In welchen Fällen kann man sich die Anschlussgebühr erstatten lassen?

Autor: Bastian Ebert

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In Deutschland besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Anschlussgebühr bei Handytarifen. Die Anschlussgebühr ist eine freiwillige Leistung der Telekommunikationsanbieter.

In der Regel wird die Anschlussgebühr nur erstattet, wenn der Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss widerrufen wird. Diese Frist beträgt in der Regel 14 Tage.

Darüber hinaus kann die Anschlussgebühr auch erstattet werden, wenn der Vertrag aus bestimmten Gründen gekündigt wird, z. B.:

  • Widerruf: Wenn Sie den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen, haben Sie einen Anspruch auf volle Erstattung der Anschlussgebühr.
  • Kündigung wegen Fehlers: Wenn der Vertrag einen Fehler enthält, z. B. wenn die Laufzeit des Vertrags nicht korrekt angegeben ist, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung der Anschlussgebühr.
  • Kündigung wegen unzumutbarer Beeinträchtigung: Wenn der Anbieter den Vertrag unzumutbar beeinträchtigt, z. B. wenn er die Leistung nicht erbringt, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung der Anschlussgebühr.
  • Aktionsweise bei besonderen Deals: Einige Anbieter erstatten den Anschlusspreis, wenn man dies per SMS oder Email beantragt. Mehr dazu haben wir im letzten Abschnitt hier zusammengefasst.

In einigen Fällen kann die Anschlussgebühr auch erstattet werden, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, z. B.:

  • Gesetzliche Pflicht: Wenn der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, die Anschlussgebühr zu erstatten, z. B. wenn der Vertrag nicht zustande kommt, weil der Anbieter die Identität des Kunden nicht überprüfen kann.
  • Gutwilligkeit: Der Anbieter kann sich auch freiwillig dazu entscheiden, die Anschlussgebühr zu erstatten, z. B. um Kunden zu gewinnen oder zu halten.

Um die Anschlussgebühr erstattet zu bekommen, müssen Sie sich in der Regel an den Telekommunikationsanbieter wenden, bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Der Anbieter wird dann den Antrag auf Erstattung prüfen und entscheiden, ob die Erstattung gewährt wird.

TIPP Wer dem Ärger mit einer eventuellen Erstattung direkt aus dem Weg gehen will, sollte auf Angebote ohne Anschlussgebühr setzen. Diese gibt es teilweise bei den Postpaid Anbietern und im Prepaid Bereich in Form der Prepaid Freikarten. Mehr dazu gibt es auf diesen Webseiten: Keine Anschlussgebühr bei Flatrates | Prepaid Freikarten

Handyvertrag nach Preis in der Übersicht

Anschlusspreis wird über Aktionen und Deals erstattet

Einige Anbieter erstatten die Anschlussgebühr auch freiwillig, wenn man sich längerfristig bindet. Das ist oft dann der Fall, wenn ein Discounter nur die Tarife von anderen Anbietern weiter vermarktet. Dann wird zwar eine Anschlussgebühr verlangt, der Discounter erstattet sie aber dem Kunden wieder, um das Angebot interessanter zu machen. Oft sind solche freiwillige Erstattung aber an Bedingungen gekoppelt. Man muss beispielsweise eine Frist einhalten oder eine App herunter laden. Daher lohnt es sich vor dem Vertragsabschluss im Kleingedruckten zu schauen, was genau für die Erstattung des Anschlusspreises gefordert wird.

Bei Handy Deutschland schreibt man beispielsweise:

Wichtig: Du musst am Ende des Bestellvorgangs der Beratungseinwilligung von Vodafone zustimmen. Kümmer dich um die Erstattung bitte so schnell wie möglich nach Erhalt deiner SIM-Karte! Du hast leider nur 7 Tage nach Aktivierung deines Vodafone-Vertrags Zeit dafür. Danach ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Die Anschlusspreiserstattung erfolgt direkt von Vodafone auf der nächsten oder übernächsten Mobilfunkrechnung.

Vergleichbare Regelungen findet man auch bei anderen Discountern.

Dazu erstatten einige Anbieter aktionsweise selbst die Anschlussgebühr bzw. berechnen diese gar nicht erst. Wer auf solche Aktionen reagiert, kann sich Kosten und Arbeit sparen, denn eine Anschlussgebühr, die gar nicht berechnet wird, muss man natürlich auch nicht zurückerstatten lassen. Auch die Verbraucherzentralen raten zu solchen Angeboten.


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