Leistungsmerkmal Anrufersperre- Wie der Dienst funktioniert und wie man ihn aktiviert – Bei den Anrufersperren handelt es sich um die Leistung, dass man eingehende Anrufe sperren kann. So kann man unliebsame Anrufe gleich unterbinden und zum Beispiel verhindern, dass man von Spamnummern ständig angerufen wird. Das spart einiges an Nerven aber kann auch vor zusätzlichen Kosten und weiteren Fallen wie Viren schützen. Mit der Anrufersperre lassen sich einzelne Nummer, Nummernblöcke oder anonyme Anrufe abweisen. Man darf die Anrufersperre jedoch nicht mit der Rufnummernsperre vertauschen. Bei dieser Leistung werden nämlich einige Nummern so blockiert, dass man sie nicht mehr anrufen kann. So werden ausgehende Anrufe unterbunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Anrufersperre im Mobilfunkbereich zu bekommen. Dafür kann man zum einen Funktionen und Einstellungen des Handys nutzen, aber auch auf Angebote des Mobilfunkanbieters zurückgreifen. Bei solchen Leistungen, die über den einfachen Sprachanruf hinausgehen, spricht man dann von Leistungsmerkmalen.
Es kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, eine Nummer im Handy zu blockieren. Hier sind einige Beispiele:
- Belästigung: Wenn Sie von einer Person belästigt werden, z. B. durch Anrufe, Nachrichten oder SMS, können Sie diese Nummer blockieren. Dadurch wird verhindert, dass die Person Sie weiterhin kontaktieren kann.
- Spam: Wenn Sie von einer Nummer Spam-Anrufe oder -Nachrichten erhalten, können Sie diese Nummer blockieren. Dadurch wird verhindert, dass Sie weiterhin Spam erhalten.
- Unerwünschte Kontakte: Wenn Sie mit einer Person nicht mehr in Kontakt treten möchten, können Sie diese Nummer blockieren. Dadurch wird verhindert, dass Sie von dieser Person kontaktiert werden.
Hier sind einige konkrete Beispiele, in denen eine Nummernsperre sinnvoll sein kann:
- Sie erhalten von einer Person immer wieder Anrufe oder Nachrichten, die Sie belästigen oder verunsichern.
- Sie erhalten von einer unbekannten Nummer Anrufe oder Nachrichten, die Sie als Spam oder Betrug einschätzen.
- Sie möchten, dass Ihre Eltern oder Kinder nicht mit einer bestimmten Person in Kontakt treten können.
- Sie möchten verhindern, dass ein ehemaliger Partner oder eine ehemalige Partnerin Sie kontaktiert.
Wenn Sie eine Nummer blockieren möchten, können Sie dies in den Einstellungen Ihres Handys tun. Die genaue Vorgehensweise hängt vom Betriebssystem Ihres Handys ab.
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So kann man ungewollte Anrufe vermeiden
Der erste wichtige Hinweis ist, dass man seine Nummer nicht einseitig herausgeben sollte. Viele Anrufe, die man unterdrücken möchte, hat man sich nämlich selber zu zuschreiben. Hier ist es zum Beispiel der Fall, dass man an einem vermeintlichen Gewinnspiel teilgenommen hat und man nun versucht, Produkte und Dienstleistungen an sie zu verkaufen. Ob diese Aktionen ganz legal sind, ist schwer zu sagen. Sie zu verhindern ist jedoch sehr schwer. Daher sollte man sich am besten nicht auf unseriöse Gewinnspiele und ähnliches einlassen. So kann man einigen nervigen und manchmal teuren Anrufen umgehen. Auch beim Kennenlernen von neuen Leuten sollte man nicht immer direkt die Handynummer herausgeben. Manchmal bereut man dies einige Tage später und wünscht sich, dass man nicht so optimistisch gewesen wäre. So lassen sich zum Beispiel Stalking-Anrufe vermeiden.
Hat man jedoch einige Male zu viel die Nummer preis gegeben oder die eigene Nummer ist auf anderen Wegen in die Hände von unerwünschten Anrufern gekommen, dann kann man über verschiedene Wege bestimmte Nummern oder unbekannte Anrufer verhindern.
