Rufnummernmitnahme im Festnetz und beim Handy – Die Rufnummer sowohl bei Mobilfunk als auch im Festnetz ist mittlerweile eine recht wichtige Information geworden und oft fest mit einer Person verknüpft. Darüber laufen inzwischen oft auch Legitimierungen bei Konten, Accounts und andere Systemen, so dass es wichtig ist, die Rufnummer auch bei einem Wechsel des Tarifes mitnehmen zu können
Daher gibt es mittlerweile ein Recht auf die eigene Rufnummer und es ist gesetzlich festgeschrieben, dass Kunden ihre Nummern anbieterübergreifend mitnehmen können. Die gute Nachricht ist dabei, dass die Anforderungen an die Rufnummernmitnahme in den letzten Jahren deutlich gesenkt wurden. Es ist nun einfach und billiger, die Rufnummer von einem zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Dazu wurde der Prozess weniger anfällig für Fehler gestaltet.Nachfolgend haben wir alles Wichtige zusammengefasst, was man zu Rufnummern wissen sollte und auch, welche Probleme und Ansprechpartner es dazu gibt.
Generell gelten die Hinweise im Artikel dabei für alle Rufnummern. Man kann sowohl Festnetz-Nummern als auch mobile Rufnummern auf diese Weise mitnehmen. Ein Unterschied dabei: Rufnummern im Mobilfunk können auch aus laufenden Verträgen mitgenommen werden (es gibt dann für den alten Vertrag eine neue Rufnummer). Im Festnetz Bereich ist das nicht möglich, sonder in diesem Bereich muss immer auch der Vertrag beendet werden, wenn man die Rufnummer zu einem neuen Anschluss mitnehmen möchte.
Dazu kann man auch keine Festnetz-Nummer in einen Handyvertrag portieren und umgekehrt. Auch ausländische Rufnummern bleiben tabu – die Mitnahme alter Rufnummern gilt nur für deutsche Rufnummern.
Inhaltsverzeichnis
Die Kosten einer Rufnummernmitnahme
Lange Zeit hat die Portierung der Rufnummer zu einem alten Anbieter Kosten verursacht. Diese wurden in den letzten Jahren durch die Bundesnetzagentur erfreulicherweise immer weiter abgesenkt und seit Dezember 2021 dürften Anbieter gar keine Kosten mehr für die Rufnummernmitnahme in Rechnung stellen. Das ist eine generelle Regelung und gilt sowohl für:
- alle Mobilfunk-Tarife (auch Prepaid Sim, kostenlose Karten und andere Prepaid Angebote)
- alle Festnetz-Rufnummern
- sowohl für private als auch für geschäftliche Rufnummern
Diese Regeln sind mittlerweile für alle Anbieter verbindlich. Es kann aber nicht schaden zu prüfen, ob auf der Schlussrechnung wirklich keine Kosten für die Rufnummernmitnahme auftauchen. Falls doch etwas in Rechnung gestellt wurde, sollte man dies sofort reklamieren und den Betrag zurückfordern (Was tun bei Problemen mit der Rechnung?)
Da die Regelungen für die kostenlose Mitnahme der Rufnummer auch für Prepaid Karten gelten, muss man auch nicht mehr auf das Prepaid Guthaben achten, wenn man die alte Rufnummer mitnimmt.
HINWEIS Länger Zeit war unklar, ob die Regeln für die Kosten der Portierung auch gelten, wenn man die Rufnummer innerhalb eines Unternehmens mitnimmt (beispielsweise von einer Drillisch Marke zu einer andere oder innerhalb der Telefonica-Gruppe). Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile klar gestellt, das auch bei diesen sogenannten internen Portierungen keine Kosten mehr anfallen dürfen. Auch innerhalb von Unternehmensgruppen müssen Rufnummern also kostenlos freigegeben werden.
Das Mitbringen der alten Rufnummer (beim neuen Anbieter) ist und war ohnehin immer kostenfrei. Der neue Anbieter darf keine Gebühren dafür berechnen. Im Gegenteil gibt es bei vielen Anbietern sogar extra Startguthaben, wenn man eine alte Rufnummer mitbringt. Bei den Simon Mobile Tarifen gibt es sogar eine geringere Grundgebühr pro Monat, wenn man die Rufnummer von bestimmten Anbietern portiert. Daher lohnt es sich mittlerweile auch finanziell bei vielen Mobilfunk-Anbieter, die alte Rufnummer zu behalten.
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Fristen bei der Rufnummernmitnahme
Die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter benötigt im Mobilfunk-Bereich etwa 7 bis 10 Tage, im Festnetzbereich dauert es meistens etwas länger. Für eine reibungslosen Ablauf ohne Unterbrechung der Erreichbarkeit, sollte man diese Tage also mit einrechnen.
Rein rechtlich erlauben die Anbieter mittlerweile die Beantragung der Rufnummernmitnahme etwa 123 Tage (3 Monate) vor dem gewünschten Termin. Dazu kann man die Portierung bei den meisten Anbieter auch noch 90 Tage nach Ende des Vertrages beantragen. Allerdings ist gesetzlich nur eine Frist von 30 Tage vorgeschrieben, die meisten Anbieter nutzen aber dennoch den 90 Tage Zeitraum.
