Bezahlen per Handyrechnung – so geht es und das steckt dahinter

Autor: Bastian Ebert

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Bezahlen per Handyrechnung – so geht es und das steckt dahinter – Häufig liegt die Ursache für eine hohe und ungeplante Handrechnung bei sogenannten „Drittanbieterkosten“.  Dabei handelt es sich meist um Verträge oder Abos, die mit einem anderen Anbieter als dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen wurden, aber trotzdem über die Handyrechnung bezahlt werden. Häufig wird mit diesen Drittanbieterkosten getrickst, sodass Verträge abgeschlossen wurden, ohne dass der Nutzer dies überhaupt gemerkt hat. So etwas funktioniert zum Beispiel über ein vermeintliches Gewinnspiel.

Im Zusammenhang mit diesem Thema taucht immer wieder der Begriff „Direct Carrier Billing“auf. Dies bedeutet, dass die Abrechnung direkt über den Mobilfunkanbieter stattfindet. In einigen Situationen ist dies durchaus sinnvoll, da die Angabe von Bankverbindungen oder Überweisungen wegfallen. Besonders bei Parktickets oder Fahrscheinen findet die Zahlungsmethode daher immer mehr Anwendung. Doch leider wird das Zahlen über die Handyrechnung auch missbraucht und viele Menschen geraten in Abo-Fallen. Besonders in der Zeit vor dem Jahr 2016 kamen solche Fälle besonders häufig vor. Nutzer fanden Beträge auf den Handyrechnungen für Produkte, die sie nie bewusst gekauft hatten. Meist lässt sich der Kaufabschluss jedoch auch nur schwer nachzuvollziehen und eine Kündigung wird dadurch fast unmöglich. Um solche Fälle zu verhindern, gehen Mobilfunkanbieter seit Sommer 2016 härter gegen solche Abo-Fallen und sonstige Betrüge vor. Trotzdem kommt es immer wieder zu Situationen, in denen ungeplante Kosten auf der Handyrechnung erscheinen. Was man in einem solchen Fall am besten macht und wer an solchen Kosten beteiligt ist, kann man in diesem Artikel nachlesen.

Spezielle Anbieter haben wir in diesem Artikeln nochmal beschrieben: Drittanbietersperre bei Mobilcom-Debitel | Drittanbietersperre ALDI Talk

Diese Gruppen sind am Zahlungsvorgang beteiligt

Es gibt mehrere Beteiligte, die an diesem Vorgang mehr oder weniger bewusst mitwirken. Es gibt den Endkunden, der am Ende die Rechnung zahlen muss, und natürlich den Mobilfunkanbieter, der die Rechnung stellt. Hinzu kommen noch zwei weitere Parteien.

Zum einen gibt es den Drittanbieter. Unter einem Drittanbieter versteht man den Anbieter, der seine Waren im Internet verkauft und über die Mobilfunknummer abrechnet. Solche Waren können zum Beispiel Klingeltöne oder Spiele sein, die man im Internet kauft. Der Drittanbieter ist selbst dafür verantwortlich, welche Inhalte er aufs einer Internetseite anbietet und vermarktet. Der Name „Drittanbieter“ kommt zustande, da es sich um Ware eines unabhängigen Dritten handelt. Schließlich kommt die Leistung weder vom Mobilfunkanbieter, noch von einer Firma, die vom Mobilfunkanbieter beauftragt wurde.

