Einzelverbindungsnachweis (EVN) – so wird die Handyrechnung transparent

Autor: Bastian Ebert

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Einzelverbindungsnachweis (EVN) – so wird die Handyrechnung transparent – Die Handyrechnung kann genauso individuell sein wie die dazugehörige Handynutzung. Bei der Handyrechnung spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel, ob man eine Flat hat und was diese alles so beinhaltet. Außerdem kommt es darauf an wie viel man, von welcher Funktion nutzt. Braucht man eh nur das Internet oder telefoniert man auch noch viel? Manche Nutzer zahlen sogar noch zusätzliche Gebühren für kostenpflichtige Apps und Sonderdienste. Wichtig dabei: Verbraucher haben mittlerweile ein Recht auf einen Einzelverbindungsnachweis (EVN), auch wenn man sehr günstige Tarife, Freikarten, Allnet Flat oder Tarife für weniger als 10 Euro nutzt. Dazu gibt es den Einzelverbindungsnachweis in jedem Netz. Man hat also sowohl mit D1 Tarifen, Vodafone Flatrates als auch bei O2 Handyverträgen ein Recht auf einen Einzelverbindungsnachweis. Ausnahmen gibt es im Prepaid Bereich.

Einzelverbindungsnachweis – so kann man die Kosten nachvollziehen

Nicht nur die Tarife unterschieden sich je nach Anbieter. Unterschiedliche Anbieter stellen auch Handyrechnungen unterschiedlich dar. Bei den meisten Anbietern gibt es eine monatliche Abrechnung. Das ist in der Regel der Fall, wenn man einen festen vertrag mit einem Anbieter hat. Prepaid-Anbieter hingegen stellen manchmal auch nur dann Rechnungen, wenn das Guthaben aufgeladen wurde.

Es ist außerdem von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, wie detailliert diese Handyrechnungen sind. Einige nennen lediglich den zu zahlenden Gesamtbetrag und andere listen gleich alle Kostenfaktoren und Einzelverbindungsnachweise mit auf. So kann man gleich nachvollziehen, wo die kosten her kommen und welche Leistung wie lange genutzt wurde. Auch die Telefonate und die Nummern, die man angerufen hat, werden dort aufgelistet. So kann man das eigene Nutzungsverhalten viel besser erkennen. Die Einzelverbindungsnachweise kann man jedoch bei jedem Anbieter anfordern, wenn man daran Interesse hat oder sich über zu hohe Rechnungen wundert. Häufig findet man die Einzelverbindungsnachweise auch im Online-Kundenkonto dokumentiert. Sollte also die Rechnung zu hoch ausfallen oder ist die Abrechnung fehlerhaft, kann man über den EVN nachvollziehen, was möglicherweise schief gelaufen ist.

Die Bundesnetzagentur hat die Anforderungen an einen Einzelverbindungsnachweis nochmal zusammen gefasst:

  • Der Einzelverbindungsnachweis ist auf Verlangen des Teilnehmers grundsätzlich unentgeltlich in Papierform zu erbringen.
  • Schließt der Teilnehmer den Vertrag mit Hilfe des Internets oder werden im Rahmen der Vertragsbeziehungen regelmäßig Verbindungen zum Internet abgerechnet, kann der Einzelverbindungsnachweis in elektronischer Form unentgeltlich als Standard bereitgestellt werden. In diesem Fall ist auf Verlangen des Kunden der Einzelverbindungsnachweis in Papierform bereitzustellen, für den der Anbieter ein an den Bereitstellungskosten orientiertes Entgelt verlangen kann.
  • Im Falle der elektronischen Bereitstellung des Einzelverbindungsnachweises ist der Teilnehmer über die Fertigstellung des Einzelverbindungsnachweises (z. B. per SMS oder E-Mail) zu benachrichtigen.
  • Im Falle der Sperre des Anschlusses kann der Teilnehmer den Einzelverbindungsnachweis unentgeltlich in Papierform verlangen.

Kunden können einen Einzelverbindungsnachweis, der diesen Anforderungen genügt, von ihrem Anbieter anfordern und haben ein gesetzliches Anrecht darauf. Mittlerweile gibt es in diesem Bereich auch kaum noch Probleme – alle Anbieter auf dem deutschen Markt genügen beim EVN den gesetzlichen Anforderungen. Der EVN kann auch hinsichtlich der enthaltenen Daten auch noch aufgewertet werden, aber dann entstehen in der Regel Mehrkosten. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:

Wünschen Sie im EVN mehr Angaben als üblich, zum Beispiel seine Nebenstellennummer oder Beginn, Ende und Dauer der Verbindung statt nur zwei dieser Merkmale, dürfen Telefonanbieter für einen solchen Komfort-EVN Entgelte berechnen.
Bei einer Flatrate sind zwar die Daten der einzelnen Verbindungen für die Abrechnungskontrolle bedeutungslos. Dennoch sind diese Daten für die relevant, um zu prüfen, ob sich die Flatrate lohnt oder ein anderer Tarif günstiger ist. Daher dürfen Ihnen „auf Wunsch auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden“. Automatisch werden die Flatrate-Verbindungen daher nicht im kostenlosen EVN aufgeführt. Es bedarf hierzu vielmehr einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdiensteanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.

