Rufnummernmitnahme – alles Wissenswerte zur Mitnahme der alten Rufnummer

Rufnummernmitnahme – alles Wissenswerte zur Mitnahme der alten Rufnummer – Die Mitnahme der alten Rufnummer zu einem neuen Anbieter (Portierung) ist im Mobilfunk-Bereich mittlerweile gesetzlich geregelt und damit gibt es sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen klare Regeln, wie eine solche Mitnahme abzulaufen hat und welche Fristen man beachten muss. In Regel gibt es in diesem Bereich auch selten Probleme, denn zwischen den Anbieter werden solche Verfahren inzwischen über automatische Schnittstellen abgearbeitet, so dass nur selten Fehler auftreten. Trotzdem scheuen sich immer noch einige Kunden, die Rufnummer mit zu nehmen, weil es mit Mehraufwand verbunden ist und natürlich auch zusätzliche Kosten entstehen. Dabei sind die Kosten aber ebenfalls gesetzlich gedeckelt und dürfen nicht höher als 30,72 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) sein. Damit soll der Aufwand für die Mitnahme der alten Rufnummer beim alten Anbieter abgedeckt werden.

Mittlerweile ist es auch möglich, die alte Rufnummer aus einem bestehenden Vertrag heraus mit zu nehmen. Die Tarife müssen also nicht mehr unbedingt gekündigt werden, damit man die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen kann. Im alten Tarif bekommt man dann eine neue Rufnummer zugeordnet, denn der alte Vertrag (und damit auch die Kosten) laufen natürlich weiter.

Wichtig: Die Portierung einer Rufnummer im Festnetz unterscheidet sich von der Rufnummernmitnahme im Mobilfunk-Bereich und die nachfolgenden Hinweise beziehen sich daher nicht auf den Festnetz-Bereich, sondern ausschließlich auf die Mitnahme der Rufnummer bei Handys und Smartphones.

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Zu beachten ist bei der Rufnummernmitnahme, dass damit nur Wechseln gemeint sind, bei denen die alte Nummer zu einem neuen Anbieter mit geimmen wird. Bei Tarifwechseln innerhalb eines Anbieters (beispielsweise in einen neuen oder günstigeren Tarif) gelten diese Regeln nicht und hier sind die Mobilfunk-Anbieter relativ frei, ihre Bedingungen zu gestalten.

Die Fristen bei einer Portierung

Um sicherzustellen, dass die bestehende Rufnummer bei Vertragsende auch korrekt mit genommen wird, sollte man die Portierung rechtzeitig beantragen. Wer zu lange wartet läuft Gefahr, dass die Nummer möglicherweise bereits neu vergeben wurde.

Derzeit wird eine Rufnummer nach Ende eines Vertrages noch eine gewissen Zeit lang aufgehoben (die sogenannte Karrenzzeit). Diese Zeitraum beträgt bei den meisten Anbietern 90 Tage. Man hat also nach dem Ende des Tarifes noch etwa 3 Monate Zeit, um die Mitnahme zu beantragen. Danach kann es sein, dass die Rufnummer nicht mehr zur Verfügung steht.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:
Abgefragte Kundendaten
Bei Privatkunden Bei Geschäftskunden
Rufnummer Rufnummer
Name Name
Geburtsdatum Kundennummer
 Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet.

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.