Die Bundesnetzagentur gibt für den Termin der Portierung:
- Leiten Sie den Wechsel möglichst frühzeitig, am besten drei Monate vor Vertragsende, ein.
- Vergleichen Sie die Tarife und Angebote für Ihre Adresse. Nicht jeder Dienst ist überall verfügbar.
- Beauftragen Sie möglichst Ihren neuen Anbieter damit, Ihren bisherigen Vertrag zu kündigen. So können sich die Anbieter zur Umschaltung des Anschlusses und zur einer möglichen Rufnummernmitnahme frühestmöglich abstimmen.
Man sollte auf jeden Fall nicht zu lange warten, bis man die Rufnummer nach Vertragsende mitnimmt. Sind die 90 Tage herum, kann es passieren, dass die bisherige Rufnummer an einen anderen Neukunden vergeben wird. Dann ist eine Portierung nicht mehr möglich und das Anrecht auf die Rufnummer erlöschen. Die Fristen sind also recht weit gefasst und man sollte an sich keine Probleme haben, sie einzuhalten, dennoch sollte man sie nicht verpassen. Generell ist es am besten, wenn man den Tipps der Bundesnetzagentur folgt und den neuen Anbieter gleich mit Kündigung und Portierung beauftragt. Dann gibt es keinen Verzug.
Unabhängig davon kann die Rufnummer auch ohne Frist aus einem laufenden Vertrag mitgenommen werden. In dem Fall erhält man für den alten Vertrag eine neue Rufnummer zugewiesen und die alte Rufnummer wird in den neuen Vertrag übertragen. Technisch sind die Bedingungen dabei genau so wie bei einer Rufnummernmitnahme zum Ende des Vertrages. Bei der Telekom heißt es beispielsweise dazu:
Rufnummernexport zum oder nach Vertragsende – Die Mitnahme Ihrer Mobilfunk-Rufnummer zu einem anderen Anbieter ist bis zu 90 Kalendertage nach Vertragsende möglich. Sobald Sie Ihre Kündigungsbestätigung erhalten haben, können Sie bei Ihrem neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme beauftragen.
Rufnummernexport aus laufendem Vertrag – In diesem Fall benötigen wir vorab Ihre Zustimmung zum Rufnummernexport aus dem laufenden Vertrag: das sogenannte Opt-In. Dieses ist 30 Tage gültig und kann jederzeit verlängert werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Kundenservice, der Ihren Wunsch direkt bei Ihrem Mobilfunk-Vertrag vermerkt. Sobald dies geschehen ist, können Sie bei Ihrem neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme beauftragen.
Einige Anbieter erlauben es auch, eine Rufnummer in einen bestehenden Vertrag zu portieren (nachträgliche Portierung – beispielsweise bei den ALDI Talk Sim). Das ist aber nicht die Regel.
Das häufigste Problem bei der Rufnummernmitnahme: Kundendaten, die nicht übereinstimmen
Wird eine Portierung der Rufnummer abgelehnt, liegt es meistens daran, dass die grundlegenden Nutzerdaten nicht übereinstimmen. Die Anbieter sind verpflichtet diese Daten zu prüfen und nur wenn die Angaben übereinstimmen, darf die Portierung frei gegeben werden. Daher kann man eine große Fehlerquelle bei der Mitnahme der Rufnummer ausschalten, wenn man vorher prüft, ob beim alten und neuen Vertrag die Daten übereinstimmen. Konkret müssen folgende Punkte identisch sein:
- Name,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- die zu portierende Rufnummer
Falls sich mittlerweile der Name oder die Anschrift geändert haben (Geburtsdatum bleibt ja fast immer gleich), ist es sinnvoll, die vor der Portierung beim alten Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Mitnahme der Nummer anzustoßen, wenn die Daten auf dem neusten Stand sind und übereinstimmen.
Vor allem im Prepaid Bereich werden die Kundendaten in der Regel per Ausweis geprüft, daher kann man beim neuen Anbieter kaum andere Daten angeben. Die Änderungen bei alten Anbieter ist daher oft der einzige Weg, die Daten anzugleichen.
Prepaid Rufnummer mitnehmen
Prepaid Tarife und Sim Karten machen nach wie vor einen nicht unerheblichen Teil der deutschen Mobilfunk-Tarife aus. Man kann natürlich auch bei diesen Angeboten die alte Rufnummer mitnahmen und generell gelten die gleichen Bedingungen wie bei normalen Laufzeit-Tarifen auf Rechnung. Lange Zeit gab es dabei einen Unterschied bei der Bezahlung der Rufnummernmitnahme. Die Kosten dafür wurden im Prepaid Prinzip abgerechnet und das heißt, es musste genug Guthaben vorhanden sein, sonst wird die Portierung der alten Rufnummer nicht durchgeführt.
Durch den Wegfall der Kosten für die Portierung hat sich dies im Prepaid Bereich komplett verändert. Man braucht kein Guthaben mehr, um die alte Rufnummer mitzunehmen und daher gibt es an sich keine Unterschiede mehr zwischen Prepaid und Postpaid bei der Portierung. Sollte die Portierung dennoch abgelehnt werden, liegt es also mittlerweile nicht mehr am Guthaben.
