NettoKOM richtig kündigen – so geht’s

By Bastian Ebert

NettoKOM richtig kündigen – so geht’s – Unzufrieden mit dem Prepaid-Tarif bei NettoKOM? Der letzte Ausweg ist oft die Kündigung des Mobilfunktarifs. NettoKOM bietet günstige Mobilfunktarife auf Guthaben-Basis im Netz von O2 an. Doch muss man einen Prepaid-Tarif überhaupt kündigen? Und wenn ja, wie? Muss man sich an irgendwelche Fristen halten? – Alles, was man zur Kündigung des Prepaid-Tarifs bei nettoKOM wissen muss, haben wir zusammengetragen:

Die Kündigung des Prepaid-Tarifs bei NettoKOM

Wer überlegt, seine Prepaid-Karte bei NettoKOM komplett zu kündigen, wird sich vielleicht fragen, ob das überhaupt nötig ist. Schließlich ruhen alle gebuchten Optionen, sobald kein/nicht mehr genügend Guthaben auf der Karte ist. Wenn man also einfach kein Guthaben mehr auf die Karte lädt, kommt das einer Kündigung doch sehr nah, oder? Der zugrundeliegende Gedankengang ist richtig und prinzipiell muss man eine Prepaid-Karte nicht unbedingt kündigen, da sie nach einer bestimmten Zeit ohne Aufladung vom Mobilfunkanbieter automatisch gekündigt wird.

Die Kündigung Ihrer NettoKOM Prepaid-Karte ist nicht notwendig, da Ihre Karte nach Ablauf des Aktivitätszeitfensters ganz von allein deaktiviert wird. Der Vertrag endet damit endgültig.

Sie möchten wissen, wie lange Ihr aktuelles Aktivitätszeitfenster noch läuft? Dann informieren Sie sich jetzt im Bereich „Konto“.

Eine richtige Kündigung ist allerdings dann sinnvoll, wenn man nicht erst warten möchte, bis das Guthaben leer ist und sich das Restguthaben möglicherweise auszahlen lassen möchte. Außerdem ist eine Kündigung sinnvoll, um die Zahl der laufenden Verträge auf den eigenen Namen möglichst gering zu halten.

Sie haben noch Restguthaben auf Ihrer Prepaid-Karte? Dann können Sie sich dieses auszahlen lassen. Bitte wenden Sie sich dazu an das NettoKOM Service Team über unser Kontaktformular.

Möchte man nicht das gesamte Vertragsverhältnis zu NettoKOM, sondern nur einzelne der zubuchbaren Tarifoptionen kündigen, geht das natürlich auch:

Sie können eine hinzugebuchte Option beenden und dabei Ihren NettoKOM Tarif mit der gewohnten Rufnummer behalten.

Ihre Optionen können Sie bequem online im Bereich „Konto“ oder über die Kurzwahl 1155 (kostenlos) verwalten, also auch beenden.

Die Option endet dann automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt – also bei einmonatiger Laufzeit genau 30 Tage nach der letztmaligen Verlängerung. Bis dahin können Sie Ihre Option weiterhin nutzen.

Den Mobilfunkvertrag bei NettoKOM richtig kündigen

Eine Kündigung muss bei NettoKOM grundsätzlich schriftlich erfolgen. Ein Anruf in der Hotline reicht nicht aus, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Online ist eine Kündigung hingegen schon wieder möglich. In der persönlichen Servicewelt des Kunden ist eine Kündigung unter Einhaltung der dort vereinbarten Bedingungen einer online Kündigung möglich. Eine schriftliche Kündigung kann per Postversand, per Fax oder auch per E-Mail geschehen. Bei Postversand empfiehlt sich die Kündigung am besten in einem Einschreibebrief mit Rückschein zu stecken. Das ist auch der sicherste Weg, denn so erhält man als Kunde einen Beweis für die fristgerechte Kündigung. Doch zuvor sollte natürlich das Kündigungsschreiben verfasst werden.

Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link.

Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum
  • Um Kündigungsbestätigung bitten

Ist das schriftliche Schreiben fertig, an die folgende Adresse senden:

Kundenbetreuung NettoKOM
c/o Telefónica Germany GmbH & Co OHG
90345 Nürnberg

Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link.

Nach Eingang der Kündigung bei NettoKOM wird diese unmittelbar bestätigt. Mit dieser Bestätigung wird auch der Termin der Kündigung mit geteilt. Zudem erhält man bei fristgerechter Kündigung des Mobilvertrages nach Ende der Laufzeit eine abschließende Rechnung. Sollte nach etwa 7 bis 10 Werktagen keine solche Bestätigung angekommen sein, ist unter Umständen beim Versand oder der Bearbeitung der Kündigung etwas schief gegangen. In diesem Fall sollte man sich in jedem Fall an den Kundenservice von NettoKOM wenden um den Verbleib der Kündigung zu klären. Auch das Zurückziehen einer Kündigung ist möglich. Dafür muss man sich schriftlich an die Nettokom Kundenbetreuung, die auch für Fragen rund um Tarif und Kündigung zur Verfügung steht, wenden. Eine Stilllegung des Vertrags bietet der Mobilfunkanbieter jedoch nicht an.

Wann muss ich den Nettokom Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Nettokom

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei winSIM die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. winSIM schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Postanschrift: Kundenbetreuung NettoKOM, c/o Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 90345 Nürnberg, Telefonnummer: 0177-17-114151, E-Mail:[email protected], Fax: 0180 6 878948 (20 Cent/Fax aus dem dt. Festnetz) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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