Es kann jedoch nicht jeder beliebiger Drittanbieter bei jedem Mobilfunkanbieter Leistungen und Ware in Rechnung stellen. Ein Mobilfunkanbieter muss den Drittanbieter erst freischalten, sodass er Leistungen bei den Kunden des Mobilfunkunternehmens in Rechnung stellen kann. Mobilfunkanbieter arbeiten jedoch nicht mit den einzelnen Drittanbietern zusammen. Sie gehen den Weg über Aggregatoren, auch Billing Carrier oder Enabler genannt. Diese Aggregatoren sind eine weitere Partei im beschriebenen Prozess und fungieren als Makler zwischen Mobilfunkanbieter und Drittanbieter. Ein Drittanbieter muss sich bei einem Aggregator anmelden und dieser meldet den Drittanbieter über ein spezielles System bei den Mobilfunkanbietern an. Außerdem übernehmen die Aggregatoren die Abwicklung des Kaufs und des Bezahlvorgangs, da sie die technischen Mittel dazu haben. In manchen Fällen können auch die Namen der Aggregatoren auf der Rechnung des Endkunden erscheinen. Große Aggregatoren sind zum Beispiel die „Mobile business engine GmbH“ aus Berlin und die „Net Mobile AG“ aus Düsseldorf.

So kommt der Kaufvertrag zustande

Der Kaufvertrag komm wie jeder andere Kaufvertrag im Internet auch zustande. Der Kunde tippt auf eine Schaltfläche und bestätigt damit den Kauf des Produkts, der Leistung oder des Abonnements.

Der Kaufvertrag besteht nur zwischen dem Endkunden und dem Drittanbieter. Hier ist noch niemand anderes involviert. Nach dem Kaufvertrag muss der Nutzer dem Drittanbieter Geld zahlen und zwar den Kaufpreis des Produkts. Diese Forderung des Geldes verkauft der Drittanbieter weiter an den Aggregator und dieser wiederum an den Mobilfunkanbieter. Dabei entstehen einzelne Verträge zwischen den jeweiligen Unternehmen.

Damit die Rechnung am Ende dem richtigen Kunden zukommt, muss der Drittanbieter mitteilen, mit wem der Vertrag besteht. Da man keinerlei Daten von sich angeben muss, funktioniert diese Zuordnung zu einem Kunden über die Handynummer. Es gibt zwei Arten, wie der Drittanbieter die Handynummer herausfindet. Diese zwei Arten hängen davon ab, wie das Handy zum Zeitpunkt des Kaufs mit dem Internet verbunden ist.

Ist das Handy über ein WLAN-Netzwerk mit dem Internet verbunden, dann muss man die Handynummer selbst eintippen. Der Drittanbieter kann dann nicht einfach darauf zugreifen. Damit man wirklich seine eigene Nummer angibt, wird hier das TAN-SMS-Verfahren angewandt. Man bekommt eine SMS mit einem Code zugeschickt und diesen Code muss man wiederum auf der Internetseite des Drittanbieters angeben. In diesem Fall ist es also schwer aus Versehen oder unbewusst einen Kaufvertrag abzuschließen.

Ist das Handy jedoch im mobilen Internet, dann kann der Drittanbieter den Mobilfunkprovider direkt auffordern, die entsprechende Handynummer mitzuteilen. Ist der Drittanbieter beim Mobilfunkprovider als solcher angemeldet, dann wird die Nummer an den Drittanbieter übertragen. Der Nutzer bekommt von der Übertragung der Handynummer gar nichts mit und kann auch nichts dagegen tun, hat er erst mal auf das „Kaufen“-Feld geklickt. Hat man als Kunde ein Abo abgeschlossen, dann erhält man noch eine Bestätigungs-SMS. Diese kommt jedoch nicht vom Mobilfunkanbieter selbst sondern meist vom Drittanbieter, Aggregator oder „Zahl mobil“. Daher wird diese SMS oft als Spam verstanden und ignoriert.

Am Ende erhält der Drittanbieter aber auf jeden Fall die Mobilfunknummer des Kunden und kann diese an den Mobilfunkanbieter weiterleiten. Der Mobilfunkanbieter kann dann anhand der Handynummer den Endkunden herausfinden und den geforderten Betrag auf dessen Rechnung setzen.