Konkret muss es einen separaten Vertrag geben, der regelt, was zusätzlich im EVN auftauchen soll und welche Kosten dafür anfallen. So etwas lohnt sich daher in erster Linie im geschäftlichen Bereich und ist für private Verbraucher weitgehend uninteressant. Im privaten Bereich kann diese Option dann interessant sein, wenn wiederholt nicht zuordenbare hohe Kosten aufgetreten sind.

HINWEIS: Im Einzelverbindungsnachweis müssen auch Drittanbieter-Kosten aufgeführt werden. Dort sieht man dann, wenn es separate Abrechnungen über die Handyrechnung gegeben hat. Sollten dort Kosten auftauchen, die man nicht möchte, ist es sinnvoll, über eine Drittanbieter-Sperre nachzudenken. Dann können Dritte nichts mehr über die eigenen Handyrechnung abrechnen. Bestimmte Dienste sind dann unter Umständen aber auch nicht mehr möglich.

Kosten sparen dank dem richtigen Tarif

Über die Einzelverbindungsnachweise erhält man einen guten Überblick über das eigene Nutzungsverhalten. So kann viel besser einen passenden Tarif auswählen. Denn vielleicht nutzt man die im Tarif enthaltene SMS- und Telefonieflat ja kaum. Wozu sollte man denn für Leistungen zahlen, die man eh nicht nutzt. Anhand der Anzahl der Telefonate, SMS und dem verbrauchten Datenvolumen kann man dann den für sich passenden Handytarif, der am günstigsten ist, finden. Schließlich gibt es mittlerweile sogar einige Anbieter, bei denen man den seinen Tarif komplett individuell gestalten kann.

Man sollte also immer die gebuchten Optionen im Überblick behalten und auch gelegentlich hinterfragen. Besonders bei der Nutzung von SMS ist es für die meisten sinnvoll nur die geschriebenen SMS zu zahlen, anstatt viel Geld für eine SMS-Flat zu investieren. Schließlich hält sich die Anzahl der SMS meistens in Grenzen und bei vielen Anbietern kosten SMS nur 9 Cent.

Viele Tarife unterscheiden sich auch bezüglich des inklusiven Datenvolumens für das mobile Internet. Hier gibt es auch einige Tarife, die sogar 10 MB Datenvolumen enthalten. So viel Datenvolumen benötigen jedoch nur die wenigsten. Es lohnt sich also bezüglich jeder Funktion das Nutzungsverhalten zu ermitteln, um unnötige Kosten für ungenutzte Kontingente zu sparen.

Es gibt auch noch andere Faktoren, die sich auf der Handyrechnung widerspiegeln. Zum Beispiel können dort auch einmalig Roaming-Gebühren auftauchen, wenn man seinen Handytarif auch im Ausland genutzt hat. Mittlerweile sind die Roaming-Gebühren innerhalb der EU und einigen anderen Ländern zwar abgeschafft. Aber bei der Nutzung von Internet, Telefonie oder SMS in Ländern, die sich nicht dem EU-Roaming angeschlossen haben, fallen immer noch hohe Kosten an. Man sollte sich daher vor einem Auslandsaufenthalt bei seinem Anbieter über die dortigen Konditionen informieren. Möglicherweise lohnt es sich sogar zum bestehenden Tarif eine Auslandsoption hinzu zubuchen.

Ein weiterer Faktor, der häufig zu hohen Handyrechnungen führt, sind Abo-Dienste bei Drittanbietern oder Voting-Hotlines. Eine Abstimmung kostet dann oft 50 Cent und da man mehrfach abstimmen kann (und auch dazu angehalten wird), entstehen so unter Umständen höhere Kosten. Auch beim Klicken auf vermeintlich interessante Werbeanzeigen und Gewinnspiele können schon unbeabsichtigt Verträge abgeschlossen werden. Meist werden diese Kosten dann über die normale Handyrechnung eingezogen und können dort dann auch nachvollzogen werden.

