Fonic mobile – Richtig kündigen

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Fonic Mobile – Richtig kündigenFonic mobile bietet günstige Mobilfunktarife auf Guthaben-Basis im Netz von O2 an. Sobald man aber feststellt, dass der Fonic mobile-Tarif nicht mehr den eigenen Bedürfnissen angemessen ist oder einfach nicht mehr benötigt wird, stellt sich die Kündigungfrage. Doch, wie ist das eigentlich mit der Kündigung, wenn man einen Prepaid-Tarif hat? Muss man überhaupt extra kündigen oder wird die SIM-Karte bei langer Nichtnutzung nicht einfach abgeschaltet? Und was ist mit gebuchten Optionen bspw. mit Smart-Tarifen, die per Bankeinzug Guthaben aufladen? Gibt es hierbei Kündigungsfristen zu beachten? – Alles, was man zur Kündigung des Prepaid-Tarifs bei Fonic mobile wissen muss, haben wir zusamengetragen.

UPDATE Fonic und Fonic Mobile haben mittlerweile auch den Kündigungsbutton online gestellt. Wer schnelle kündigen möchte, kann dies mittlerweile sehr einfach über diese Button im Footer der Webseite tun.

Fonic und Fonic Mobile Kündigung
Fonic und Fonic Mobile Kündigung

Die Kündigung des Prepaid-Tarifs bei Fonic mobile

Prinzipiell muss man eine Prepaid-Karte nicht unbedingt kündigen, da sie nach einer bestimmten Zeit ohne Aufladung bzw. Nutzung vom Mobilfunkanbieter automatisch gekündigt wird. Das ist bei Fonic mobile der Fall, sobald:

  • innerhalb von zwölf Monaten keine SMS versendet, kurze Internetnutzung oder abgehender Anruf getätigt wird

Wird die SIM-Karte schließlich deaktiviert bzw. gekündigt, wird dies von Fonic Mobile (Fonic) wegen Nichtnutzung vorher angekündigt.

Jedoch: Eine Kündigung ist immer dann sinnvoll, wenn man sich vorhandenes Restguthaben auszahlen lassen möchte. Das gilt auch für den Fall, die Zahl der laufenden Verträge auf den eigenen Namen möglichst gering zu halten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kündigung bei Fonic mobile sind wie folgt definiert:

Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung und von Telefónica Germany mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Sämtliche Kündigungen des Vertrages können schriftlich, in Textform oder elektronisch erklärt werden. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei Telefónica Germany.

Hintergrund: Fonic Mobile (ehemals Lidl Mobile) wird von Fonic weitergeführt und gehört dementsprechend der Telefónica Germany an. 

HINWEIS Man kann mittlerweile die Rufnummer kostenlos mitnehmen und sollte daher die alte Rufnummer von FONiC Mobile mit zum neuen Anbieter nehmen.

Wann muss ich den Fonic mobile Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Optionen bzw. Smart-Tarife bei Fonic mobile kündigen

Das heißt die Tarife bei Fonic Mobile haben grundsätzlich keine Mindestlaufzeit. Bei Bestellung laufen diese einen Monat und werden automatisch jeweils einen Monat wieder verlängert, sobald sich ausreichend Guthaben auf dem Guthabenkonto befindet. Eine sogenannte Abbestellungsfrist der Tarifoption sollte deshalb zum Ende des Abrechnungsmonat erfolgen, wenn sich der Tarif nicht weiter verlängern soll.

Dazu können die Optionen bzw. Smarttarife bequem online im Bereich „Mein Fonic mobile“ verwaltet und auch abbestellt werden.

