So macht man die Rufnummernmitnahme bei NettoKOM richtig

Autor: Bastian Ebert

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Schon seit fast 15 Jahren – nämlich seit dem 1. November 2002 – ist es möglich, innerhalb von einem Tag die Mobilfunknummer in ein neues Vertragsverhältnis mitzunehmen. Deshalb ist es für viele Kunden selbstverständlich, dass ein Anbieterwechsel im Mobilfunkbereich nicht unbedingt auch eine neue Rufnummer zu bedeuten hat. Möchte man den Prepaid-Tarif von NettoKOM nutzen und dabei seine alte Rufnummer behalten, kann man diese ohne Probleme mittels einer Rufnummernportierung mitnehmen. Das ganze funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Wer von NettoKOM zu einem anderen Anbieter wechselt, kann genauso seine alte Nummer mit zu dem jeweils anderen Anbieter nehmen. Wer aber noch nie in der Situation war, eine Rufnummernmitnahme oder -portierung durchzuführen bzw. zu beantragen, dem stellen sich sicherlich einige Fragen. Was alles bei einer Rufnummernmitnahme von oder zu NettoKOM zu beachten ist, haben wir im Folgenden zusammengestellt:

So macht man die Rufnummernmitnahme bei NettoKOM richtig

Schritt 1: Noch vor der Kündigung…

…sollte man herausfinden, wie hoch die Gebühren für eine Rufnummernmitnahme sind. Das ist besonders bei Prepaid-Kunden wichtig, da diese sicherstellen müssen, dass das Prepaid-Guthaben auf ihrer Karte ausreicht, um ebendiese Gebühr zu zahlen. Bei Vertragskunden kann die erhobene Gebühr für die Rufnummernmitnahme durch den alten Anbieter in Rechnung gestellt werden. Die Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Rufnummernmitnahme erfüllt sein müssen, sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Sind die Voraussetzungen zur Rufnummernmitnahme nicht erfüllt, hat der alte Anbieter das Recht die Rufnummernmitnahme zu verweigern. Aus diesem Grund sollte man einfach beim alten Anbieter vorher nachfragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Für die Rufnummern-Mitnahme berechnet Ihnen der bisherige Anbieter i. d. R. Gebühren (24,- € bis 30,- €). Wenn Sie eine Prepaid-Karte nutzen, stellen Sie bitte sicher, dass ausreichend Guthaben auf Ihrem Prepaid-Konto beim abgebenden Anbieter vorhanden ist. Andernfalls kann die Rufnummern-Mitnahme fehlschlagen. Wechseln Sie aus einem Mobilfunklaufzeitvertrag, wird die Gebühr für die Rufnummern-Mitnahme i. d. R. automatisch mit Ihrer Mobilfunkrechnung eingezogen. Am besten informieren Sie sich über Ihren Zahlweg beim bisherigen Anbieter

Schritt 2: laufenden bzw. alten Vertrag kündigen

Zuerst muss der alte Vertrag gekündigt werden. Dazu muss man sich bei dem jeweiligen bisherigen Anbieter informieren. Infos zur Kündigung bzw. Verzichtserklärung lassen sich in der Regel auf der Website des jeweiligen Anbieters (oft unter FAQ) finden. Hatte man vorher einen Laufzeitvertrag, muss man sich hier an bestimmte Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten halten, hatte man auch schon vorher einen Prepaid-Vertrag reicht es, eine sogenannte „Verzichtserklärung“ aufzusetzen.Wichtig ist, dass der Antrag auf Rufnummernmitnahme mindestens 90 Tage nach Beendigung des Vertrages bei NettoKOM vorliegen muss.

Bei NettoKOM heißt es:

Bitte kündigen Sie Ihren Laufzeitvertrag fristgerecht und stellen Sie den Antrag auf Rufnummern-Mitnahme spätestens 90 Tage nach Vertragsende. Lassen Sie sich die Kündigung von Ihrem bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen.Wenn Sie die Rufnummer von einer Prepaid-Karte übertragen möchten, senden Sie bitte eine sogenannte Verzichterklärung an Ihren bisherigen Anbieter. Einen Vordruck erhalten Sie auf Anforderung von ihm.

