat, wenn das Netz zu schlecht ist und die versprochene Bandbreite nicht ankommt. Das gilt mit gewissen Abstrichen auch im Mobilfunk-Bereich.

Die Verbraucherzentrale schreibt zu den neuen Möglichkeiten für Verbraucher:

Mit der Telekommunikationsnovelle bekommen Sie Möglichkeiten, bei schlechten Leistungen des Anbieters zu reagieren. Sie können den Vertrag dann fristlos kündigen oder Ihre Zahlungen so weit mindern, wie die Dienste eingeschränkt sind.

Bekommen Sie nicht die versprochene Bandbreite zur Verfügung gestellt und ist Ihr Internetanschluss regelmäßig bzw. besonders deutlich zu langsam, dann sieht das Gesetz Möglichkeiten für Kündigung und Minderung vor. Diese Einschränkung müssen Sie nachweisen. Vielen wird es hier vor allem auf die Geschwindigkeit des Internetanschlusses ankommen.

Mittlerweile gibt es aber auch deutlich bessere Rechte auf Entschädigung, wenn das Internet gestört sein sollte. Man muss also nicht unbedingt kündigen, sondern kann sich auch entschädigen lassen.

Video: Handyvertrag kündigen – so geht es

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