VIDEO Die neuen Kündigungsregeln erklärt

Bei Fonic mobile schriftlich kündigen – Auf der sicheren Seite

Gerade wenn es um die Guthabenauszahlung geht, sollte eine Kündigung bei Fonic mobile grundsätzlich schriftlich erfolgen. Ein Anruf in der Hotline reicht nicht aus, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Bei Postversand empfiehlt sich die Kündigung am besten in einem Einschreibebrief mit Rückschein zu stecken. Das ist auch der sicherste Weg, denn so erhält man als Kunde einen Beweis für die fristgerechte Kündigung. Doch zuvor sollte natürlich das Kündigungsschreiben verfasst werden.

Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum
  • Um Kündigungsbestätigung bitten

Ist das schriftliche Schreiben fertig, an die folgende Adresse senden:

FONIC mobile Kundenbetreuung

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
90345 Nürnberg

Nach Eingang der Kündigung bei Fonic Mobile wird diese unmittelbar bestätigt. Mit dieser Bestätigung wird auch der Termin der Kündigung mit geteilt. Zudem erhält man bei fristgerechter Kündigung des Mobilvertrages nach Ende der Laufzeit eine abschließende Rechnung. Sollte nach etwa 7 bis 10 Werktagen keine solche Bestätigung angekommen sein, ist unter Umständen beim Versand oder der Bearbeitung der Kündigung etwas schief gegangen. In diesem Fall sollte man sich in jedem Fall an den Kundenservice von Fonic mobile wenden um den Verbleib der Kündigung zu klären.

  • Der Kundenservice von Fonic mobile ist unter 0176 8888 0000 von Montag bis Freitag (08-20 Uhr) und von Samstag  (10-18 Uhr) erreichbar.
  • Zudem kann man im Chat einem Fonic mobile-Berater zum Thema Kündigung kostenlos Fragen stellen.

VIDEO Der ADAC erklärt das Widerrufsrecht für Verbraucher

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Fonic mobile

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Rossmann mobil die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Rossmann mobil schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (arvato distribution GmbH, Abt. A-HT-MNO / VF WXO, Bielefelder Str. 45, 33428 Harsewinkel, Telefon: 01807 / 77 77 55 (0,14€/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42€/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen, 30 Sek. frei), Fax: 03613-4195000, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

Weitere Anbieter im O2 Netz

O2 Tarife

Im O2 Netz finden sich viele sehr günstige Anbieter und oft findet man die besten Preise oder das meiste Datenvolumen monatlich bei den O2 Anbieter. Der Überblick: O2 Tarife

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2 Gedanken zu „Fonic mobile – Richtig kündigen“

  1. Die Kundenhotline der (welch feine Ironie) „Kundenbetreuung“ endet in einer end- und sinnlosen Warteschleife. Da habe ich aufgegeben.
    Auf schriftliche Anfragen wird überhaupt nicht geantwortet.
    Kundenservice sieht anders aus – deshalb:
    Bei mir nie wieder FONIC bzw. Telefonica Germany GmbH & Co OHG (schon das Firmenkonstrukt lässt darauf schließen, dass man niemanden irgendwie zu fassen kriegt).
    Im Übrigen überlege ich mir, ob ich denen für die nutzlos verbrachte Zeit in der Warteschleife
    nicht eine Rechnung schicke.

    Antworten
  2. Wete Damen und Herren,

    seit vielen Jahren bin ich Kunde bei Ihnen aber solch eine Frecheit ist mir noch nicht untergekommen denn Sie buchen Gelder ab die nicht in der Relation meiner Telefonate stehen. Vom 16.05. – 18.05.2018 haben Sie 5 mal 10 € abgebucht,da ist ja ein Vertag mit 14,99 weitaus billiger. Was glauben Sie eigentlich was Sie hier abziehen. Heute morgen wollte ich meine Frau anrufen dann hat es geheißen“ Ihr Guthaben reicht nicht aus“ wollen Sie mich“ verarschen“ entschuldigung aber das drängt sich mir auf. Bitte antworten Sie mir und informieren Sie mich über Ihr neues Geschäftsmodell damit ich dementsprechend reagieren kann. Letzte Möglichkeit.

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