Überblick: Die Kosten für 0180 Nummern für Anrufe und Sonderrufnummern

Autor: Bastian Ebert

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Die SIM Karte entschiedet, ob die Verbindung möglich oder nur eingeschränkt möglich ist

Überblick: Die Kosten für 0180 Nummern  für Anrufe und Sonderrufnummern – Bei einer telefonischen Bestellung beim Versandhaus oder einem Anruf bei einer Servicehotline – oft stößt man hierbei auf eine 0180-Rufnummer und die kostet immer etwas Geld und meist vermeiden lassen sich die Kosten leider nicht. Zudem nutzen mittlerweile viele große Unternehmen Nummern die mit 01801 beginnen. Doch wie viel kostet eigentlich ein solcher Anruf und gibt es keine Alternative, um die Kosten zu umgehen oder um kostenlos anzurufen?

Wichtig: Allnet Flat sind mittlerweile sehr beliebt, da sie kostenlose Gespräche in alle Netze anbieten. Sie gelten aber ausdrücklich NICHT zu Sonderrufnummern wie die 0180 Nummer. Gespräche zu diesem Nummernkreis sind also auch mit einer Allnet Flat NICHT KOSTENLOS! Im Prepaid Bereich und auch bei den kostenlosen Sim mit Prepaid Abrechnung ist man dagegen auch bei 0180 Nummern abgesichert – ist kein Guthaben mehr vorhanden, sind auch diese Verbindungen nicht mehr möglich.

0180-Nummern: Kosten im Überblick

Als Beispiel für eine 0180-Nummer steht stellvertretend oft ein Anruf bei einer Servicehotline. Hier fallen generell immer Kosten an, noch dazu unterscheiden sich diese auch noch je nach Folgeziffer, welche auf die 0180-Nummer folgt. Aus diesem Grund ist ein kurzer Überblick hilfreich. Im folgenden deshalb eine kurze Liste zu o180-Nummern und deren einzelne Kosten:

  • 01801 – 3,9 Cent (Preis/Min.) und vom Handy aus max. 42 Cent
  • 01802 – 6 Cent (Preis/Anruf) vom Handy aus max. 42 Cent
  • 01803 – 9 Cent (Preis/Min.) und vom Handy aus max. 42 Cent
  • 01804 – 20 Cent (Preis/Anruf) vom Handy aus max. 42 Cent
  • 01805 – 14 Cent (Preis/Min.) und vom Handy aus max. 42 Cent
  • 01806 – 20 Cent (Preis/Anruf) vom Handy max. 60 Cent pro Anruf
  • 01807 – halbe Minute gratis, dann 14 Cent (Preis/Min.) und vom Handy aus halbe Minute gratis, dann max. 42 Cent

Besonders bei Rufnummern die ab 01805 beginnen sind die Kosten am größten. Nach einem 10 Minuten Telefonat werden bereits 1,40 Euro fällig. Dies Preise sind dabei unabhängig vom genutzten Netz und den Gebühren des eigenen Anbieters. Egal ob man diese Nummer mit einer Telekom Nummer, mit einem Vodafone Tarif oder eine O2 Flat anruft – die kosten bleiben im identisch.

Servicehotlines haben zum Beispiel oft lange Warteschleifen, wer da Kosten befürchtet, kann beruhigt sein: Seit September 2012 müssen vorgelagerte Warteschleifen bei Anrufen komplett kostenlos sein. Auch für Warteschleifen während einer Verbindung dürfen keine Kosten mehr entstehen. Dafür wurden eigens die Vorwahlen 01806 und 01807 eingeführt. Somit fallen kosten erst an, sobald ein Service-Mitarbeiter oder eine Ansage mit Auswahl-Menü erscheint. Zudem hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Anrufe zu 0180-Telefonnummern nicht mehr kosten dürfen als normale Telefongespräche.

Wichtig dabei: diese Rufnummer werden nicht von den normalen Tarifen erfasst. Auch wer eine Allnet Flatrate nutzt, zahlt in der Regel für 0180 Rufnummern extra, da diese separat abgerechnet werden und NICHT mit in die Flat fallen. Durch 1080-Rufnummern und deren Nutzung entstehen also in den meisten Fällen Zusatzkosten.

