Kaufland mobil Kündigung – das sollte man beachten

Autor: Bastian Ebert

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Handyvertrag Kündigung
Handyvertrag Kündigung – das sollte man beachten

Kaufland mobil Kündigung – das sollte man beachten – Die Prepaid Karten und auch die Prepaid Flat von Kaufland mobil haben in der Regel keine lange Laufzeiten und können entweder sofort oder zum Ablauf des gebuchten Zeitraums (meistens 28 Tage) auch wieder gekündigt und damit beendet werden- Längere Vertragslaufzeiten gibt es beim Discounter nicht.

Für die Beendigung ist aber dennoch eine Kündigung notwendig, auch wenn die Laufzeit sehr kurz sind. in den AGB des Unternehmens ist dazu festgehalten:

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.10.2.Sie können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Von der TDM kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) erfolgen.

In der Regel reicht dazu eine formlose Kündigung auch per Mail aus. Dann wird sowohl die Prepaid Sim als auch die gebuchten Optionen und Allnet Flat gekündigt. Man sollte aber auf jeden Fall darauf achten, dass die Kündigung bestätigt wird. In dieser Bestätigung wird dann auch der Termin angegeben, zu wann die Kündigung wirksam wird. Ab diesem Tag benötigt man dann einen neuen Anbieter, wenn man weiter telefonieren möchte oder die Rufnummer weiter nutzen will.

So kündigen Sie Ihren Kaufland Mobil Prepaid-Tarif:

  • Online: Sie können Ihren Tarif im Kundenportal auf der Kaufland Mobil Website kündigen.
  • Telefonisch: Sie können Ihren Tarif unter der Hotline 0800 33 52 83 5 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz) kündigen.
  • Per Post: Sie können Ihren Tarif schriftlich an folgende Adresse kündigen: Kaufland Mobil c/o Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151 53227 Bonn

Mittlerweile kann man bei Kaufland Mobil auch problemlos und kostenfrei die alte Rufnummer mit zu neuen Anbieter mitnehmen. Wer also wechselt, kann die bisherige Nummer portieren, ohne dass dafür Kosten entstehen dürfen. Die Rufnummernmitnahme kann sich sogar richtig lohnen, denn viele Anbieter haben extra Boni, wenn man die alte Rufnummer mitbringt.

HINWEIS: Die Jahrespakete von Kaufland mobil haben eine feste Laufzeit und enden automatisch, wenn man sie nicht selbst verlängert. Das Paket selbst muss also nicht aktiv gekündigt werden, aber wenn man die Sim nicht mehr braucht, sollte man die Simkarte dennoch kündigen.

Automatische Kündigung bei Kaufland

Die Kaufland Mobil Prepaid Tarife sind nicht unbefristet nutzbar, sondern werden nach spätestens 15 Monaten gekündigt, wenn sie nicht aufgeladen wurden. Auch wenn noch Guthaben vorhanden ist, gilt diese Frist.

Das Unternehmen schreibt selbst dazu:

Ihre Kaufland mobil SIM-Karte wird von Seiten der Telekom Deutschland GmbH gekündigt, wenn Sie Ihre Karte innerhalb 15 Monaten oder mehr nicht aufgeladen haben. Wir empfehlen, Ihr Guthaben alle 12 Monate aufzuladen, um eine ungewollte Kündigung zu vermeiden. Ihr Guthaben können Sie, unter anderem hier online aufladen. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie in unseren AGB.

Wenn man die Handykarten von Kaufland also nicht mindestens einmal pro 15 Monate auflädt, werden diese automatisch gekündigt.

Video: die neuen Regelungen zur Kündigung

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Kaufland Mobil die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Kaufland mobil schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Telekom Deutschland Multibrand GmbH

Landgrabenweg 151

53227 Bonn

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet.

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