EU-Kommission: Roaming-Vorschriften sollen verlängert und angepasst werden

Autor: Bastian Ebert

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EU-Kommission: Roaming-Vorschriften sollen verlängert und angepasst werden – Die aktuellen Regelungen für das EU Roaming sehen vor, dass die Nutzer innerhalb der europäischen Union zu den gleichen Konditionen wie im Heimatland telefonieren und ins Internet gehen können. Ausnahmen gibt es nur im Bereich der großen Datenflatrates. Dieses Konzept unter dem Namen „Roam like at home“ war auf 5 Jahre befristet. Die EU Kommission ist aber mit der Umsetzung soweit zufrieden, dass es nun 10 weitere Jahre mit dieser Regelung geben soll. Damit könnte EU Bürger auch bis 2032 von diesen Regelungen profitieren und es entständen auch weiterhin keine Kosten für das Roaming im EU Ausland.

Es soll aber auch einige Anpassungen geben, vor allem bei der Abrechnung der Roaming Kosten zwischen den Betreibern.

Die EU Kommission schreibt selbst zu den geplanten Neuerungen:

Reisende sollten auch während des Roamings vertrauensvoll Mehrwertdienste und sogar gebührenfreie Rufnummern anrufen können, z. B. technische Helpdesks und Kundendienste von Fluggesellschaften oder Versicherungen, was mit unerwarteten Roamingentgelten einhergehen kann. Nach den neuen Roamingvorschriften sollen die Betreiber ihre Kunden ausreichend auf höhere Kosten hinweisen, die bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten beim Roaming entstehen können.

Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass das aufschlagsfreie Roaming und die größeren Vorteile für Verbraucher für die Betreiber tragfähig bleiben. Sie sehen weitere Senkungen der Roamingvorleistungsentgelte vor, also der Preise, die sich die Betreiber untereinander für die Nutzung ihrer Netze in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden im Ausland unterwegs sind. Die Preisobergrenzen zwischen den Betreibern werden so festgesetzt, dass die Betreiber die Kosten für die Bereitstellung von Roamingdiensten decken können. Gleichzeitig bleiben aber Anreize für Investitionen in die Netze erhalten, und es werden Verzerrungen des inländischen Wettbewerbs auf den Märkten der besuchten Länder vermieden.

Für Verbraucher ändert sich durch die geplanten Anpassungen wenig. Das EU Roaming bleibt so wie es ist und wird nur auf weitere Rufnummern ausgedehnt. So werden Mehrwertdienste wie Votingnummern wohl zukünftig auch im Ausland ohne Roaming Aufschlag nutzbar sein und auch die 0800 Rufnummern in Deutschland lassen sich dann aus dem EU Ausland kostenfrei erreichen.

Noch ist diese Regelung aber nicht in Kraft und es bleibt abzuwarten, ob sich alle geplanten Anpassungen dann auch so in der endgültigen Regelung finden werden.


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