Telefonieren im Ausland: So viel kosten Tarife und Verträge mit dem EU Roaming

Autor: Bastian Ebert

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Telefonieren im Ausland: So viel kosten Tarife und Verträge mit dem EU Roaming – Seit dem 1. Juli 2017 ist eine neue Stufe der EU Roaming Verordnung der EU in Kraft getreten und damit sind die zusätzlichen Roamingkosten für Gespräche, SMS und Internet innerhalb der EU abgeschafft. Hintergrund ist es, innerhalb der Staaten der EU einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen und das heißt auch, dass die Kosten für Telekommunikation angepasst werden mussten.

Die EU fasst das neue Prinzip wie folgt zusammen:

Auf Reisen in EU-Ländern bezahlen Sie für diese Dienste denselben Preis wie zu Hause. In der Praxis rechnet Ihr Betreiber das beim Roaming anfallende Gesprächs- oder Datenvolumen einfach auf das Gesprächs- und Datenvolumen Ihres inländischen Handytarifs an. Falls Sie einen Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber haben, der Roamingdienste einschließt, gilt dieser automatisch als „Roam-like-at-home-Vertrag“, d. h. für Roaming zahlen Sie Inlandspreise. Bei allen neuen Mobilfunkverträgen ist Roaming zu Inlandspreisen Standard.

Für Verbraucher gilt damit ganz klar, dass es bei Gespräche im Urlaub oder auf Geschäftsreisen keine zusätzlichen Kosten gibt, wenn man zu Hause oder auch in einem anderen EU Land anruft oder SMS dorthin schreibt. Dazu gelten Freiminuten und auch Allnet Flat auch im EU Ausland. Auch für Internet Verbindungen im Ausland dürfen keine höheren Kosten berechnet werden als im Inland. Damit werden aber auch zwei Punkte festgeschrieben:

  • Die Gebührenfreiheit gilt nur, wenn man sich außerhalb des Heimatlandes aufhält. Telefonate beispielsweise von Deutschland ins Ausland (bei deutschen Kunden) sind davon nicht betroffen und dürfen weiterhin mit Aufschlägen belegt werden. Daher haben viele Anbieter nach wie vor Auslandtarife für Gespräche in bestimmte Länder im Angebot.
  • Die Kosten im Ausland entsprechen den Kosten im Inland. Wer in Deutschland noch einen älteren, teuren Tarif nutzt, zahlt damit automatisch auch im Ausland mehr. Es lohnt sich also noch mehr, auf einen günstigen Tarif zu setzen.

Leider haben mittlerweile auch einige Anbieter einen anderen Weg gewählt und bieten gar kein Roaming mehr an. Diese Tarife werden dann oft als „national“-Angebote betitelt und sie bieten überhaupt kein Roaming an. Auf diese Weise umgehen die Anbieter die Roaming-Regulierung in der EU. Wer ohnehin nur in Deutschland telefonieren will, hat damit keine Probleme, im Ausland kann man die Tarife dann aber nicht nutzen und das ist immer dann ärgerlich, wenn man öfter außerhalb von Deutschland unterwegs ist.

WICHTIG: Diese Regelungen gelten nur für Verbindungen IM Ausland. Gespräche und SMS ins Ausland werden weiterhin mit den Auslandstarifen der Anbieter abgerechnet und können auch deutlich mehr kosten.

Für welche Länder gilt das kostenlose EU Roaming?

Der Wegfall der EU Roaming Gebühren gilt natürlich in allen Ländern der EU. Das bedeutet, dass es in folgenden Ländern keine Aufschläge mehr auf die normalen Telefonpreise gibt: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) ist das Roaming in der Regel auch zu diesen Konditionen möglich. UK bzw. Großbritannien ist nach dem Brexit an sich nicht mehr Teil der EU, bei den meisten Anbietern gelten die EU Konditionen aber dennoch weiter. Es ist aber sinnvoll, sich an der Stelle nochmal separat zu informieren, wenn man länger in diesen Ländern unterwegs sein möchte. Mehr dazu haben wir in diesem Artikel zusammengestellt: EU Roaming nach dem Brexit

Außerhalb dieser Länder gibt es aber keine Änderung. Wer in den USA, China oder einem anderen Land außerhalb der EU telefoniert, SMS schreibt oder ins Internet geht, zahlt nach wie vor Roaming Gebühren. Diese sind je nach Anbieter unterschiedlich hoch und können deutlich teurer sein als die Kosten in Deutschland und in der EU.

