Rufnummer zu web.de und gmx.de mitnehmen – So geht es – Oft ist der Fall, dass man seine alte Rufnummer behalten möchte, um auch bei einem neuem Anbieter noch gut bei Freunden oder Verwandten erreichbar zu sein. Hierfür bietet jeder Mobilfunkanbieter die Möglichkeit zur Rufnummernmitnahme, auch die beiden E-Mail-Anbieter gmx und web.de. Der Ablauf der Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, ist bei vielen Mobilfunkanbietern ähnlich. Kleine Unterschiede gibt es lediglich bei vorheriger Nutzung einer Prepaid-Karte. Man sollte sich im Übrigen nicht wundern, dass man mit 1&1 als Anbieter bei der Portierung arbeitet, denn das Unternehmen stellt die Technik für die Tarife der beiden Marken zur Verfügung.
Die Tarife bei GMX und Web.de im Überblick
GMX LTE 4GB
Grundgeb.
(9.90€ Kaufpreis)
Internet: Flat (4GB 21.6Mbit/s)
24 Mon.
GMX All-Net LTE 6GB
Grundgeb.
(9.90€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (6GB 21.6Mbit/s)
24 Mon.
GMX All-Net LTE 9GB
Grundgeb.
(9.90€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (9GB 21.6Mbit/s)
24 Mon.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.
web.de LTE 4GB
Grundgeb.
(9.90€ Kaufpreis)
Internet: Flat (4GB 21.6Mbit/s)
24 Mon.
web.de LTE 6GB
Grundgeb.
(9.90€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (6GB 21.6Mbit/s)
24 Mon.
web.de LTE 9GB
Grundgeb.
(9.90€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (9GB 21.6Mbit/s)
24 Mon.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen bei der Rufnummernmitnahme zu web und gmx.de
Um die eigene Rufnummer mitzunehmen, ist es erst einmal wichtig die Voraussetzungen zu prüfen, damit ein reibungsloser Ablauf seitens der Anbieter gewährleistet werden kann. Dazu gehört bspw. welche Art der Rufnummernmitnahme man durchführen möchte – Zum Vertragsende oder sofort. Generell sollten folgende Voraussetzungen erfüllt oder geklärt sein:
- Kundendaten beim bisherigen Anbieter (z. B. Name, Geburtsdatum oder Firmenbezeichnung) mit den bei uns web und gmx.de Informationen müssen übereinstimmen. Sollte sich zwischenzeitlich etwas an diesen Angaben geändert haben (beispielsweise durch eine Heirat) sollte man zuerst beim alten Anbieter die Daten auf den neusten Stand bringen und erst danach die Portierung einleiten. Sonst kann es sein, dass die Mitnahme der Rufnummer verweigert wird, weil die Personendaten nicht überein stimmen.
- Die Mitnahme einer Mobilfunknummer und die damit verbundenen Prozesse sind ausschließlich auf nationaler Ebene durchführbar. Die Rufnummernmitnahme einer Mobilfunknummer aus einem anderen Land ist nicht möglich.
- Bei einer Rufnummernmitnahme zum Vertragsende muss erst der Mobilfunkvertrag beim alten Anbieter gekündigt werden, bevor man die Rufnummernmitnahme beauftragt. Das Kündigungsdatum darf hierbei nicht mehr als 80 Tage in der Vergangenheit und nicht weiter als 123 Tage (4 Monate) in der Zukunft liegen. Das heißt: Die Restlaufzeit des Mobilfunkvertrages beim bisherigen Anbieter darf nicht mehr als 123 Kalendertage betragen.
- Bei der sofortigen Rufnummernmitnahme benötigt der alte Anbieter erst ein sogenanntes „Opt-In“. Damit ist eine Portierungserklärung gemeint. Mit dieser Portierungserklärung erlauben man dem alten Anbieter, einer vorzeitigen Rufnummernmitnahme offiziell zuzustimmen. Liegt dem alten Anbieter diese Erklärung nicht vor, darf dieser die Rufnummer aus dem laufenden Vertrag nicht heraus abgeben und der Antrag auf Rufnummernmitnahme wird somit abgelehnt. Das Opt-In ist 30 Tage gültig und bei den meisten Anbietern kann man es im eigenen Online-Kundenbereich selbst eintragen.
- Bei Prepaid-Kunden: Hier ist die Mitnahme der Rufnummer grundsätzlich immer zu sofort möglich, da keine Laufzeiten bestehen. Allerdings benötigt der alte Mobilfunkanbieter auch hier eine Portierungserklärung, da sofortige Rufnummermitnahme. Bei gmx und web.de gibt es allerdings 10 Euro-Wechselbonus für die erfolgreiche Rufnummernmitnahme.
Beantragung der Rufnummernmitnahme zu web.de und gmx.de
Während des Bestellvorgangs kann man bei den beiden E-Mail-Anbietern entsprechende Angaben machen – dafür bekommt man dann 10 Euro gutgeschrieben. Entscheidet man sich später für die Rufnummernmitnahme dann stehen nachträglich folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Die Rufnummernmitnahme kann entweder über den privaten Kundenbereich online in Auftrag gegeben werden. Der private Kundenbereich befindet sich bei 1&1 im 1&1 Control-Center. Grund: Der Anbieter 1&1 übernimmt die Realisierung der web und gmx.de -Mobilfunktarife. Die beiden Mail-Anbieter haben hierzu keine eigene Infrastruktur.
- Eine andere Möglichkeit ist über die Hotline von web und gmx.de die Rufnummernmitnahme unter der Rufnummer 02602 / 96 97 14 zu beauftragen.
Ist das Vertragsverhältnis zum bisherigen Mobilfunkanbieter beendet oder liegt eine Portierungserklärung vor und hat der bisherige Mobilanbieter der Portierung zugestimmt, wird die alte Rufnummer auf die web oder gmx.de SIM-Karte übertragen. Der Zeitpunkt des Portierungstermins wird von per SMS mitgeteilt, sobald die Portierung der Rufnummer abgeschlossen ist. Bis zum Portierungstermin wird eine Rufnummer zur Verfügung gestellt, sodass gewährleistet ist, dass man auch in der Zwischenzeit erreichbar ist. So ist es auch möglich die aktuelle SIM-Karte erst einmal zu behalten. Am Portierungstag wird dann die vorläufige web.de oder gmx.de Rufnummer durch die mitgebrachte Nummer ersetzt. So geht keine Zeit durch die Rufnummernmitnahme verloren, durch den verbundenen Versand einer neuen SIM-Karte.
Sollte man die Rufnummer aus dem laufenden Vertrag mitnehmen (was mittlerweile ohne Probleme möglich ist), erhält man vom Anbieter des alten Vertrages eine neue Rufnummer aus dem Nummerkreis des jeweiligen Anbieters. Der alte Vertrag ist damit auch nach der Portierung nutzbar (nur eben mit einer neuen Nummer).
Allgemeines rund um ch nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer
Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?
Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können
Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.
Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?
Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.
Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?
Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:
Bei Privatkunden | Bei Geschäftskunden |
Rufnummer | Rufnummer |
Name | Name |
Geburtsdatum | Kundennummer |
Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg
Was kann man bei Problemen tun?
Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.
Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.
Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?
Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Mehr Links zu Web.de und GMX
- GMX und Web.de Rufnummer mitnehmen
- GMX und Web.de Mailbox
- GMX und Web.de Rufnummer, Hotline und Login
- GMX und Web.de Tarife und Flat im Vergleich
- GMX und Web.de Alternativen
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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