Kündigung vs. Kündigungsvormerkung bei Handytarifen – das sollte man beachten

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung vs. Kündigungsvormerkung bei Handytarifen – das sollte man beachten – Im Dschungel der Mobilfunktarife und Vertragslaufzeiten kann die Kündigung schnell zur Herausforderung werden. Viele Anbieter werben mit bequemen „Kündigungsvormerkungen“, doch aufgepasst: Diese Vormerkungen sind keine rechtswirksamen Kündigungen!

Um ungewollte Vertragsverlängerungen und Gebühren zu vermeiden, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Kündigung und Kündigungsvormerkung zu kennen und die korrekte Vorgehensweise zu beachten.

1. Kündigung: Die rechtlich verbindliche Vertragsbeendigung

Eine Kündigung des Mobilfunkvertrags ist ein rechtsverbindlicher Akt, der den Vertrag zu einem bestimmten Termin beendet. Um wirksam zu sein, müssen dabei einige Formvorschriften beachtet werden:

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies kann per Brief, Fax oder E-Mail geschehen. Wichtig ist, dass die Kündigungsabsicht klar und eindeutig formuliert ist.
  • Korrekte Angaben: Die Kündigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Kunden, Vertragsnummer, Kündigungsdatum (muss der Kündigungsfrist entsprechen), ggf. Sonderkündigungsrecht (z.B. bei Umzug).
  • Einhaltung der Fristen: Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Kündigung und Vertragsende. Sie ist im Vertrag festgelegt und kann je nach Tarif variieren. Die Frist muss bei der Kündigung unbedingt beachtet werden, da sonst der Vertrag automatisch verlängert wird.
  • Beweissicherung: Um im Streitfall den Nachweis der Kündigung erbringen zu können, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die eigenhändige Unterschrift bei einer Kündigung per E-Mail.

2. Kündigungsvormerkung: Ein unverbindlicher Hinweis

Eine Kündigungsvormerkung hingegen ist lediglich ein Hinweis an den Anbieter, dass der Kunde seinen Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen möchte. Sie selbst stellt jedoch keine rechtswirksame Kündigung dar!

Die Vormerkung dient dem Kunden lediglich als Gedankenstütze und soll ihm helfen, die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, die Kündigung aufgrund der Vormerkung vorzunehmen.

Die Nachteile der Kündigungsvormerkung:

  • Keine Fristen gesichert: Selbst wenn eine Kündigungsvormerkung vorgenommen wurde, kann es passieren, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn die Kündigungsfrist nicht selbst eingehalten wird.
  • Unzuverlässigkeit: Es besteht die Gefahr, dass die Vormerkung im System des Anbieters übersehen wird und somit keine Berücksichtigung findet.
  • Keine rechtliche Verbindlichkeit: Im Streitfall hat der Kunde keinen Nachweis darüber, dass er seinen Vertrag fristgerecht gekündigt hat.

Fazit: Kündigung immer schriftlich und fristgerecht!

Um rechtliche Probleme und unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Mobilfunkkunden ihren Vertrag immer schriftlich und fristgerecht kündigen. Die Kündigungsvormerkung sollte lediglich als zusätzliche Erinnerungshilfe genutzt werden, die eigentliche Kündigung muss aber eigenständig und im vorgeschriebenen Format erfolgen.

MerkmalKündigungKündigungsvormerkung
RechtswirkungRechtsverbindlichUnverbindlich
VertragsbeendigungJaNein
FormvorschriftenSchriftlich (Brief, Fax, E-Mail)Keine
FristenKündigungsfrist muss beachtet werdenKeine Fristensicherung
BeweissicherungEmpfehlenswert (Einschreiben, Unterschrift)Nicht notwendig

Verbraucher sollten die Kündigungsvormerkung nur zusätzlich zur eigenständigen Kündigung nutzen, um die Fristen nicht zu verpassen.

Kündigungsvormerkung am Beispiel von Klarmobil

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