Fonic mobile: so nimmt man erfolgreich die Rufnummer mit

Autor: Bastian Ebert

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Rufnummernmitnahme
Rufnummernmitnahme

Fonic mobile: so nimmt man erfolgreich die Rufnummer mit – Wechselt man den Anbieter, fällt meist auch die Entscheidung, die bisherige Rufnummer beizubehalten und diese in den neuen Vertrag mitzunehmen. Seit der Reform des Telekommunikationsgesetz im Jahr 2012 lässt sich die Mobilrufnummer jederzeit bei einem Vertragswechsel zum neuem Anbieter mitnehmen, ganz unabhängig von der noch verbleibenden Laufzeit. Jeder Mobilfunkanbieter hat jedoch hierfür seine eigenen Voraussetzungen, um die Rufnummernmitnahme einzuleiten. Bei Fonic mobile muss zunächst einmal eine Fonic mobile SIM-Karte erworben werden. Anschließend läuft die Rufnummenmitnahme, auch Portierung der Rufnummer genannt, über die Internetseite. Früher gab es auch einen Bonus für das Mitbringen der alten Rufnummer. Den Bonus scheint man mittlerweile gestrichen zu haben, es besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass dieser aktionsweise wieder aktiviert wird.

Bei Fonic Mobile Rufnummernmitnahme beantragen

Wichtig vor der Kündigung beim bisherigen Anbieter:

Für eine erfolgreiche Rufnummenmitnahme müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind mittlerweile gesetzlich geregelt und das gilt auch für die Handynummern bei Fonic Mobile. Wichtig ist, dass der alte Vertrag muss noch aktiv ist oder innerhalb der letzten 90 Tage gekündigt wurde. Ist der Tarif bereits länger nicht mehr aktiv, kann der Anbieter die Portierung ablehnen (muss es aber nicht). Dazu müssen die persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Hat sich in dem Bereich etwas geändert, sollte man vorher beim alten Anbieter die Daten korrigieren. Das ist besser als erst in eine Ablehnung der Portierung zu laufen.

Den laufenden bzw. alten Vertrag kündigen:

Sind die Vorausetzungen der Rufnummernmitnahme geklärt, dann muss zuerst natürlich der alte Vertrag gekündigt werden. Infos zur Kündigung bzw. Verzichtserklärung lassen sich in der Regel auf der Website des jeweiligen Anbieters (oft unter FAQ) finden. Hatte man vorher einen Laufzeitvertrag, muss man sich hier an bestimmte Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten halten, hatte man auch schon vorher einen Prepaid-Vertrag reicht es, eine sogenannte „Verzichtserklärung“ aufzusetzen. Wichtig ist, dass der Antrag auf Rufnummernmitnahme mindestens 90 Tage nach Beendigung des Vertrages bei Fonic mobile vorliegen muss.

Fonic mobile verlangt eine eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters, um die Rufnummernmitnahme einzuleiten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass bei Abschluss eines neuen Vertrages, die Daten identisch mit den Daten sein müssen, die bei dem bisherigen Anbieter hinterlegt sind. Ansonsten kommt es zu Problemen bzw. Verzögerungen bei der Rufnummernmitnahme zu Fonic mobile.

Fonic mobile selbst informiert zum Thema Rufnummernmitnahme, wie folgt:

Für die Mitnahme Ihrer bestehenden Rufnummer benötigen Sie zuerst eine aktive FONIC mobile SIM-Karte. Zum Start der Rufnummernmitnahme loggen Sie sich im Bereich Mein FONIC mobile Login ein. Unter dem Menüpunkt „Rufnummer Mitnahme“ werden Sie vom Assistenten Schritt für Schritt durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass Ihr derzeitiger Anbieter vorab von Ihnen eine sogenannte Portierungserklärung benötigt, damit die Rufnummer freigegeben und zu FONIC mobile portiert werden kann. Um den Rest Ihres Auftrages kümmern wir uns anschließend für Sie. Sobald wir einen Termin für die Rufnummernmitnahme erhalten, werden wir Sie per SMS an Ihre FONIC mobile Rufnummer informieren. Sollten Rückfragen entstehen, werden Sie von uns per E-Mail kontaktiert. Sie haben auch die Möglichkeit über unsere Kundenbetreuung die Rufnummernmitnahme zu veranlassen.

Die Vorgehensweise bei der Rufnummermitnahme zu Fonic mobile kurz und knapp aufgeführt:

  1. Vertrag beim alten Anbieter kündigen und auf eine Kündigungsbestätigung bestehen. Daten für den neuen Vertrag genau mit denen des alten Vertrags vergleichen.
  2. Neuen Vertrag bei Fonic mobile abschließen.
  3. Nach Erhalt Sim Karte freischalten lassen und Rufnummernmitnahme im Bereich Mein FONIC mobile Login veranlassen.
  4. Warten bis die Portierung der Rufnummer erfolgt ist. Meist gibt es solange eine Ersatz-Rufnummer mit der man erreichbar ist.

Nimmt man die alte Rufnummer von Fonic Mobile zu einem anderen Anbieter mit, ist die Vorgehensweise genau die gleiche, nur mit Fonic Mobile als alten Anbieter.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum 20. April 2020 auf maximal 6,82 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) abgesenkt und danach komplett auf Null reduziert. Die Mitnahme der alten Rufnummer muss daher inzwischen bei allen Anbietern in Deutschland KOSTENFREI erfolgen.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

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