Wer sich dafür entscheidet, die Anrufersperre für unbekannte Anrufer zu aktivieren, der sollte jedoch eines bedenken. Unter anonyme Anrufer fallen nämlich auch solche, die keine Rufnummernübermittlung unterstützen und daher als anonym oder unbekannt angezeigt werden. Möglicherweise werden so auch Anrufe unterdrückt, die man ja doch erhalten wollte. Wer sich für diesen Weg entscheidet, der kann auch ein tatsächliches Dienstmerkmal nutzen. Das Leistungsmerkmal heißt hier Anonymous Call Rejection (ACR) und unterdrückt Anrufer, die keine Rufnummernübermittlung unterstützen. Es werden also anonyme Anrufer unterdrückt. Die Anrufer werden dann angewiesen und bekommen je nach Anbieter dafür einen anderen Grund genannt. Bei einigen heißt es dann, dass der angerufene Teilnehmer nicht erreichbar sei, und andere teilen ganz offen mit, dass der angerufene Teilnehmer keine anonymen Anrufer wünsche. Aktiv vermarktet wird dieses Leistungsmerkmal bei den wenigsten. Durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist dies jedoch gesichert. Dort steht in Paragraph 102 im ersten Absatz (mittlerweile §15 TTDSG):
„Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.“
Möchte man Nummern gesperrt haben, dann sollte man den Mobilfunkanbieter auf jeden Fall aufgrund dieses Paragraphen kontaktieren. Einige Anbieter vermarkten auf der Internetseite nämlich nur aktiv kostenpflichtige Produkte und Leistungen, mit denen man Nummern unterdrücken kann. Diese Services sind dann in manchen Fällen auch kostenpflichtig. Dabei gibt es dann aber auch Unterschiede in den Einstellungen. Bei manchen Anbietern betrifft es zum Beispiel einfach alle anonymen Anbietern, während man bei anderen auch genauere Einstellungen vornehmen kann. Man kann dann zum Beispiel konkrete Nummern oder Vorwahlen sperren.
Wer jedoch nicht über den Anbieter gehen möchte hat natürlich auch noch andere Möglichkeiten. So bieten zum Beispiel viele Handys mittlerweile an, dass man gewisse Nummern blockieren kann. Diese Funktionen variieren jedoch je nach Smartphone. Besitzt das Smartphone eine solche Funktion nicht, dann gibt es einige Apps, die diese Leistung übernehmen.
Das sagen einzelne Mobilfunkanbieter zur Anrufersperre
In den Leistungsbeschreibungen der Telekom findet sich zum hier beschriebenen Leistungsmerkmal keinerlei Informationen. Hier wird lediglich auf die Rufnummernsperre eingegangen. Auch Vodafone äußert sich zu diesem Punkt nicht in den AGBs des Mobilfunkbereichs.
In den AGBs von O2 steht, dass der Kunde beauftragen kann, dass einige Leistungen wie zum Beispiel ankommende Anrufe gesperrt werden. Auch das Sperren von etwaigen Nummerngassen ist möglich. O2 weißt jedoch darauf hin, dass möglicherweise Kosten dafür anfallen können. Diese Kosten kann man in der Preisliste des jeweiligen Tarifs nachlesen. Außerdem steht dort unter dem Punkt „Sperren auf Wunsch des Kunden“ auch:
„Der Kunde wird weiter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 18a TKG soweit technisch möglich (…) hingewiesen.“
Der Mobilfunkanbieter Congstar geht immerhin mit einem Satz auf das Sperren von eingehenden Anrufen ein. Dort steht in den Leistungsbeschreibungen für die Congstar Mobilfunktarife:
„Des Weiteren werden Sperren für alle abgehenden Anrufe oder alle ankommenden Anrufe angeboten.“
Aldi Talk ist ein Anbieter, der wie O2 zu Telefonica gehört. Daher bekommen Kunden hier auch wie bei O2 die Möglichkeit anrufende Nummern zu sperren. Dies ist über den Support möglich. Hier wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass womöglich Kosten anfallen können für diese Leistung. Kunden berichten aber davon, dass diese Sperre kostenlos ist.
Klarmobil weißt in den AGBs auch daraufhin, dass aufgrund des Telekommunikationsgesetzes eine unentgeltliche netzseitige Sperrung für einige Rufnummernbereiche verlangt werden kann.Dies findet man jedoch nur in den AGBs für Postpaid-Tarife. In den AGBs der Prepaid-Tarife steht zu dieser Leistung nichts geschrieben.
Will man dieses Leistungsmerkmal also bei seinem Mobilfunkanbieter in Anspruch nehmen, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Hier muss man wohl oder übel den Weg über die Kundenhotline gehen. Prinzipiell ist eine solche Sperrung sowohl bei den Vodafone D2 Tarifen als auch bei den O2 Flatrates und den Telekom Handyverträgen möglich.