Missbrauch des praktischen Zahlungsverfahren

Es gibt gesetzliche Regelungen (§312j Bürgerliches Gesetzbuch) dazu, wie eine solche Schaltfläche aufbereitet sein muss und welche Informationen übersichtlich aufgelistet sein müssen. So muss dort zum Beispiel „Kostenpflichtig kaufen“ oder eine ähnliche Formulierung stehen. Nur „Bestellen“ reicht nicht aus, da der Kostenfaktor dort verschwiegen wird. Die Schaltfläche muss außerdem gut sichtbar sein und es müssen wichtige Informationen genannt werden. Dazu zählen zum Beispiel Produktmerkmale, Widerruf-Informationen und die Mindestlaufzeit. Werden die im BGB genannten Regeln nicht eingehalten, dann ist der Kaufvertrag ungültig.

An sich ist das Zahlungsverfahren praktisch, da es ein Anmelden bei einem Anbieter oder das weiterleiten der Bankverbindung erspart. Leider wird das Verfahren aber oft missbraucht. Kunden berichten zum Beispiel immer wieder, dass sie keinen „Jetzt-Kaufen“-Knopf bestätigt hätten. Serverprotokolle zeigen dann, ob der Kunde auf der Internetseite des Drittanbieters war oder nicht. In der Regel ist dies der Fall. Hier liegt das Problem dann bei der Gestaltung der Internetseite und der Schaltflächen. Hier werden die oben beschriebenen Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ignoriert, sodass anstelle eines „Kaufen“-Buttons dort nur „Weiter“ steht und nur im Kleingedruckten über die Kosten informiert wird. Leider lässt sich die Gestaltung der Internetseite zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss nur schwer nachvollziehen, denn ein Serverprotokoll datiert lediglich die angeklickten Schaltflächen, die IP-Adresse und die Uhrzeit.

Ein weitere Betrugsstrategie verbirgt sich hinter den überlagernden Fenstern.Die eigentliche Seite, auf der etwas vom Kauf steht, kann durch ein anderes Fenster überlagert sein. In diesem Fenster steht dann zum Beispiel die Frage „Bist du 18?“. Bestätigt man diese Frage, dann bestätigt man eigentlich  das darunterliegende Kaufen-Feld. Natürlich ist hier der Kaufvertrag auch ungültig. Es ist nur schwer am Ende zu beweisen, dass es sich um eine solche widerrechtliche Seite gehandelt hat.

Das ganze beschränkt sich jedoch nicht nur auf herkömmliche Internetseiten. Auch Apps sind von dieser Problematik betroffen, denn auch diese können den Nutzer an Internetseiten von Direct-Billing-Angeboten weiterleiten. Viele Apps arbeiten mittlerweile mit Werbung, um den Herstellern zusätzliches Geld einzubringen. Tippt man auf diese Werbung, die in der App erscheint, dann wird man auf die entsprechende Internetseite weitergeleitet. Man kann die Werbung natürlich auch einfach wegklicken. Hier kann es bei unseriösen Seiten sein, dass man mit dem Wegklicken der Werbung auf das versteckte „Kaufen“-Feld klickt.

Um solche Probleme von vornherein zu verhindern, kann man bei machen Mobilfunkanbietern eine Drittanbietersperre fordern. Das heißt, der Mobilfunkanbieter darf die Handynummer für solche Abrechnungen gar nicht mehr identifizieren und an den Drittanbieter weiterleiten. Damit fällt dann jedoch auch die bewusste Nutzung von solchen Angeboten weg, da man gar nicht mehr auf die Zahlungsmethode zugreifen kann.

Solche Fälle sind natürlich sehr ärgerlich, da es im Nachhinein schwer ist, den falschen Aufbau zu beweisen. Schließlich muss man auch noch weisen können, dass die Forderungen ungültig sind. Wie bei jeder anderen Forderung gilt auch hier: Wer die Forderung stellt, muss auch nachweisen, dass sie begründet ist. Außerdem muss derjenige auch sagen, wofür die Forderung anfällt. Man sollte also in so einem Fall beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen. Der Mobilfunkanbieter muss dann nachweisen, wie der vertrag zustande kam und für welches Produkt oder welche Leistung der Vertrag gilt.