Schritt 3: NettoKOM Karte bestellen

Sind die ersten beiden Schritte erfolgt, kann man sich seine NettoKOM Karte zulegen. Diese ist Bestandteil des NettoKOM 9-Cent-Start-Pakets. Das funktioniert online über die Website des Prepaid-Anbieters oder in jeder Netto-Filiale.

Schritt 4: Antrag auf Rufnummernmitnahme

Das Formular zur Rufnummernmitnahme lässt sich entweder gleich bei Freischaltung der WhatsApp SIM-Karte beantragen oder im Downloadbereich der Webseite herunterladen. Im Anhang an das auszufüllende Formular findet sich noch eine Anleitung mit Hinweisen und praktischen Tipps zur Rufnummernportierung. Ganz wichtig beim Ausfüllen des Formulars ist, dass die Angaben zur Person mit den Angaben beim bisherigen Anbieter übereinstimmen. Gibt es auch nur eine kleine Abweichung, funktioniert die Rufnummernmitnahme nicht. Deshalb ist es ratsam, einmal beim alten Anbieter die Personendaten abzugleichen.

Es ist erforderlich, dass die Pflichtangaben zu Person, Wohnsitz und Geburtsdatum exakt mit den Angaben bei Ihrem abgebenden Mobilfunkanbieter übereinstimmen und identisch geschrieben sind. Schon eine abweichende Schreibweise von z. B. „ö“ oder „oe“ kann zu einer Verzögerung oder Ablehnung der Rufnummern-Mitnahme führen. Wenn Sie z. B. eine geschenkte Prepaid-Karte nutzen, denken Sie bitte daran, Ihre Kundendaten dem aktuellen Anbieter mitzuteilen, da die Karte eventuell nicht auf Ihren Namen registriert war.Tipp:Halten Sie beim Ausfüllen des Antrags zur Rufnummern-Mitnahme Ihren alten Vertrag, Ihre Mobilfunkabrechnung und/oder Ihre SIM-Karte griffbereit

Das fertig ausgefüllte Formular muss dann an NettoKOM geschickt werden. Das geht auf postalischem Wege an die Adresse NettoKOM c/o Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Postfach 90345 Nürnberg oder per Fax an die: 0331-700 31 3. Sobald das Formular zur Rufnummernmitnahme bei NettoKOM vorliegt, nehmen die Mitarbeiter von NettoKOM Kontakt zu dem alten Mobilfunkanbieter auf. Als Kunde selbst muss man also nichts mehr weiter für die Rufnummernmitnahme tun. Hat alles geklappt, meldet NettoKOM sich per SMS oder E-Mail um den Zeitpunkt, zu dem die alte Nummer freigegeben wird, bekannt zu geben.

Schritt 5: Bei Fragen oder Problemen

Sollte Ihnen auffallen, dass Ihnen bei der Ausfertigung des Formulars ein Fehler unterlaufen ist, ist es empfehlenswert, unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Kundenservice aufzunehmen. Bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Portierung der Rufnummer, ist entweder der Kundenservice von NettoKOM oder des vorherigen Dienstanbieters – je nachdem, worin das Problem genau besteht – die geeignete Kontaktperson. Diese können sowohl telefonisch als auch schriftlich kontaktiert werden. Sollten Sie die Mitteilung erhalten, dass Ihre Daten im Antrag zur Übernahme der Rufnummer von den hinterlegten Kundendaten abweichen oder Fehler aufweisen, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren bisherigen Anbieter. Nach Klärung übermitteln Sie uns bitte die korrigierten Daten.

Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer

Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?

Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können

Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.

Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?

Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.

Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?

Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:

Bei PrivatkundenBei Geschäftskunden
RufnummerRufnummer
NameName
GeburtsdatumKundennummer

Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg

Was kann man bei Problemen tun?

Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.

Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.

Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?

Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.

Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.


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