Kostenlose Rufnummern für Webseiten und Impressum – so geht es

Autor: Bastian Ebert

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Rufnummer Impressum
Rufnummer Impressum

Kostenlose Rufnummern für Webseite und Impressum – so geht es – Wer eine Webseite im Internet betreibt muss mittlerweile eine ganze Reihe von rechtlichen Regelungen beachten und unter anderem sind fast alle Webseite impressumspflichtig. Es muss also sehr präsent angegeben werden, wer eine Webseite betreibt und wer als Ansprechpartner zur Verfügung steht, wenn es Probleme mit der Seite oder bestimmten Inhalten gibt.

Im Impressum müssen dann verschiedene Kontaktdaten angegeben werden und unter anderem ist in diesem Zusammenhand auch immer eine Telefon-Nummer verpflichtend. Webseitenbetreiber müssen also eine Rufnummer angeben, unter der sie zeitnah erreichbar sind.

Die IHK Koblenz schreibt dazu beispielsweise:

(§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG) – Die Telefonnummer sowie eine E-Mail Adresse müssen angegeben werden, damit eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation möglich ist. Eines von beiden ist nicht ausreichend. Auch sollte beachtet werden, dass das Wählen der angegebenen Telefonnummer keine Verbindungskosten verursacht, die die üblichen Kosten für Anrufe übersteigen.

Viele Webseitenbetreiber haben an der Stelle natürlich aber ein Problem, denn eine private Rufnummer im Impressum bedeutet auch, dass Internet-Trolle und Betrüger diese eventuell ausnutzen könnten. Daher ist es keine gute Idee, die eigenen Festnetz-Rufnummer oder die Rufnummer des eigenen Handys in diesem Zusammenhang anzugeben. Stattdessen ist es sicherer, eine separate Rufnummer nur für das Impressum zu nutzen um diese bei zu viel Spam auch wieder wechseln zu können. Erfreulicherweise gibt es auf dem Markt gleich mehrere Möglichkeiten, wie man recht günstig eine Rufnummer bekommt und wir haben hier einige kostenlose Varianten zusammengestellt.

Kostenlose Rufnummern für das Impressum – so geht es

Der einfachste Weg, eine Rufnummer zu bekommen ist derzeit eine Prepaid Freikarte. Diese Sim haben keinen Kaufpreis, keine Versandkosten und auch keine Aktivierungsgebühr und sind daher kostenlose Simkarten, die man einfach so bestellen kann. In der Regel sollte man aber ein gewissen Startguthaben aufladen (10 Euro) um die Handykarten aktiv zu halten. Komplett ohne Kosten geht es also nicht, aber man kann das Startguthaben natürlich komplett nutzen, so dass kein Geld verloren geht.

Aktuell gibt es auf dem Markt mit der O2 Freikarte und der Vodafone Freikarte zwei kostenlose Sim direkt vom Netzbetreiber und man kann sich je nach Netz entscheiden, welche Handykarte man für das Impressum wählt. Beide Angebote haben aber auch nach der Aufladung recht kurze Laufzeiten und müssen daher um aktiv zu bleiben regelmäßig genutzt bzw. nachgeladen werden. Das sollte man beachten, sonst führt die Rufnummer nur noch zu einer Fehler-Ansage. im D1 Netz gibt es aktuell leider keine Freikarten – man kann aber natürlich normale D1 Tarife und Prepaid Sim mit Kaufpreis nutzen.

o2 Prepaid Freikarte
o2 Prepaid Freikarte
0.00€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: 9.0 Cent
SMS: 9.0 Cent
Internet:
Tarif im O2-Netz
1 Monat
o2 my Prepaid Basic
o2 my Prepaid Basic
1.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: 9.0 Cent
SMS: 9.0 Cent
Internet:
Tarif im O2-Netz
1 Monat
o2 my Prepaid M
o2 my Prepaid M
17.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (18GB 300Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Monat
o2 my Prepaid L
o2 my Prepaid L
22.99€
Grundgeb.

(0.00€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (24GB 300Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Monat

Einen Vergleich aller Handytarife gibt es hier: Handy Tarife Vergleich.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.

Wer weniger Nachladen möchte, sollte sich die Prepaid Freikarte von Netzclub anschauen. Auch Netzclub bietet eine kostenlose Sim und daher bekommt man hier eine O2-Netz Rufnummer kostenlos und mit langen Laufzeiten. Die Simkarten sind teilweise bis zu 8 Jahre ohne Nachladen aktiv und daher eine gute Alternative als Rufnummer für Impressum und Kontakt bei Webseiten.

Netzclub Prepaid Sim mit bis zu 12 GB Volumen
Netzclub Prepaid Sim mit bis zu 12 GB Volumen

Dazu gibt es eine kostenlose Internet Flat mit Werbefinanzierung. Bei diesem Angebot lässt sich durch die Werbefinanzierung wirklich kostenlos Internet nutzen und zwar ganze 200 MB Datenvolumen (bei älteren Karten waren es bisher nur 100MB pro Monat). Ganz ohne Monatspreis, Vertragslaufzeit und ohne Mindestumsatz – das Grundkonzept der kostenlose Netzclub Sim wurde also auch im neuen Tarif beibehalten. Ansonsten fallen pro Minute für Gespräche und pro SMS in alle dt. Netze ganze 9 Cent an. Mit den kostenlosen 200 MB surft man mit bis zu 25 Mbit/s Surfgeschwindigkeit durchs O2-Netz und wird bei Verbrauch bis zum Ende des Monats auf magere 32 kbit/s gedrosselt. Wird der werbefinanzierte Tarif nicht rechtzeitig zum Ende des Monats reaktiviert, so fallen später 0,24 Euro/MB für die mobile Datennutzung an, bis erneut reaktiviert wird. Ansonsten – ohne Werbefinanzierung – werden 0,24 Euro/MB für die mobile Datennutzung abgerechnet. Der Tarif ist damit durchaus günstig und hat nur eine kurze Laufzeit, mittlerweile gibt es aber bessere und schnellere Angebote auf dem deutschen Mobilfunk-Markt.

