Alles zur Kündigung von FYVE – inklusive Verzichtserklärung

By Bastian Ebert

aktion_300x250 Alles zur Kündigung von FYVE – inklusive Verzichtserklärung – Ist man beim Mobilfunk-Discounter FYVE Kunde, so nutzt man das Netz von Vodafone und schließt dementsprechend auch ebenfalls einen Vertrag mit Vodafone ab. Ausschließlich bietet FYVE nur einen Prepaid-Vertrag an. Zu diesem lassen sich aber optional weitere Zusatzpakete hinzu buchen. Das können zum Beispiel Minuten- oder Datenpakete sein, deren Laufzeit jeweils 30 Tage beträgt.

FYVE Postpaid kündigen

Im September 2019 wurden die neuen Postpaid Tarife bei FYVE eingeführt. Diese werden von Otelo unterstützt und daher ist in dem Fall auch Otelo der Vertragspartner. Die Kündigung muss daher auch direkt bei Otelo erfolgen. Auf Aboalarm.de findet man hierzu auch ein FYVE Musterkündigungsschreiben*. FYVE schreibt dazu in den FAQ:

Wenn du deinen FYVE powered by otelo-Tarif kündigen möchtest, musst du die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Vertragsende fristgerecht bei uns einreichen. Stichtag ist das Eingangsdatum bei uns. In deinem Kündigungsschreiben müssen folgende Daten enthalten sein: Dein vollständiger Name, deine Adresse, deine Vertrags- bzw. Kundennummer sowie deine Mobilfunknummer. Deine Kündigung kannst du wahlweise per Brief an unsere Postanschrift oder per E-Mail an [email protected] senden.

otelo-Team
c/o Vodafone GmbH
40878 Ratingen

Bei diesen Tarifen sind in der Regel auch längere Laufzeiten zu beachten. Generell gibt es aber keine langfristige Vertragsbindung bei FYVE, die Optionen sind alle monatlich kündbar.

FYVE Zusatzpakete kündigen

Ist eines der zusätzlichen Pakete gebucht und wird es nicht länger benötigt, lässt es sich ganz leicht im Kontobereich von „MyFyve“ deaktivieren oder durch ein anderes Paket ersetzen. Die einzelnen Pakete haben keine Mindestlaufzeit und können somit jederzeit gekündigt oder deaktiviert werden. Wird eine Option also abgewählt, wird diese automatisch zum Ende der Laufzeit deaktiviert. Der Grundtarif läuft dagegen weiter und man kann so immer wieder andere Pakete und Optionen buchen und auch wieder abschalten.

Kündigung der Prepaid SIM-Karte von FYVE

Wie bei vielen anderen Prepaid-Tarifen auch, gibt es bei FYVE keine Vertragslaufzeiten und es muss auch keine Grundgebühr gezahlt werden. Prinzipiell musst bei FYVE keine Kündigung vorgenommen werden, denn die SIM-Karte wird automatisch nach 12 Monaten deaktiviert, wenn sie bis dahin nicht genutzt wurde. Eine Kündigung spielt also erst dann eine Rolle, sobald noch Guthaben auf der SIM-Karte vorhanden ist und das Restguthaben ausgezahlt werden soll. Ist dies der Fall lässt sich der Vertrag ganz leicht per Post, E-Mail oder Fax kündigen. Auf Aboalarm.de findet man hierzu auch ein FYVE Musterkündigungsschreiben*. FYVE selbst schreibt zum Kündigungsvorgang:

Bei FYVE gibt es generell keine Vertragslaufzeit. Solltest du deine FYVE SIM-Karte nicht mehr verwenden, kannst du aber gerne eine kurze Kündigung senden. So kann dir auch dein restliches Guthaben ausgezahlt werden! Bitte sende deine Kündigung schriftlich an das FYVE Service-Team unter FYVE Service-Team, Postfach 50 01 27, 99048 Erfurt.

Sollten noch Fragen rund um die Tarife oder die Kündigung bei FYVE auftreten, ist das Service-Team unter folgenden Nummern zu erreichen:

Das FYVE Service-Team erreichst du täglich von 7 – 23 Uhr unter der Hotline 01806 543014* oder per Fax unter der 01805 543013** 
*20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, aus den deutschen Mobilfunknetzen 60 Cent/Anruf
**0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz der DTAG, max. 0,42 €/Minute aus dt. Mobilfunknetzen, 30 Sekunden frei

Du kannst das FYVE Service-Team auch kostenfrei per Mail erreichen über unser Kontaktformular. Deine Anfrage wird in der Regel innerhalb von 24h beantwortet.

Wann muss ich den FYVE Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Bei Kündigung Rufnummernmitnahme

Auch FYVE bietet die Möglichkeit die eigene Rufnummern zum neuen Anbieter mitzunehmen. Hierzu Bedarf es auch einer Kündigung in der FYVE der Wunsch auf Rufnummer-Portierung mitgeteilt wird. Tritt dieser Fall ein, so besteht allerdings eine Wartezeit von 30 Tagen, bis die SIM-Karte deaktiviert wird und der neue Anbieter die alte Rufnummer übernehmen kann. Der Grund der Wartezeit ist, dass gewährleistet werden soll, dass man durchgehend erreichbar ist. Auf Aboalarm.de findet man hierzu auch ein FYVE Musterkündigungsschreiben*

Widerrufsrecht bei FYVE

Grundsätzlich räumt FYVE ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ein. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.

Fazit: Muss eine Kündigung bei FYVE eingereicht werden oder möchte man Zusatzoptionen deaktivieren, ist es unkompliziert und kundenfreundlich gestaltet.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. (Vorlage) Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei FYVE die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. FYVE schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben und nicht bevor Sie von uns entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a §1 Absatz2 Satz1 Nummer1 unterrichtet wurden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns FYVE Service-Team , Postfach 50 01 27, 99048 Erfurt,Telefon: 01806-543014 (20 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent pro Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen), Fax: 01805-543013, Email: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.fyve.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zum Beispiel per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung desWiderrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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