Die schlechte Nachricht: viele Dienste nutzen mittlerweile gar keine 01807 Rufnummern mehr. Vor allem die großen Voting-Shows im Fernsehen nutzen dafür eigene Rufnummern-Kreise, die teilweise deutlich teurer sind. Die Kosten beim ESC, bei Voting bei DSDS oder auch bei der Abstimmung zu Voice of Germany nutzen in der Regel sogenannte MABEZ Nummern (MAssenverkehr zu BEstimmten Zielen). Diese haben eine 0317 Vorwahl und die 5 Stelle gibt dann an, wie teuer eine Verbindung ist. Das geht von 14 Cent pro Minute bis 1 Euro pro Anruf. Eine Rufansage gibt es dann leider nicht.

Man sollte die 0180 Rufnummern auch nicht mit den kostenfreien 0800 Nummern verwechseln. Die 1 in der Rufnummern mehr macht den Unterschied ob Kosten abgerechnet werden dürfen oder nicht.

Wie man die Kosten gegebenenfalls umgehen kann

Gespräche zu 0180-Nummern werden meist zu ganz normalen Telefonnummern geleitet. Im Hintergrund werkelt ein intelligentes Routing-System, worauf Unternehmen gerne zugreifen, um Anrufe besser koordinieren zu können. Wenn man die normalen Rufnummern von einem Unternehmen also weiß, das lässt sich damit ganz normal zu Festnetzkosten anrufen. Diese Nummern geben die Unternehmen natürlich nicht gerne heraus. Die Seite www.0180.info stellt eine Sammlung dieser echten Rufnummern zur Verfügung, welche von verschiedenen Nutzer zuvor zusammengestellt wurden.

Video: Urteil zu Zusatzkosten bei 0180 Rufnummern

Die rechtlichen Regelungen rund um die 0180 Rufnummern

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 112 Preishöchstgrenzen

(1) Preise für zeitabhängig über Rufnummern für Premium-Dienste, Kurzwahldienste und Auskunftsdienste abgerechnete Verbindungen und Dienstleistungen dürfen nur erhoben werden, wenn sie insgesamt höchstens 3 Euro pro Minute betragen, soweit nach Absatz 6 keine abweichenden Preise erhoben werden können. Dies gilt auch im Falle der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst. Die Abrechnung darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen. Satz 3 gilt entsprechend für die Betreiberauswahl.

(2) Preise für zeitunabhängig über Rufnummern für Premium-Dienste, Kurzwahldienste und Auskunftsdienste abgerechnete Verbindungen und Dienstleistungen dürfen nur erhoben werden, wenn sie höchstens 30 Euro pro Verbindung betragen, soweit nach Absatz 6 keine abweichenden Preise erhoben werden können.

(3) Wird der Preis von über Rufnummern für Premium-Dienste, Kurzwahldienste und Auskunftsdienste abgerechnete Dienstleistungen aus zeitabhängigen und zeitunabhängigen Leistungsanteilen gebildet, so müssen diese Preisanteile entweder im Einzelverbindungsnachweis, soweit dieser erteilt wird, getrennt ausgewiesen werden oder Verfahren nach Absatz 6 Satz 3 zur Anwendung kommen. Der Preis nach Satz 1 darf höchstens 30 Euro je Verbindung betragen, soweit nach Absatz 6 keine abweichenden Preise erhoben werden können.

(4) Preise für Anrufe bei Service-Diensten dürfen nur erhoben werden, wenn sie höchstens 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf betragen, soweit nach Absatz 6 keine abweichenden Preise erhoben werden können. Die Abrechnung darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

(5) Preise für Anrufe bei Nationalen Teilnehmerrufnummern und Persönlichen Rufnummern dürfen nur erhoben werden, wenn sie höchstens 0,09 Euro pro Minute betragen, soweit nach Absatz 6 keine abweichenden Preise erhoben werden können. Die Abrechnung darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

(6) Über die Preisgrenzen der Absätze 1 bis 3 hinausgehende Preise dürfen nur erhoben werden, wenn sich der Kunde vor Inanspruchnahme der Dienstleistung gegenüber dem Anbieter durch ein geeignetes Verfahren legitimiert. Die Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur. Sie kann durch Allgemeinverfügung Einzelheiten zu zulässigen Verfahren in Bezug auf Tarifierungen nach den Absätzen 1 bis 5 festlegen. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur entsprechend dem Verfahren nach § 123 Absatz 7 von den Absätzen 1 bis 5 abweichende Preishöchstgrenzen festlegen, wenn die allgemeine Entwicklung der Preise oder des Marktes dies erforderlich macht.


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