Rufnummermitnahme zu 1&1 – So geht es am einfachsten

Autor: Bastian Ebert

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Rufnummernmitnahme
Rufnummernmitnahme

Rufnummermitnahme zu 1&1 – So geht es am einfachsten – Oft ist es der Fall, dass man seine alte Rufnummer behalten möchte, um auch bei einem neuem Anbieter noch gut bei Freunden oder Verwandten erreichbar zu sein. Hierfür bietet jeder Mobilfunkanbieter die Möglichkeit zur Rufnummernmitnahme, auch 1&1. Der Ablauf der Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, ist bei vielen Mobilfunkanbietern ähnlich. Kleine Unterschiede gibt es lediglich bei vorheriger Nutzung einer Prepaid-Karte. Die Rufnummernmitnahmen bei 1&1 folgt daher ebenso den bekannten Regeln und hier haben wir zusammengestellt, was man bei der Mitnahme der Rufnummer bei 1&1 beachten sollte und welche Kosten entstehen.

Die aktuellen Tarife bei 1&1

1&1 LTE S
1&1 LTE S
19.99€
Grundgeb.

(19.90€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (5GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
24 Mon.
1&1 LTE M
1&1 LTE M
24.99€
Grundgeb.

(19.90€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (10GB 225Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
24 Mon.
1&1 LTE L
1&1 LTE L
29.99€
Grundgeb.

(19.90€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (25GB 225Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
24 Mon.
1&1 LTE XL
1&1 LTE XL
34.99€
Grundgeb.

(19.90€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (50GB 225Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
24 Mon.
1&1 LTE XXL Unlimited
1&1 LTE XXL Unlimited
69.99€
Grundgeb.

(19.90€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (unlimit. 500Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
24 Mon.

Einen Vergleich aller Handytarife gibt es hier: Handy Tarife Vergleich.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.

Voraussetzungen bei der Rufnummernmitnahme zu 1&1

Um die eigene Rufnummer mitzunehmen, ist es erst einmal wichtig die Voraussetzungen zu prüfen, damit ein reibungsloser Ablauf seitens der Anbieter gewährleistet werden kann. Dazu gehört fristgerecht den alten Mobilfunkvertrag beim vorherigen Mobilfunk-Anbieter zu kündigen. Ist aber leider der Fall eingetreten, dass der bestehende Vertrag beim alten Anbieter nicht zum Wunschtermin kündbar ist und noch läuft, so stellt das bei 1&1 auch kein Problem da. Hierfür braucht es einfach eine Portierungserklärung, die dem alten Anbieter vorgelegt werden muss. So entsteht kein Kündigungsstress. Bei der Rufnummernmitnahme ist aber zu beachten, dass beim alten Anbieter dafür eine kleine Gebühr hinterlegt werden muss. Bei 1&1 ist das Mitbringer der Rufnummer dagegen kostenlos. Je nach aktueller Aktion gibt es in diesem Zusammenhang oft auch noch einen Bonus – 1&1 belohnt also in vielen Fällen das Mitbringen der alten Rufnummer. Aktuell beträgt der Bonus 10 Euro. Das Unternehmen schreibt dazu im Kleingedruckten:

Den Wechsler-Bonus in Höhe von 10,– € schreiben wir Ihnen nach erfolgreicher Portierung der Rufnummer von einem Fremdanbieter zu 1&1 mit der dritten Rechnung gut. Haben Sie einen bereits gekündigten oder noch ungekündigten Vertrag? Oder nutzen Sie einen Prepaid-Vertrag? In 4 einfachen Schritten können Sie Ihre Rufnummer mitnehmen.

Zu beachten ist auch: Ist das Vertragsverhältnis beim alten Anbieter bereits länger als 90 Tage beendet, ist eine Rufnummernmitnahme nicht mehr möglich.

Zur Voraussetzung gehört auch, dass zur Beauftragung der Rufnummernmitnahme bei 1&1 am Ende der Bestellung diverse Daten zum alten Vertrag abgefragt werden. Ganz wichtig hierbei ist, dass diese Daten exakt dem alten Anbieter gleichen. Nur so kann eine reibungslose Rufnummernmitnahme gewährleistet werden.

War man vorher ein Prepaid-Karten-Nutzer, so muss ebenfalls eine Portierungserklärung beim bisherigen Mobilfunkanbieter abgegeben werden. Dieser informiert über das genaue Vorgehen bei der Portierungserklärung. Gebühren dürfen mittlerweile generell nicht mehr verlangt werden – auch nicht im Prepaid Bereich.

Beantragung der Rufnummernmitnahme bei 1&1

Kurzfassung: Um Ihre alte Rufnummer zu 1&1 mitzunehmen, müssen Sie folgende Schritte ausführen:

  1. Bestellen Sie online einen neuen Vertrag bei 1&1.
  2. Geben Sie bei der Bestellung an, dass Sie Ihre alte Rufnummer mitnehmen möchten.
  3. 1&1 wird sich dann mit Ihrem bisherigen Anbieter in Verbindung setzen, um die Portierung zu beantragen.
  4. Die Portierung dauert in der Regel 1-2 Tage.

Alternativ können Sie die Rufnummernmitnahme auch selbst über Ihr 1&1 Control-Center beantragen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Loggen Sie sich in Ihr 1&1 Control-Center ein.
  2. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Tarif & Vertrag“.
  3. Klicken Sie auf den Link „Rufnummernmitnahme“.
  4. Geben Sie Ihre alte Rufnummer und die Daten Ihres bisherigen Anbieters ein.
  5. Klicken Sie auf den Button „Rufnummernmitnahme anfordern“.

Ganz leicht lässt sich die Rufnummernmitnahme bei 1&1 am Ende der Bestellung bei der Kundendateneingabe angeben. Doch auch nach der Bestellung ist die Portierung der Rufnummer noch über das sogenannte 1&1 Control-Center möglich und lässt sich auch über die 1&1 Hotline unter der Rufnummer 02602 / 96 9706  beauftragen.

Ist das Vertragsverhältnis zum bisherigen Mobilfunkanbieter beendet oder liegt eine Portierungserklärung vor und hat der bisherige Mobilanbieter der Portierung zugestimmt, wird die alte Rufnummer auf die 1&1 SIM-Karte übertragen. Der Zeitpunkt des Portierungstermins wird von 1&1 per SMS mitgeteilt, sobald die Portierung der Rufnummer abgeschlossen ist. Bis zum Portierungstermin stellt 1&1 eine Rufnummer zur Verfügung, sodass gewährleistet ist, dass man auch in der Zwischenzeit erreichbar ist. So ist es auch möglich die aktuelle SIM-Karte erst einmal zu behalten. Am Portierungstag wird dann die vorläufige 1&1 Rufnummer durch die mitgebrachte Nummer ersetzt. So geht keine Zeit durch die Rufnummernmitnahme verloren, durch den verbundenen Versand einer neuen SIM-Karte durch 1&1.

1&1 schreibt selbst zu der Vorgehensweise nach der Beauftragung der Portierung:

Sobald wir den Auftrag zur Rufnummernmitnahme erhalten haben, bestätigen wir Ihnen das per E-Mail. In manchen Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift notwendig, sodass Sie ein Formular von uns bekommen. Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an die angegebene Post- oder E-Mail-Adresse. … Bitte beachten Sie: Sie möchten die Rufnummernmitnahme stornieren? Das ist bis zu 7 Werktage vor dem Ausführungstermin beim 1&1 Kundenservice möglich.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Weitere Informationen zu 1&1


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