Überblick: Wann darf ein Handy gesperrt werden?

By Bastian Ebert

Überblick: Wann darf ein Handy gesperrt werden? – Es kann immer mal passieren, dass das Konto nicht genügend gedeckt war und der Betrag für die Handyrechnung nicht abgebucht werden konnte. Dafür reicht schon eine ungeplante Rechnung, weil ein Haushaltsgerät oder anderes seinen Geist aufgegeben hat. Viele machen sich dann sofort sorgen, ob die unbezahlte Handyrechnung weitreichende Folgen haben kann und das Handy eventuell gesperrt wird. Eine Sperrung des Handys wäre für viele dramatisch, da sie dann nicht mehr erreichbar wären. Wer hat schließlich noch ein Festnetztelefon, auf dem er zu Hause angerufen werden kann? Die Regelungen gelten dabei für alle Anbieter. Es macht also keinen Unterschied, ob man einen Flat im D1 Netz hat, einen Vodafone Handyvertrag oder eine Simkarte von O2 – auch Prepaid oder Allnet Flat spielen keine Rolle.

Frist und Höhe des Zahlungsrückstandes

Diese Sorgen sind jedoch meist nicht nötig, denn wenn nur kleinere Gebühren nicht gezahlt wurden, dann hat der Mobilfunkanbieter nicht das Recht ein Handy zu sperren. Der Bundesgerichtshof hat außerdem im Februar 2011 entschieden (Az. III ZR 35/10), dass eine Vorankündigung seitens des Anbieters nötig ist, wenn das Handy gesperrt werden soll. Diese Vorankündigung muss zwei Wochen vor der Sperrung beim Kunden eingehen. Der BGH begründet das Urteil damit, dass das Handy kein Zusatz zum Festnetz mehr sei und eine Sperrung wegen eines kleinen Zahlungsrückstandes als unangemessen Reaktion angesehen werden kann. Der Gerichtsentscheid widerlegt damit Sperrklauseln, die in vielen AGBs verankert waren. Seit Februar 2011 haben diese keine Gültigkeit mehr. Der BGH begründet dies mit der Vielzahl und Unübersichtlichkeit der Mobilfunktarife. Viele Kunden hätten einen schlechten Überblick über die Kosten ihres Vertrags:

„[Wird die Sperre bei Überschreiten des Kreditlimits sofort und ohne Ankündigung vollzogen], ist es möglich, dass der Vertragspartner ohne eigene Nachlässigkeit von der Sperre überrascht wird. Angesichts der Vielzahl der möglichen Tarife […] ist dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich.“

Es gab in Mobilfunkverträgen bereits einige Klauseln, die eine ähnliche Höhe wie die folgende festgelegt haben „Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 Euro in Verzug, kann [der Anbieter] den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren.“ Der BGH verwirft diese Klausel, da dadurch der Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteiligt wird. Viel mehr wird festgelegt, dass die Regelung fürs Festnetz auch für Mobilfunkanbieter gilt. Das heißt, dass die Höhe des Zahlungsrückstands mindestens 75 Euro betragen muss, damit eine Sperrung rechtens ist. Grundlage für diese Entscheidung war §45k Abs. 2 Satz 1 TKG, welcher diese Höhe auch für die Festnetzanbieter vorgeschrieben hat. Dieser Paragraf lässt sich auf Mobilfunkverträge übertragen, hat der BGH festgelegt.

Eine Sperrung ist also grundsätzlich möglich. Die Kunden sind durch dieses Urteil zwar vor einer zu frühen und unangekündigten Sperrung gesichert, aber es ist kein Freibrief. Man sollte also ein Ausbleiben der Zahlung nicht zur Regel machen und die Grenze von 75 Euro immer im Blick behalten, sollte es sich doch mal nicht vermeiden lassen. Dazu sollte man in solchen Fällen auf jeden Fall auch die eigene Post im Auge behalten um im Falle einer Sperr-Ankündigung rechtzeitig reagieren zu können.

Kosten wurden durch Dritte verursacht

Der BGH hat auch entschieden, wie die Modalitäten aussehen, wenn das Handy verloren wurde und die Telefonkosten durch unbefugte Dritte entstanden sind, die das Handy gefunden haben. In den AGBs der meisten Mobilfunkanbieter steht dazu unter „Nutzung durch Dritte“, dass der Kunde die Kosten tragen muss, wenn er eine unbefugte Nutzung durch Dritte nicht verhindern konnte. Wer sein Handy mit SIM-Karte verliert sollte dies also schnell seinem Anbieter melden, denn nur die Kosten, die bis zum Eingang der Meldung entstanden sind, müssen vom Kunden bezahlt werden. Die Richter des BGH hatten an dieser Klausel nichts zu beanstanden und diese so nicht widerrufen. Wer den Verlust also selbst verschuldet hat, muss für die Gebühren aufkommen. Diese eigene Schuld am Verlust der SIM-Karte muss der Mobilfunkanbieter jedoch nachweisen können.

Weitere Artikel zur Sperrung und Handyrechnung

1 Gedanke zu „Überblick: Wann darf ein Handy gesperrt werden?“

  1. Ich habe ein Prepaid Vertrag bei der Telekom bei diesem muss ich nur 1 mal im Jshr zahlen und kann dann anschließend den Tarif das ganze Jahr nutzen ohne während dieser Zeit Gedanken um die Zahlung zu machen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar