O2 Kündigung – Ganz leicht die O2 Free und O2 Mobile Tarife kündigen

By Bastian Ebert

O2 Kündigung – Ganz leicht die O2 Free und O2 Mobile Tarife kündigen – Im Oktober 2016 hat O2 die O2 Blue Handyverträge durch die neuen O2 Free Tarife ersetzt und seit 2023 gibt es die neue Tarifgeneration unter dem Namen O2 Mobile. Neuerungen, die die O2 Free Tarife mit sich brachten waren beispielsweise die Aufrüstung der Geschwindigkeit der mobilen Datenübertragung auf 225 MBit/s, das Abschaffen der Datenautomatik und die Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf 1 MBit/s, was im Vergleich zu vielen anderen Anbietern noch ziemlich schnell und somit im Sinne des Kunden ist. Die neuen Tarife sind generell nicht nur deutlich schneller sondern auch einfacher und kundenfreundlicher aufgebaut. Besonders der Verzicht auf die immer wieder kritisierte Datenautomatik zeigt, das sich O2 auf die eigenen Kunden zu bewegt. Ob man die 225MBit/s allerdings erhält, hängt sehr von Netzausbau bei O2 ab.Mittlerweile gibt es die nächste Generation der O2 Free Tarife, die beispielsweise nun auch unlimitiertes Datenvolumen ohne Drosselung unterstützen.

Trotz all dieser Neuerungen kann es natürlich trotzdem sein, dass man seinen O2 Free Tarif kündigen möchte. Doch: Wie lang ist überhaupt meine Kündigungsfrist? An wen muss ich die Kündigung schicken und in welcher Form? Wenn man jedoch weiß, was zu beachten ist, ist die Kündigung eines O2 Free Tarifs ein Leichtes.

Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Die Mindestvertragslaufzeiten wurden bei den neuen Tarifen von O2 jedoch nicht an die Interessen der Kunden angepasst. Alle O2 Free Tarife sind nur mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten buchbar. Das bedeutet, dass man die Tarife mindestens 2 Jahre lang nutzen muss, bevor man sie kündigen kann. Möchte man sie kündigen, muss man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. das bedeutet, dass die Kündigung 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate erfolgen muss. Ist das nicht der Fall, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Es lohnt sich also, sich frühzeitig über seine Vertragslaufzeit zu informieren, da man sonst schnell in eine Kostenfalle gerät und länger im Vertrag festhängt, als man möchte und müsste.

Die aktuellen O2 Free Tarife im Test

Wann muss ich den O2 Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Der Ablauf der Kündigung bei O2 Free Tarifen

Wer sich über die Laufzeit des persönlichen O2-Vertrags unsicher ist, der kann über mein „Mein o2“ alle Informationen zum Tarif abrufen. Nach der Anmeldung über den persönlichen Login findet man die Tarifinformationen unter „Tarif & Vertragsinfo“.

Informationen zu deiner Vertragslaufzeit und den Kündigungsfristen findest du in deinen Vertragsunterlagen.

Generell gilt, dass eine Kündigung bei O2 nur schriftlich erfolgen kann. Eine telefonische Kündigung ist nicht wirksam. Allerdings darf O2 nicht darauf bestehen, eine postalische Kündigung mit Unterschrift zu erhalten.

u kannst deinen Vertrag in Textform kündigen, z.B. per Fax oder per Brief.

Daneben hast du die Möglichkeit einer Kündigungsvormerkung. Mit der Kündigungsvormerkung, die du unter Mein O2 online absenden kannst, erhältst du die Möglichkeit, deinen Vertrag innerhalb der folgenden 10 Tage telefonisch zu kündigen. Zur Kündigungsvormerkung

Bei O2 kann allerdings auch online die Kündigung im Bereich „Mein o2“ vormerken lassen. Dazu den Punkt „Kündigung vormerken“ auswählen. Hierbei handelt es sich um die Variante einer Online-Kündigung. Die Kündigungsvormerkung ist dann 10 Tage gültig und während dieser Frist, hat man die Wahl den vorgemerkten Kündigungswunsch telefonisch (unter der beim Kündigungsvormerk angegebenen, kostenlosen Rufnummer) zu bestätigen. Andernfalls verfällt die Vormerkung automatisch und der Vertrag läuft einfach weiter. Hält man sich aber an die Frist, wird man zu einem Kundenberater geleitet, der laut O2 „alles Notwendige für Sie durchführt“. Gemäß des Netzbetreibers geht er zusammen mit dem Kunden alles noch einmal in Ruhe durch und schließt den Vorgang der Kündigung ab. 

Sollte man schriftlich kündigen, geht das Kündigungsschreiben an:

  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
  • Kundenbetreuung
  • 90345 Nürnberg

Die Faxnummer für Kündigungen bei O2 ist: 01805 – 57 17 66

Das Kündigungsschreiben bei O2

Beim Verfassen eines Kündigungsschreibens, gibt es ein paar Dinge, die man nicht vergessen, und Angaben, die unbedingt gemacht werden sollten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer und/oder Kundennummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit) – Ist dieser unbekannt ist der Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy” eine gute und sichere Lösung
  • Unterschrift und Datum (auch wenn es gesetzlich nicht mehr gefordert ist)
  • Bei postalischem Versand bietet es sich an, um eine Kündigungsbestätigung zu bitten

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei O2

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen.

Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei der Telekom die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Die Telekom schreibt dazu:

Schriftliche, telefonische oder im Internet beauftragte Leistungen können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wenn Sie bei der Telekom über o. g. Bestellwege eine Dienstleistung (z. B. einen Tarif) beauftragt oder Ware (z. B. Smartphone, Router, Zubehör) gekauft haben, können Sie den Auftrag als Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Sie haben Ihre Bestellung persönlich im Handel oder Telekom Shop beauftragt?
Dann gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Geschäft, bzw. den Telekom Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unsTelefónica Germany GmbH & Co. OHG,Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg;Telefonnummer für Postpaid Kunden: 0176 888 55 222,Telefonnummer für Prepaid Kunden: 0176 888 55 282;Telefaxnummer: 01805-5717661;E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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