Die Ausnahmen beim EU Roaming

Keine Regel ohne Ausnahmen und dies trifft auch auf den Wegfall der Roaminggebühren innerhalb der EU zu. Die neuen Regelungen gelten nur für den vorübergehenden Aufenthalt im Ausland und auch im Datenbereich gibt es Obergrenzen, die der Anbieter definieren kann. Insgesamt gilt das Fair-Use Prinzip, dass beinhaltet, dass Kunden diese Regelungen nicht missbräuchlich nutzen sollen.

Die Bundesnetzagentur schreibt zu diesem Fair-Use Prinzip:

Die Mobilfunkanbieter können ihren Endkunden weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sofern diese vom Roaminganbieter, anhand der von der Europäischen Kommission erlassenen Regelungen, festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreiten. Mit dieser Maßnahme soll zum einen eine missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming (beispielsweise der Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und Nutzung dieser SIM-Karte im Inland oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt) unterbunden werden.

In der Praxis hat dieses Prinzip einige Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Regeln. So gilt die Freiheit von Roaminggebühren nur, wenn man diese nicht länger als 4 Monate am Stück nutzt. Bei längerer Nutzung gibt es zuerst eine Warnung durch den Anbieter und dann können wieder Roaminggebühren berechnet werden. Für den dauerhaften Aufenthalt im Ausland sind die neuen Regelungen daher nicht geeignet, hier benötigt man nach wie vor eine passende Simkarte eines Anbieters in diesem Land.

Ebenfalls Ausnahmen gibt es beim Datenvolumen. Auch wenn ein Anbieter unbegrenztes Datenvolumen bietet, muss dies in der EU nicht so umgesetzt sein. Derzeit muss ein Anbieter auch im EU Ausland maximal 7.70 Euro pro GB Datenvolumen zahlen. Die Berechnung ist dabei relativ unübersichtlich:

Das Datenvolumen beim Roaming muss mindestens das Doppelte des Volumens betragen, das sich ergibt, wenn Sie den Preis Ihres Mobilfunkpakets (ohne MwSt.) durch 7,70 EUR dividieren. Zu Ihrer Information: 7,70 EUR ist der Höchstpreis, den Ihr Anbieter dem Auslandsanbieter für 1 GB Daten im Jahr 2017 zu zahlen hat, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten. Unter Umständen erhalten Sie so beim Roaming zu Inlandspreisen mehr Daten als das Volumen, das Ihr Anbieter mit Ihrem Monatsabonnement bei dem Auslandsanbieter kaufen kann, dessen Netz Sie im Ausland nutzen.

Wer sehr viel im Internet surfen möchte, sollte daher auf jeden Fall beim Anbieter nachfragen, wie viel Datenvolumen zur Verfügung steht.

Welche Ausnahmen gibt es noch?

Neben dem Geltungsbereich außerhalb der EU fallen auch bestimmte Sonderbereiche in der EU nicht mit unter die neuen Regelungen. Das betrifft vor allem Bereiche, in denen Anbieter ein eigenes Netz anbieten. In der Regel ist das auf Schiffen (beispielsweise bei Kreuzfahrten) und teilweise auch bereits in Flugzeugen der Fall. Hier gelten nicht die Regelungen der jeweiligen Netzbetreiber sondern diese Bereiche haben ein eigenen Mobilfunk-Netz, dass mit eigenen Kosten bestückt ist.

Das Roaming ohne Zusatzgebühren gilt daher nicht auf Schiffen und in Flugzeugen mit eigenem Netz. Hier sollte man sich vor Antritt der Fahrt auf jeden Fall informieren, welche Kosten entstehen und eventuell auch warten, bis man wieder ein normales EU Netz hat (beispielsweise in Landnähe bei Kreuzfahrten).

Die unbegrenzten Tarife im Überblick

Leider gibt es vor allem bei Drittanbieter bisher nur wenige Angebote. die komplett unlimitierte Tarife beinhalten. Hier wird sich in den kommenden Jahren aber sicher einiges tun. Im Überblick: Handyvertrag mit unlimited Datenvolumen | billigste Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen


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