Rufnummernmitnahme bei AMIVA (früher Tele2) – so geht es

Autor: Bastian Ebert

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Rufnummernmitnahme
Rufnummernmitnahme

Rufnummernmitnahme bei AMIVA (früher Tele2) – so geht es – Den Wunsch die vertraute Rufnummer mit in den nächsten Mobilfunk-Vertrag zu übernehmen, erfüllen inzwischen viele Mobilfunkanbieter, zumal sie nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) dazu verpflichtet sind. So auch Amiva (früher Tele2).

Bevor man allerdings seine Rufnummer zu Tele2 mitnehmen möchte, sollte Folgendes beachtet werden:

  • anfallende Kosten beim alten Anbieter
  • Laufzeit- oder Prepaid-Vertrag
  • Abgleich Kundendaten

Kosten bei der Rufnummernmitnahme

Lange Zeit wurde bei jeder Mitnahme der Rufnummer Gebühren verlangt. Das ist mittlerweile nicht mehr möglich, denn die gesetzlichen Regelungen wurden verändert. Anbieter müssen nun alte Rufnummer kostenfrei freigeben und es dürfen dafür keine Gebühren mehr in Rechnung gestellt werden.

Im Telekommunikationsgesetz ist dazu festgehalten (§59):

Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung. Für die Regulierung der Entgelte gilt § 46 entsprechend. Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.

Daher ist auch die Rufnummern-Mitnahme bei Amiva mittlerweile kostenfrei möglich.

Video: Amiva stellt das eigene Mobilfunk-Konzept vor

Laufzeit- oder Prepaidvertrag bei Rufnummernmitnahme zu Tele2

Hier besteht bei Kunden mit Vertragslaufzeit, die Möglichkeit die Rufnummer sofort oder zum Vertragslaufzeitende mitzunehmen.

Rufnummernmitnahme sofort:

Hierzu sollte dem bisherigen Mobilfunkanbieter schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden, dass die bisherige Rufnummer zu einem neuen Anbieter übertragen werden soll. Dies kann in der Regel 123 Tage vor Vertragsende geschehen. Zu beachten ist hierbei, dass eine sofortige Rufnummernmitnahme nicht automatisch der Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses entspricht. Es können immer noch weiterhin Kosten beim alten Anbieter entstehen. Für die restliche Vertragslaufzeit bekommt man jedoch vom bisherigen Anbieter eine andere Rufnummer zugeteilt.

Rufnummernmitnahme zum Vertragsende:

Hierfür muss beim bisherigen Anbieter schriftlich gekündigt und eine schriftliche Bestätigung der Kündigung verlangt werden. Bei Bestellung eines Mobilfunktarifs bei Tele2 kann die Rufnummernmitnahme in der Auswahl entsprechender Felder eingeleitet werden. Hier lässt sich auch genau auswählen, wie die Rufnummernmitnahme ablaufen soll und mit welchen Voraussetzungen (bisheriger Prepaid- oder Laufzeitkunde). Bei der Rufnummernmitnahme zum Vertragsende sollte zudem beachtet werden, dass Tele2 die Rufnummernmitnahme auch erst zum Vertragsende durchführen kann.

Bei Prepaid-Kunden gilt:

In diesem Fall sollte eine Verzichtserklärung an den bisherigen Anbieter versandt werden. Meist findet sich diese als Download auf der Webseite des bisherigen Anbieters oder es empfiehlt sich beim Kundenservice nach der Verzichtserklärung zu fragen. Hier nochmals: Es sollte darauf geachtet werden, dass ausreichend Guthaben auf der Prepaid-Karte vorhanden ist, da sonst die Kosten für die Rufnummernmitnahme nicht direkt vom bisherigen Anbieter abgebucht werden können.

Abgleich der Kundendaten

Wichtig: Eine Rufnummernmitnahme kann nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn Rufnummer, Name und Geburtsdatum beim bisherigen Anbieter mit den persönlichen Daten bei Tele2 übereinstimmen. Es sollte daher überprüft werden, ob beim bisherigen Anbieter die richtigen Daten hinterlegt sind.

Und schließlich…

Sind alle Voraussetzungen für eine Rufnummernmitnahme erfüllt, ermittelt Tele2 das Datum der Rufnummernübernahme und informiert über den Termin. In der Zwischenzeit lässt sich erst einmal die Rufnummer von Tele2 zur Überbrückung verwenden.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum 20. April 2020 auf maximal 6,82 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer
Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte sich bei den eigenen Daten etwas geändert haben, ist es sinnvoll, diese vor der Portierung beim alten Anbieter noch auf den neusten Stand zu bringen, damit es während der Übertragung der Rufnummer zum neuen Anbieter keine Probleme gibt.

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Die Vodafone Netz Anbieter im Überblick

Vodafone Tarife

Das Vodafone Netz bietet neben den originalen Tarifen von Vodafone selbst Platz für viele Drittanbieter und Discounter. Die Preise sind dabei teilweise sehr unterschiedlich. Mehr dazu: Vodafone Tarife und Flatrates

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

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