Otelo – so geht die Kündigung am einfachsten

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Otelo – so geht die Kündigung am einfachsten – Otelo ist der Mobilfunk-Discounter von Vodafone. Dabei bietet das Tochterunternehmen verschiedene Angebote im Mobilfunksektor an. Unter anderem sind Prepaid- aber auch Allnetflatrate-Tarife in der Produktpalette zu finden. Die Otelo-Tarife können lediglich im Internet bestellt werden, da der Discounter über keine Niederlassungen in deutschen Städten verfügt. Dadurch drängt sich die Frage auf, ob Schwierigkeiten oder Probleme bei der Kündigung entstehen können.

Diese Frage kann mit einem einfachen „Nein“ beantwortet werden. Falls ein Vertrag mit Otelo eingegangen wird, sollte sich der Kunde im Klaren sein, wie ein solcher Vertrag ausgestaltet ist. Außerdem hat otelo die ehemaligen Frischfunk Kunden übernommen. Obwohl diese damals einen Vertrag bei Frischfunk abgeschlossen haben, müssen sie ihn durch die Übernahme bei otelo kündigen und sich nach den damit verbundenen Konditionen, Fristen und Adressen richten. Die Prepaid Sim des Unternehmens müssen an sich gar nicht gekündigt werden. Das erledigt Otelo selbst, wenn die Karten zu lange inaktiv waren. Eine Kündigung kann aber dennoch bei den Otelo Prepaid Tarifen sinnvoll sein, wenn man beispielsweise das Guthaben ausgezahlt haben möchte.

Die Kündigung bei otelo

Die Prepaid-Tarife von Otelo können jeden Monat gekündigt werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedienungen steht, dass dies schriftlich geschehen muss. Hierfür ist es hinreichend eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief zu verfassen und an Otelo zu senden. Ratsam ist es aber die Kündigung per Post oder per Fax zu senden. Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link.*

Kündigungsvorlage:

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den bestehenden Vertrag (bestehende Prepaidkarte) mit der Rufnummer 0151 123456789 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte teilen Sie mir diesen mit und senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.“

Gebuchte Prepaid-Optionen haben einen Vertragslaufzeit von 1 Monat und können daher ebenfalls monatlich gekündigt werden:

„Gebuchte Prepaid-Optionen können über den otelo Kontoserver unter 12430 jederzeit zum Ende eines Nutzungszeitraumes von 1 Monat gekündigt werden. Alternativ ist die Kündigung in deinem persönlichen Bereich “Mein otelo“ auf www.otelo.de möglich.“

Die Allnetflatrate-Tarife umfassen hingegen immer eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Es besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Hierfür müssen beispielsweise wiederholte Falschabrechnungen des Anbieters oder bestimmte Vertragsbrüche belegt werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ansonsten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgelegt. Falls die Frist nicht eingehalten wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Erfahrungen haben gezeigt, dass der Anbieter keine Kündigungen per Fax annimmt. Daher ist es bei diesen Verträgen ratsam die Kündigung auf dem Postweg einzureichen. Falls die Kündigung per Einschreiben gesendet wird, erhält der Kunde einen Beweis für die fristgerechte Kündigung. otelo selbst schreibt zur Kündigung:

Deine Kündigung muss schriftlich und fristgerecht, also 3 Monate vor Vertragsende, bei uns eingehen und deinen vollständigen Namen sowie deine Adresse, deine Kunden- bzw. Vertragsnummer sowie deine Mobilfunk-Nummer beinhalten. Du kannst uns entweder eine E-Mail schreiben an [email protected] oder einen Brief an:

otelo-Team
c/o Vodafone GmbH
40878 Ratingen

Generell gilt, dass sich Verträge und weitere Optionen automatisch verlängern, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Eine Ausnahme bildet bei otelo die EU-Roaming Option:

Ausnahme ist die EU-Roaming Daten-Option: Diese endet automatisch nach Verbrauch des integrierten Datenvolumens oder nach Ablauf des Nutzungszeitraumes von 7 Kalendertagen.

Bei weiteren Fragen rund um den Tarif und die Kündigung kann man sich unter der kostenlosen Service Nummer von otelo ( 0800 555 11 55) beraten lassen. Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link.*

Wann muss ich den Otelo Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf. In der Regel reicht also eine aktuelle Rechnung um alle wichtigen Daten zur Kündigung zu bekommen.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Otelo

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Das Widerrufsrecht in Deutschland ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Verbraucherverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Dies sind zum Beispiel Verträge, die im Internet, per Telefon oder per Katalog abgeschlossen werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für das Widerrufsrecht sind:

  • Der Verbraucher muss eine natürliche Person sein, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • Der Vertrag muss außerhalb von Geschäftsräumen oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
  • Der Unternehmer muss den Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß informieren.

Der Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Unternehmer über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Formular erfolgen.

Der Verbraucher muss die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs an den Unternehmer zurücksenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesendet werden.

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Unternehmer hat dem Verbraucher den Kaufpreis unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er die Waren zurückerhalten hat.

Außerdem hat man bei Otelo die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Otelo schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben und nicht bevor Sie von uns entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a §1 Absatz 2 Satz 1 Nummer1 unterrichtet wurden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

otelo Kundenbetreuung, c/o Vodafone GmbH,

40878 Ratingen,

Telefon: 0172/1243333

Fax: 02102/98 65 75

E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.otelo.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zum Beispiel per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

Video: Allgemeine Tipps zur Kündigung

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1 Gedanke zu „Otelo – so geht die Kündigung am einfachsten“

  1. Da ich im Jan.18 probleme mit menem internet by Vodafone hatte riet man mir dort mit Vodafone -Gabel zu gehen, alles bleibt beim alten. Ich hatte seit 2009 eine Flatrate für Nord Amerika. Jetzt hat man diese , ohne mich zu verständigen, gestrichen. Ist das nicht Vertragsbruch? Bin seit dem 24.6.2009 bei Vodafone, war immer zufrieden und hatte nie Probleme mit denen. Marlis Schmidt

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