Es gibt aber eine kleine Neuerung: Mitte 2017 wurden die ersten Netzclub Karten für LTE frei geschaltet. Allerdings scheinen nach wie vor noch nicht alle Kunden Zugang zum LTE Netz von o2 bekommen zu haben, es ist aber an sich nur eine Frage der Zeit bis alle Simkarten entsprechend umgestellt sind. Diese Änderung hat aber leider keine Auswirkung auf die Geschwindigkeit, die man maximal erreichen kann. Nach wie surft man mit Netzclub mit maximal 21,6MBit/s im O2 Netz. Das ist im Vergleich zu den 500Mbit/s im Vodafone Netz oder den 300Mbit/s im Telekom Netz doch sehr langsam und wenig konkurrenzfähig.

VIDEO Die Netzclub Freikarte im Test

Satellite: kostenlose Rufnummer per App für Impressum und Kontaktseiten

Satellite ist kein Simkarten Anbieter, sondern hat eine App, die Mobilfunk per Internet bietet und dazu auch eine Rufnummer hat. Man bekommt hier also eine gratis Handynummer über die App und kann diese auch für die Erreichbarkeit im Internet einsetzen. Das Unternehmen steht für eine moderne Form von Telefonie, bei der Rufnummer und Vertrag getrennt sind. Man bekommt eine App und eine Rufnummer, aber an sich keinen Handyvertrag dazu. Kosten entstehen auch keine – zumindest nicht im Grundtarif. Man kann mit Satellite im Monat 100 Freiminuten kostenlos vertelefonieren, danach müsste man auf den Plus Tarif aufrüsten.

Man kann das Unternehmen ist erster Linie mit einer Prepaid Freikarte vergleichen, nur dass es eben keine Mobilfunk-Anbindung im Hintergrund gibt.

Die Vorteile von Satellite im Überblick:

  • Handynummer ohne Simkarte einfach über die App
  • 100 Freiminuten kostenlos pro Monat (auch für kostenlose Gespräche ins Ausland)
  • die App selbst ist kostenfrei und kann direkt installiert werden

Im Vergleich zur O2 Freikarte oder auch zur Vodafone Freikarte von Callya ist also selbst die Nutzung kostenfrei – hier unterscheidet sich Satellite deutlich von anderen Anbietern.

Es gibt allerdings auch einige Einschränkungen: so ist der Versand von SMS nicht möglich und auch der Empfang von SMS macht noch Probleme. Dazu gibt es im kostenlosen Grundtarif nur die 100 Freiminuten, wer mehr möchte, muss auf den Plus-Tarif für 4.99 Euro im Monat umsteigen. Dann gibt es keine feste Obergrenze für Gespräche. Die Verwaltung des Tarifs erfolgt über die App auf dem Handy. Dazu braucht man ein modernen Smartphones mit Android oder iOS in aktuellen Versionen. Ansonsten unterscheidet sich Satellite nicht von anderen Handytarifen.

TIPP: Einige Festnetzanbieter haben in ihren Tarifen mehrere Festnetz-Rufnummern im Angebot. Man kann auch diese extra Rufnummern für das Impressum nehmen ohne das man damit die privaten Nummern weiter gibt, in der Regel laden Anrufen dann aber natürlich dennoch am heimischen Festnetz-Telefon.

1&1 Tarife mit bis zu 4 extra Sim mit extra Rufnummern

Wer bereits 1&1 Kunden ist, kann zum Festnetz Anschluss des Unternehmens bis zu 4 mobile Simkarten bekommen, die jeweils auch eine eigene Rufnummer haben. Im Vergleich zu den oben genannten Angeboten kostet jede Sim allerdings 4.90 Euro bei der Aktivierung, darüber hinaus gehende monatliche Kosten gibt es aber nicht. Im Vergleich zu den Prepaid Sim muss man sich bei 1&1 auch keine Gedanken um die Laufzeit machen. Die 1&1 Sim werden nicht deaktiviert.

1&1 schreibt selbst zu dieser Funktion:

Bis zu 4 SIM-Karten mit eigenen Rufnummern – Ob für die Wohngemeinschaft oder die Familienangehörigen: Mit 1&1 DSL oder 1&1 Glasfaser erhalten Sie auf Wunsch bis zu 4 Handy-SIM-Karten mit eigenen Rufnummern und Mobilfunk-Flatrates dazu. Damit telefonieren bis zu 4 Personen unbegrenzt ins deutsche Festnetz sowie in alle deutschen Handynetze und surfen mit einem monatlichen Highspeed-Datenvolumen von 1 GB auch unterwegs schnell und günstig.

Für die Nutzung braucht man aber wirklich einen Internet-Anschluss von 1&1, die normalen Handytarife von 1&1 sind dafür nicht freigeschaltet.



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Einen Vergleich aller Handytarife gibt es hier: Handy Tarife Vergleich.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.

Gesetzliche Regelungen zum Impressum

Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    1. a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    2. b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    3. c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber,
  8. bei audiovisuellen Mediendiensteanbietern die Angabe
    1. a) des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
    2. b) der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.


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