1&1: Datenschutz-Bußgeld deutlich reduziert

Autor: Bastian Ebert

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1&1: Datenschutz-Bußgeld deutlich reduziert – Es war ein Paukenschlag im Bereich des Datenschutzes gewesen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hatte gegen 1&1 wegen Fehlern bei der Authentifizierung von Kunden ein Bußgeld von 9,5 Millionen Euro verhängt – eine Rekordsumme in Deutschland zum damaligen Zeitpunkt. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem LG Bonn geklagt und nun zumindest eine Reduzierung des Bußgeldes erreichen können. Die Richter in Bonn sahen zwar das Bußgeld durchaus als berechtigt an – der Verstoß wurde also bestätigt, aber die Höhe wurde deutlich reduziert. Statt 9,5 Millionen Euro muss 1&1 nach diesem Urteil nur noch 900.000 Euro zahlen. (Urt. v. 11.11.2020 Az. 29 OWi 1/20 LG)

Das Landgericht Bonn schreibt dazu:

Die Betroffene habe sich hinsichtlich der Angemessenheit des Schutzniveaus in einem Rechtsirrtum befunden. Mangels verbindlicher Vorgaben an den Authentifizierungsprozess in Callcentern sei dieser Rechtsirrtum zwar verständlich, aber vermeidbar gewesen.

Die Höhe des Bußgeldes hat die Kammer in ihrer Entscheidung auf 900.000 Euro herabgesetzt. Das Verschulden des Telekommunikationsdienstleisters sei gering. Im Hinblick auf die über Jahre geübte Authentifizierungspraxis, die bis zu dem Bußgeldbescheid nicht beanstandet worden sei, habe es dort an dem notwendigen Problembewusstsein gefehlt. Zudem sei zu berücksichtigten, dass es sich – auch nach der Ansicht des BfDI – nur um einen geringen Datenschutzverstoß handele. Diese habe nicht zur massenhaften Herausgabe von Daten an Nichtberechtigte führen können.

Das Bußgeld bezieht sich dabei nicht nur auf die 1&1 Handytarife und Allnet Flat, sondern auch auf die DSL Angebote, da an sich der komplette Kundenbereich von 1&1 problematisch war. Mittlerweile hat das Unternehmen aber nachgebessert und unter anderem eine Service PIN eingeführt. Damit können sich die Kunden im Servicecenter authentifizieren und damit gibt es keine Datenschutzrechtlichen Probleme mehr.

Allerdings bleibt offen, ob dieses Urteil bereits das Ende der Entscheidungskette darstellt. Durchaus denkbar, dass die Datenschutzbehörde oder auch 1&1 noch weitere Rechtsmittel in Anspruch nehmen werden um das Bußgeld vielleicht ganz aus der Welt zu schaffen oder aber auch ein höheres Bußgeld zu erreichen.

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