Alternative: Rufnummer im Handy selbst sperren
Android
Um eine Rufnummer unter Android zu blockieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Telefon-App.
- Tippen Sie auf das Dreipunkt-Menü in der oberen rechten Ecke.
- Wählen Sie „Einstellungen“.
- Tippen Sie auf „Blockierte Nummern“.
- Tippen Sie auf „Neue Nummer hinzufügen“.
- Geben Sie die Rufnummer ein, die Sie blockieren möchten.
- Tippen Sie auf „Speichern“.
iOS
Um eine Rufnummer unter iOS zu blockieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Telefon-App.
- Tippen Sie auf „Anrufliste“.
- Tippen Sie neben der Rufnummer, die Sie blockieren möchten, auf das „i“-Symbol.
- Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf „Blockieren/Spam melden“.
Nachdem Sie eine Nummer blockiert haben, werden Anrufe und Nachrichten von dieser Nummer nicht mehr auf Ihrem Handy angezeigt. Die Person, die Sie blockiert haben, erhält jedoch keine Benachrichtigung darüber.
Rechtliche Regelungen
Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien * (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – TTDSG)
§ 15 Rufnummernanzeige und -unterdrückung
(1) Bietet der Anbieter eines Sprachkommunikationsdienstes bei Anrufen die Anzeige der Rufnummer der anrufenden Endnutzer an, so müssen anrufende und angerufene Endnutzer die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene Endnutzer müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den anrufenden Endnutzer unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen. Wird die Anzeige der Rufnummer von angerufenen Endnutzern angeboten, so müssen angerufene Endnutzer die Möglichkeit haben, die Anzeige ihrer Rufnummer beim anrufenden Endnutzer auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Die Anzeige von Rufnummern von anrufenden Endnutzern darf bei den Notrufnummern 112 und 110 sowie den Rufnummern 124 124 und 116 117 nicht ausgeschlossen werden.
(2) Bei Anrufen zum Zweck der Werbung dürfen anrufende Nutzer weder die Rufnummernanzeige unterdrücken noch bei dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes veranlassen, dass diese unterdrückt wird; der anrufende Nutzer hat sicherzustellen, dass dem Angerufenen die dem anrufenden Nutzer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird.
(3) Sofern Anschlussinhaber es beantragen, müssen Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten einen Anschluss bereitstellen, bei dem die Übermittlung der Rufnummer unentgeltlich ausgeschlossen ist. Auf Antrag des Anschlussinhabers sind solche Anschlüsse im Endnutzerverzeichnis (§ 17) zu kennzeichnen. Ist eine Kennzeichnung nach Satz 2 erfolgt, so darf an den gekennzeichneten Anschluss eine Übermittlung der Rufnummer des Anschlusses, von dem der Anruf ausgeht, erst dann erfolgen, wenn die Kennzeichnung in der aktualisierten Fassung des Endnutzerverzeichnisses nicht mehr enthalten ist.
(4) Hat der Anschlussinhaber die Eintragung in das Endnutzerverzeichnis nicht nach § 17 beantragt, unterbleibt die Anzeige seiner Rufnummer bei dem angerufenen Anschluss, es sei denn, dass der Anschlussinhaber die Übermittlung seiner Rufnummer ausdrücklich wünscht.(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für Anrufe in das Ausland und für aus dem Ausland kommende Anrufe, soweit sie Anrufende oder Angerufene im Inland betreffen.
Video: Unbekannte Anrufer ablehnen
Leistungsmerkmale im Überblick
- Anrufweiterschaltung
- Anrufersperre
- Rufnummernsperre fest
- Rufnummernsperre veränderbar
- Dreierkonferenz
- Anklopfen
- Busy on busy – Ruf abweisen bei besetzt
- Halten, Rückfragen, Makeln
- Rufnummernanzeige (CLIP)
- Rückruf bei Besetzt
- Rufnummernunterdrückung (CLIR)
- Rufnummernübermittlung
- Identifizieren (MCID)
- Selektive Anrufweiterschaltung
- Rückrufbitte per SMS
- Anruferinnerung per SMS
- Entgangene Anrufe per SMS
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Hallo Herr Ebert, ich habe bei ALDI TALK das ARC (Anonymous Call Rejection) über die MEIN ALDI TALK – Seite einschalten lassen, allerdings erst nach dem Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz wurde es eingeschaltet! Ohne zusätzliche Kosten!
Danke für den Hinweis, ist jetzt im Artikel mit eingefügt.