Was tun, wenn der Anbieter Handy und Handyvertrag sperrt? So reagiert man richtig

Autor: Bastian Ebert

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Ein Handyvertrag ist in der Regel täglich im Einsatz, weil darüber die Kommunikation mit Freunden, Bekannten und Verwandten funktioniert und auch News und andere Informationen bekommt man oft nur, wenn der Tarif aktiv ist und das Handy mobil ins Netz gehen kann. Daher ist es ein größeres Problem, wenn der Anbieter auf einmal die Simkarte sperrt oder zumindest ankündigt, dies tun zu wollen.

Erfreulicherweise sind die Regelungen in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich kundenfreundlicher geworden. Verbraucher haben also mehr Rechte bei einer Sperrung und die Anbieter dürfen auch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Tarife einfach sperren. In diesem Beitrag soll es darum gehen, was man tun kann, wenn der Anbieter eine Sperrung ankündigt oder den Vertrag bereits gesperrt hat und welche Punkte man in einem solchen Fall prüfen sollte.

Was tun, wenn der Anbieter Handy und Handyvertrag sperrt? So reagiert man richtig

Wenn Ihr Mobilfunk-Anbieter Ihren Handyvertrag gesperrt hat, sollten Sie wie folgt vorgehen:

1. Kontakt zum Kundenservice:

  • Wenden Sie sich zunächst an den Kundenservice Ihres Anbieters.
  • Informieren Sie sich über die Gründe für die Sperrung.
  • Fragen Sie nach, ob es eine Möglichkeit gibt, die Sperrung aufzuheben.

2. Bezahlen Sie die Rechnung:

  • Wenn die Sperrung aufgrund einer unbezahlten Rechnung erfolgt ist, begleichen Sie den offenen Betrag so schnell wie möglich.
  • Bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf.

3. Widerspruch einlegen:

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass die Sperrung unberechtigt ist, können Sie Widerspruch einlegen.
  • Begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich.
  • Senden Sie den Widerspruch an den Kundenservice Ihres Anbieters.

4. Schlichtungsstelle einschalten:

  • Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
  • Die Schlichtungsstelle versucht, zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

5. Bundesnetzagentur kontaktieren:

  • Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden.
  • Die Bundesnetzagentur kann Ihrem Anbieter Auflagen erteilen oder ihm sogar untersagen, seinen Vertrag mit Ihnen zu kündigen.

Zur Dokumentation und generell sollte man ebenfalls einige Punkte beachten: Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihrem Handyvertrag auf, einschließlich der Rechnung, des Vertragstextes und der Korrespondenz mit Ihrem Anbieter. Seien Sie höflich und sachlich, wenn Sie mit dem Kundenservice Ihres Anbieters sprechen. Notieren Sie sich die Namen und Kontaktdaten der Personen, mit denen Sie gesprochen haben. Lassen Sie sich alle Zusagen schriftlich geben.

Handyverträge mit Datenvolumen im Überblick

Sim mit Datenvolumen
Sim mit Datenvolumen

Wann darf ein Mobilfunk-Anbieter den Tarif sperren?

Ein Mobilfunk-Anbieter darf den Handyvertrag sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt oder wenn er den Vertrag missbräuchlich nutzt.

Im Einzelnen darf ein Mobilfunk-Anbieter den Handyvertrag sperren, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug ist. Der Anbieter muss den Kunden jedoch vor der Sperrung schriftlich abmahnen und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. dazu muss der Rückstand mindestens 100 Euro betragen (§ 61 Telekommunikationsgesetz). Mehr dazu gibt es in diesem Artikel: Rechnung nicht bezahlt? So reagiert man richtig | Zu hohe Handyrechnung
  • der Kunde den Vertrag missbräuchlich nutzt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kunde über die Hotline des Anbieters andere Personen belästigt oder wenn er illegalerweise Telefonate abhört.
  • der Kunde gegen die Vertragsbedingungen verstößt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kunde die SIM-Karte in einem anderen Gerät verwendet als in dem, das im Vertrag angegeben ist.

Der Mobilfunk-Anbieter muss den Kunden vor der Sperrung des Vertrages informieren. Er muss ihm die Gründe für die Sperrung mitteilen und ihm eine Frist zur Behebung des Problems setzen. Wenn der Kunde das Problem nicht behebt, kann der Anbieter den Vertrag sperren.

Der Kunde hat das Recht, gegen die Sperrung des Vertrages Widerspruch einzulegen. Er kann sich an den Kundenservice des Anbieters oder an die Bundesnetzagentur wenden.

Handyvertrag nach Preis in der Übersicht

Ausnahme Prepaid Bereich: Sim kann auch bei Inaktivität gesperrt und gekündigt werden

Im Prepaid Bereich sieht es bei der Sperrung von Simkarten noch etwas anders aus, denn Anbieter können in der Regel die Angebote auch recht schnell kündigen. Das kann passieren, wenn die Prepaid Tarife zu lange nicht nachgeladen und/oder genutzt wurden. Auch hier gibt es aber gewissen Regelungen, an die sich der Anbieter halten muss. Unter anderem muss eine Kündigung der Sim natürlich auch angekündigt werden.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Bei Prepaid-Karten handelt es sich um Guthabenkarten, die für eine begrenzte Dauer aktiviert werden. Nach Ablauf der aktivierten Zeitspanne müssen Sie das Guthaben wieder aufladen, damit die Karte aktiviert bleibt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie vorhandenes Guthaben abtelefoniert haben. Wenn Sie das Guthaben nicht wieder aufladen, bleibt das vorhandene Guthaben dennoch bestehen.

Ob Ihr Anbieter Ihre Prepaid-Karte deaktivieren darf, richtet sich nach den Bestimmungen Ihres Vertrags. Bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder an einen Rechtsanwalt wenden. Die Bundesnetzagentur kann Sie dabei nicht unterstützen, da deren Kompetenzen im Telekommunikationsrecht liegen.

Bei Prepaid Tarifen sollte man daher sehr auf die Gültigkeit von Simkarte und Guthaben achten und auch darauf, was der Anbieter an Nachrichten und Informationen schickt.


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