Diese Handykosten kann man von der Steuer absetzen

Autor: Bastian Ebert

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Diese Handykosten kann man von der Steuer absetzen – Das Handy wird immer mehr zu einem Begleiter im kompletten Alltag. Auch für viele Berufstätige lässt es sich nicht mehr aus dem beruflichen Geschehen weg denken. Die meisten Kunden achten dabei auf billige Handytarife und Angebote mit Allnet Flat Abrechnung, die bereits viele Leistungen inklusive haben. Solche Angebote gibt es derzeit bereits ab etwa 10 Euro pro Vertrag und so sparen Verbraucher bereits beim Telefonieren.  Es gibt daher Möglichkeiten das Handy, wie andere Arbeitsmittel auch, von der Steuer abzusetzen. Das hängt jedoch unter anderem davon ab, ob man selbstständig oder angestellt ist. Man sollte einiges beachten, wenn man sein Handy bei der Steuer geltend machen möchte. Im folgenden Artikel stehen einige Hinweise, wie sich das Finanzamt an den Kosten beteiligen kann und welche Kosten die Handy Abschreibung beinhaltet. Wichtig dabei: dieser Artikel soll nur einen Überblick geben, für Details und eine genaue Beratung sollte man sich in jedem Fall an einen Steuerberater wenden.

Handy von der Steuer absetzen als Angestellter

Auch Angestellte haben die Möglichkeit das Handy von der Steuer abzusetzen, wenn das Handy zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Die Betriebsausgabe Handy kann zum Beispiel mit den Werbungskosten als Arbeitsmittel abgesetzt werden. Es muss sich dabei jedoch um geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) handeln. Denn nur diese können in einem Rutsch von der Steuer abgesetzt werden. Das Handy darf in der Anschaffung also nicht teurer als 410 Euro exklusive Mehrwertsteuer sein. Überschreitet man diese Grenze, dann muss der Kaufpreis über einen Zeitraum von 5 Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Der Kaufpreis teilt sich also über 60 Monate auf.

Es hängt bei Angestellten auch davon ab, wie viel das Handy wirklich beruflich genutzt wird. Meist wird ein Handy beruflich und privat genutzt. Der Teil der privaten Nutzung kann daher nicht von der Steuer abgesetzt werden. Man sollte über einen längeren Zeitraum, am besten drei Monate, ein Handy-Tagebuch führen. So kann man nachweisen, zu welchem Anteil das Handy beruflich genutzt wird. Es bietet sich auch an, die entsprechenden Einzelverbindungsnachweise bei der Steuererklärung mit einzureichen. So kann genau nachvollzogen werden, wie oft das Handy beruflich genutzt wird. Wer kein Handytagebuch führt sollte ein kurzes, formloses Schreiben bei der Steuererklärung beifügen, in dem begründet ist, warum man das Handy für den Job benötigt. Das Finanzamt ist dann jedoch nicht dazu verpflichtet, die Kosten von der Steuer abzuheben. Oft stehen die Chancen jedoch gut, dass 50 Prozent der Kosten von der Steuer abgehoben werden können. Besonders folgende Berufsgruppen haben gute Chancen:

  • Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind
  • Pfarrer
  • Immobilienmakler
  • Journalisten
  • Versicherungsmakler
  • Wissenschaftler

Gleiches gilt natürlich auch für die Kosten der Handyrechnung. Will man jedoch mehr als 20 Prozent der Handyrechnung von der Steuer absetzen, dann wird ein Nachweis erforderlich. Man muss dann über entsprechende Verbindungsnachweise nachvollziehen können, wie hoch der Anteil der beruflichen Nutzung ist. Pro Monat können jedoch maximal 20 Euro der Handyrechnung pauschal abgesetzt werden. Sind die Kosten für die berufliche Nutzung höher als 20 Euro pro Monat, dann führt kein Weg an einem Handytagebuch vorbei.

Eine Rolle bei der Absetzung des Handys spielt auch die geschätzte Nutzungsdauer. Es gibt sogenannte Afa-Tabellen, die darstellen, wie lang welche Wirtschaftsgüter genutzt werden. Es kann also auch sein, dass sich die Abschreibungsdauer im Laufe der Jahre ändert, da sich vielleicht die Nutzungsdauer ändert.