Unabhängig davon kann man bei Prepaid im Zuge der Mitnahme der alten Rufnummer auch direkt das alten Guthaben auszahlen lassen. Restguthaben ist also nicht verloren, sondern kann wieder zurück geholt werden.
Probleme bei der Portierung? Dann gibt es unter Umständen Ausfallentschädigung
In der Regel gibt es bei der Portierung der Rufnummer kaum noch technische Probleme. Sowohl bei Festnetz als auch im mobilen Bereich funktioniert dieser Vorgang mittlerweile weitgehend störungsfrei, so dass man am gewünschten Tag in der Regel sowohl mit der portierten Rufnummer telefonieren kann als auch erreichbar ist.
Sollte es dennoch zu Problemen kommen, gibt es mittlerweile ein Recht auf eine Ausfallentschädigung. Diese kann verlangt werden, wenn die Rufnummer länger als einen Tag nach dem vereinbarten Anschalttermin immer noch nicht verfügbar ist. Die Höhe ist dabei gesetzlich festgelegt, so dass es da keine größeren Spielräume oder Unsicherheit gibt.
Die Bundesnetzagentur schreibt zu Höhe der Entschädigung:
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich begrenzt auf 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise pro versäumten Termin. Alternativ können Sie 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts verlangen, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
10 Euro am Tag ist natürlich nicht unbedingt viel, aber immerhin ein gewisser Ausgleich für eine nicht funktionierende Rufnummer.
Was tun bei Problemen bei der Rufnummernmitnahme?
Wie eingangs bereits erwähnt wurde das Verfahren rund um die Mitnahme der alten Nummer in den letzten Jahren immer weiter vereinfacht und auch die Anbieter haben die internen Prozesse verbessert, so dass mittlerweile nur noch selten etwas schief geht.
Wenn es längerfristige Problemen mit der Rufnummernmitnahme oder auch, wenn diese abgelehnt ist, obwohl an sich alle Voraussetzungen erfüllt sein sollten, ist immer der erste Ansprechpartner der alte Anbieter, der die Rufnummer freigeben muss. Dort sollte man prüfen lassen, warum eine Portierung nicht geklappt hat und eventuell auch gleich Änderungen veranlassen, damit es beim nächsten Mal klappt. Das kann zum Beispiel eine Änderung der Nutzerdaten sein, damit sie zukünftig übereinstimmen.
Sollte dies keinen Erfolg bringen, kann man sich direkt an die Bundesnetzagentur werden. Diese ist auch Aufsichtsbehörde im Telekommunikationsbereich und daher Ansprechpartner für Probleme bei der Portierung. Die Beschwerde ist dabei kostenfrei, erfordert allerdings einige Angaben zum Vorgang und den Problemen damit.
Das Formular bei der Bundesnetzagentur steht hier kostenfrei zur Verfügung:
Man sollte die Bundesnetzagentur aber wirklich nur einschalten, wenn der Kontakt zum Anbieter keinen Erfolg gebracht hat.
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FAQ zum Thema Rufnummernmitnahme
Leider nein, der alte Anbieter darf für die Bearbeitung der Rufnummernmitnahme eine Gebühr berechnen. Diese beträgt maximal 6.82 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).
Ja, die Rufnummer ist mittlerweile so individuell, dass Verbraucher ein Anrecht darauf haben. Die Mitnahme der alten Rufnummer muss also möglich sein.
Die Rufnummer kann je nach Anbieter 30 bis 90 Tage nach Vertragsende beantragt werden. Man kann sie aber auch bereits vor Vertragsende beantragen und die Rufnummer aus einem laufenden Vertrag mitnehmen.
Die Rufnummer wird fristgerechet gespeichert und dann nach Ablauf der Fristen wieder neu vergeben.
Die Kunden-Daten müssen beim alten und neuen Anbieter gleich sein, damit die Mitnahme der Rufnummer erfolgreich ist.
Einige Anbieter erlauben es auch, eine Rufnummer nachträglich in einen bestehenden Vertrag mitzubringen. Hier sollte man sich bei eigenen Anbieter informieren.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Ich habe es leider versäumt, rechtzeitig den Personalausweis zu verlängern und möchte in der sehr langen Bearbeitungszeit eine Rufnummernmitnahme tätigen. Ist dazu ein noch nicht abgelaufener PA erforderlich, obwohl ich einen vom Einwohneramt bestätigten Termin nachweisen kann?
Das hängt etwas davon ab, welcher Tarif genutzt werden soll. Bei einer Prepaid Karte wird der Ausweis geprüft und da benötigt man einen aktiven Ausweis oder Pass. Ein Termin reicht da nicht. Bei Laufzeittarifen muss in der Regel nur die Ausweisnummer eingegeben werden, dann wird nicht geprüft, ob der Ausweis eventuell bereits abgelaufen ist.
Ich hoffe das hilft weiter.
Grüße,
Bastian Ebert
http://www.inside-sim.de