Speicherdauer und Datenschutz bei 1&1

By Bastian Ebert

[sam_ad id=“23″ codes=“true“] Speicherdauer und Datenschutz bei 1&1 – Grundsätzlich speichert 1&1 immer auf Vorrat. Die Speicherdauer im Mobilfunkbereich hängt daher auch stark von der Verwendung des jeweiligen Mobilfunknetzes ab. Bei 1&1 wären das E-Plus und Vodafone von der man auf die Speicherdauer schließen kann. Sucht man dagegen Informationen direkt zum Datenschutz oder Speicherdauer im Mobilfunkbereich von 1&1, sieht es weitgehend rar aus. Aus Anfragen des AK Vorrats (wiki.vorratsdatenspeicherung.de), lassen sich aber dennoch einige Informationen gewinnen.

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Speicherdauer direkt bei 1&1

Generell sollen bei 1&1 Verkehrsdaten bis zu 7 Tage gespeichert werden, dass bezieht sich aber viel mehr auf den DSL-Bereich. Da aber im Mobilfunkbereich eine Einwahl über den RADIUS-Server des Netzbetreibers erfolgt, kann 1&1 dahingehend keine Auskunft zur Speicherung erteilen. Insoweit soll auch keine Speicherung durch die 1&1 Internet AG erfolgen.

Seitens eines Kunden wurde aber auf einem Blog von 1&1 vermerkt, dass 1&1-Mitarbeiter ihn mitteilten, dass im Rahmen des Datengesetzes von einer 6-monatigen Speicherdauer ausgegangen werden kann. 1&1 soll das wohl nicht dementiert haben. So ist zu vermuten, dass sich diese Angabe auf Telefon-Verbingungsdaten und nicht auf IP-Adressen bezieht. Das lässt den Rückkehrschluss zu, dass dies auch für den Mobilfunkbereich gilt.

Da 1&1 zumindest im Mobilfunkbereich auf den RADIUS-Server des Netzbetreibers verweist, lassen sich hier eventuell auch dahingehend die technischen Möglichkeiten zur Speicherdauer bzw. Speicherregelungen nutzen.

Dabei sammelt Vodafone D2 (Mobil) deutlich mehr auf Vorrat, als dies beispielsweise bei E-Plus der Fall ist. Da Vodafone vorrangig bei 1&1 als Netzbetreiber im Mobilfunkbereich aufgeführt wird, ist es von Vorteil sich über die Speicherdauer von Vodafone zu informieren.

Speicherdauer bei Vodafone

Ausgehende Verbindungsdaten oder Standort sollen bei Vodafone ganze 180 Tage (6 Monate) gespeichert werden. Eingehende Verbindungsdaten dahingehend nur 7 Tage, was der Aussage von 1&1 bei der Speicherdauer gleicht. Erfolglose ausgehende Verbindungsdaten sollen aber nicht gespeichert werden. Bei IP-Adressen die über das UMTS-Netz bezogen werden, ist offenbar eine Rückverfolgung möglich.

Bei Vodafone sollen personenbezogene Daten von Kunden nur nach Anzeige bei der Polizei herausgegeben werden. Eine postalische Anfrage mit mit Auskunft ist daher möglich und bedarf rein den gespeicherten Verbindungsdaten mit Zeitstempel und der originalen Unterschrift des Absenders. Er aber zur postalischen Auskunft berechtigt ist, lässt sich auch nur vermuten. Naheliegend sind Anwälte und gar Privatpersonen, sofern eine (nach Aussage des Antragsstellers) Straftat vorliegt.

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