Für Unternehmer sieht die Absetzung des Handys noch einmal anders aus. Hier kann das Handy nicht im Rahmen der Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Unternehmer müssen das Handy als Betriebsausgabe versteuern.

Video: Kann ich mein Handy von der Steuer absetzen

Das sollten Selbstständige beachten

Selbstständige können sich die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung von Staat zurückholen. Aber es gibt auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten für  das Handy von der Steuer abzusetzen. Dafür muss das Handy jedoch zum Anlagevermögen zählen. Das heißt, dass der Selbstständige das Handy selbst gekauft hat und nicht least. Bei Selbstständigen ist es auch eine Überlegung wert zwei Handys zu nutzen. Denn nur wenn das Handy rein geschäftlich genutzt wird, kann es zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.

Für Selbstständige spielt es keine Rolle, welchen Gerätetyp man von der Steuer absetzen möchte. Es funktioniert also für Seniorenhandy, Klapphandys und Smartphones gleichermaßen. Lediglich der Preis des Handys hat einen Einfluss darauf, in welchem Zeitraum das Handy von der Steuer abgesetzt werden kann. Je nach Preis kann es nämlich sein, dass die Absetzung über mehrere Jahre erfolgen muss, da der Gerätepreis zu hoch war. Ein Handy kann außerdem nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn man es mindestens ein Jahr beruflich nutzt.

  • Anschaffungskosten Die Anschaffungskosten für ein Handy können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Handy nicht mehr als 800 € netto kostet. Bei einem höheren Kaufpreis kann der Anschaffungspreis nur anteilig abgesetzt werden.
  • Monatliche Kosten Die monatlichen Kosten für einen Handyvertrag können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Handy für berufliche Zwecke genutzt wird. Dazu gehören die Grundgebühr, die Telefon- und Internetgebühren sowie die Kosten für SMS und MMS.
  • Reparaturen und Wartung Die Kosten für Reparaturen und Wartung eines Handys können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Handy für berufliche Zwecke genutzt wird.
  • Zubehör Die Kosten für Zubehör, wie z. B. Handyhülle, Kopfhörer oder Ladekabel, können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zubehör für berufliche Zwecke genutzt wird.
  • Aufbewahrung der Unterlagen Um die Handykosten von der Steuer absetzen zu können, müssen Arbeitnehmer und Selbstständige die entsprechenden Unterlagen aufbewahren. Dazu gehören die Rechnungen für den Kauf des Handys, für den Handyvertrag sowie für Reparaturen und Wartung. Außerdem sollten Arbeitnehmer eine Nutzungsaufstellung erstellen, in der sie den berufliche Anteil der Handynutzung belegen.
  • Pauschale Alternativ zur Einzelaufstellung der Kosten können Arbeitnehmer auch eine Pauschale von 20 % der monatlichen Handykosten von der Steuer absetzen. Die Pauschale gilt jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 20 € im Monat.

Auch Selbstständige haben die Möglichkeit die Kosten für die Mobilfunkrechnung von der Steuer abzusetzen. An sich ist es egal, welchen Tarif man mit seinem Diensthandy nutzt. Viel wichtiger ist der Nachweis über die berufliche Nutzung. Hier spart man sich Arbeit, wenn man ein zweites Handy nur für berufliche Zwecke hat. Wird das selbe Handy sowohl beruflich als auch privat genutzt, dann werden nachweise in Form einen Tagebuchs oder Einzelverbindungsnachweisen nötig.

Es gibt auch Handytarife die speziell für Selbstständige und Freiberufler gedacht sind. Diese sind besonders sinnvoll, wenn man viele Kunden im (EU-) Ausland hat, mit denen man häufig Telefonate führt. Hier gibt es einige Angebote für Selbstständige, die bessere Konditionen mit sich bringen.

VIDEO Handy steerlich absetzen


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1 Gedanke zu „Diese Handykosten kann man von der Steuer absetzen“

  1. Hallo, ich nutze mein Handy nicht beruflich. Daher kann ich das auch nicht absetzten. Ich hatte mich schon gefreut den Artikel gefunden zu haben. Aber da muss ich mich schon selbstständig machen. Danke für die Infos!

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