VIDEO O2 erklärt die Vorgehensweise bei falschen Rechnungen

Was tun bei falschen Abrechnungen?

Die Posten auf der Abrechnung zeigen oft auch Punkte, die man nicht direkt zuordnen kann. Auf diese Weise entdecken Verbraucher ab und an auch Positionen, die falsch abgerechnet sind oder im schlimmsten Fall sogar Betrug bedeuten. In dem Fall hilft der ENV, solche Abrechnungen zu identifizieren und dagegen vor zu gehen.

Die Bundesnetzagentur hat mögliche Schritte so zusammengefasst:

  • Wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Anbieter und reklamieren Sie den entsprechenden Abrechnungsposten. Wenn Sie unklare Leistungen von Drittanbietern sehen, können Sie diese gleichzeitig auch beim Drittanbieter reklamieren.
  • Wenn das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen falsch ist, sollten Sie dies innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Erhalt der Abrechnung oder der Abbuchung schriftlich beanstanden und ausreichend begründen. Versenden Sie Ihre Beanstandung am besten per Einwurfeinschreiben, um Beweise zu sichern. Die Verbindungsdaten kann der Anbieter zu Abrechnungszwecken bis zu sechs Monate lang speichern, wenn Sie vorher einer Speicherung nicht generell widersprochen haben. Fordern Sie in Ihrem Schreiben einen Einzelentgeltnachweis und eine technische Überprüfung gem. § 67 Telekommunikationsgesetz. Setzen Sie eine Frist für eine schriftliche Antwort (z. B. drei Wochen). Der Anbieter muss nachweisen, dass die Abrechnung korrekt ist und kein technischer Fehler vorliegt.
  • Sollten Sie einen Rechnungsposten eines Drittanbieters für falsch halten, kann der Mobilfunkanbieter prüfen, ob ein Garantiefall gegeben ist. Die Sicherheitsgarantie gilt für alle Fälle, bei denen es zu unbemerkten und ungewollten Einzelkäufen gekommen ist. Gleiches gilt bei Abonnement-Käufen, bei denen (nachweislich) das Redirect-Verfahren nicht funktioniert hat.
  • Drittanbieterdienste, die über einen „Trusted Partner“ gekauft wurden, sind nicht in der Sicherheitsgarantie enthalten, da für diese Transaktionen bereits Sicherheitsaspekte eingebaut sind. Die Reklamation und Klärung dieser Dienste sollte im ersten Schritt über das Reklamationsportal des Trusted Partners sowie den Mobilfunkanbieter erfolgen. Auf der Internetseite der Mobilfunkanbieter sind die Trusted Partner veröffentlicht.
  • Ist eine Forderung eines Drittanbieters strittig, sollte mit dem Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrages im Zahlungsverkehr geklärt werden, damit Sie keine böse Überraschung erwartet wie beispielweise eine Anschlusssperre.
  • Im Falle der Drittanbieter-Abrechnung eines Abonnements kann eine künftige Abrechnung durch eine vorsorgliche Kündigung des Dienstes unterbunden werden.

Video: Der Einzelverbindungsnachweis bei 1&1

Das Recht auf einen Einzelverbindungsnachweis?

Verbraucher haben ein Recht auf einen Einzelverbindungsnachweis im Mobilfunk. Der Einzelverbindungsnachweis ist eine Aufstellung aller getätigten Verbindungen in einem Abrechnungszeitraum. Der Einzelverbindungsnachweis ist kostenlos und kann von Verbrauchern bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragt werden. Der Antrag muss in Textform erfolgen, z. B. per Brief, E-Mail oder Fax.

Der Einzelverbindungsnachweis ist wichtig, um die Telefonrechnung zu prüfen und fehlerhafte Posten zu beanstanden. Außerdem kann der Einzelverbindungsnachweis zur Dokumentation von Gesprächen verwendet werden, z. B. für geschäftliche Zwecke.

Rechtsgrundlage:

Das Recht auf einen Einzelverbindungsnachweis ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG). § 45 TKG schreibt vor, dass Mobilfunkanbieter Verbrauchern auf Verlangen einen Einzelverbindungsnachweis für den aktuellen Abrechnungszeitraum ausstellen müssen.

Antragsformular:

Die meisten Mobilfunkanbieter bieten ein Antragsformular für den Einzelverbindungsnachweis auf ihrer Website an. Das Formular kann dann ausgefüllt und an den Mobilfunkanbieter gesendet werden.

Ausgabefrist:

Der Mobilfunkanbieter muss den Einzelverbindungsnachweis innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags ausstellen.

Kosten:

Der Einzelverbindungsnachweis ist kostenlos.

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