In der Vergangenheit kam es leider häufig dazu, dass Mobilfunkanbieter dies nicht getan haben und lediglich an die Drittanbieter oder Aggragtoren verwiesen haben. Die Forderung haben die Mobilfunkanbieter dennoch nicht gestrichen. Dies ist nicht zulässig, wie das Landgericht Potsdam in einem Urteil vom 26. November 2015 festlegte. Hier wurde wieder bestätigt, dass derjenige, der die Forderung stellt, auch sagen muss wofür. Sollte ein solcher Fall vorliegen, sollte man sich also nicht an eine andere Partei verweisen lassen, sondern das Problem mit dem Mobilfunkanbieter klären.

HINWEIS Mittlerweile gibt es die sogenannte Mobilfunk-Garantie. Darin haben sich Anbieter verpflichtet, Drittanbieter-Abrechnungen über die Handyrechnung besonders transparent und kundenfreundlich zu behandeln. Wer einen Anbieter dieser Art nutzt, hat also ein gewissen Absicherung gegen alsche handy-Rechnungen.

VIDEO Drittanbieter-Sperre erklärt

Drittanbieter-Sperre nutzen – hohe Handyrechnungen vermeiden

Die Drittanbietersperre ist eine Funktion, die es verhindert, dass Drittanbieter über Ihre Mobilfunkrechnung abrechnen. Dazu gehören beispielsweise Dienste wie Klingeltöne, Spiele, Nachrichtendienste oder Sportticker.

Die Drittanbietersperre ist in Deutschland seit Mai 2012 Pflicht. Sie kann von jedem Mobilfunkanbieter eingerichtet werden, ist in der Regel kostenlos und kann jederzeit wieder aufgehoben werden.

So nutzen Sie die Drittanbietersperre:

  1. Wenden Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter.
  2. Beauftragen Sie die Einrichtung einer Drittanbietersperre.
  3. Geben Sie Ihre Rufnummer und Ihre Kundennummer an.

Die Sperre wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden eingerichtet.

Möglichkeiten zur Einrichtung:

  • Telefonisch: Rufen Sie Ihren Mobilfunkanbieter an und beauftragen Sie die Einrichtung der Drittanbietersperre.
  • Online: Melden Sie sich in Ihrem Kundenportal an und schalten Sie die Drittanbietersperre ein.
  • App: Laden Sie die App Ihres Mobilfunkanbieters herunter und schalten Sie die Drittanbietersperre ein.

Vorteile der Drittanbietersperre:

  • Schutz vor ungewollten Kosten: Die Drittanbietersperre verhindert, dass Drittanbieter über Ihre Mobilfunkrechnung abrechnen.
  • Erleichterung der Kontrolle: Sie haben die volle Kontrolle darüber, welche Dienste über Ihre Mobilfunkrechnung abgerechnet werden.
  • Kosten: Die Einrichtung der Drittanbietersperre mus simmer kostenfrei erfolgen

Nachteile der Drittanbietersperre:

  • Einschränkungen: Die Drittanbietersperre kann dazu führen, dass Sie bestimmte Dienste nicht mehr nutzen können.

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1 Gedanke zu „Bezahlen per Handyrechnung – so geht es und das steckt dahinter“

  1. Praktisch, dass man jetzt auch zahlen kann mit der Handyrechnung. Ich mag es, wenn es im Alltag einfacher wird und bin deshalb ein großer Fan von modernen Gadgets. Interessant zu lesen, wie ein solcher Kaufvertrag funktioniert. Ich habe nicht darüber nachgedacht, dass mehr Parteien beteiligt sind und dass der Drittanbieter die Forderung des Geldes weiterverkauft.

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