Sparhandy – So kündigt man richtig

By Bastian Ebert

Sparhandy – So kündigt man richtig – Sparhandy ist seit 2000 am Markt aktiv und vermarktet erfolgreich anbieterunabhängig Mobilfunktarife sowie Handys und Smartphones. Besonders an Sparhandy ist, dass der Anbieter netzunabhängig ist und daher in seinen Tarif-Angeboten auf verschiedene Netzanbieter zugreift. Damit werden unter anderem Tarife angeboten, die auch bspw. bei der Telekom, Vodafone, BASE, O2, otelo im Produktfolio stehen. Natürlich stellt Sparhandy auch hauseigene Tarife zur Verfügung. Das klingt zunächst ganz gut, doch was ist, wenn sich herausstellt, dass Sparhandy doch nicht der richtige Anbieter ist? Ein mangelhafter Kundenservice, Lücken im Tarifportfolio oder bessere Angebote bei der Konkurrenz können dazu führen, dass man seinen Mobilfunkvertrag kündigen möchte. Wenn man weiß, was dabei zu beachten ist, ist das auch gar nicht schwer: Alles zu Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten und Kontaktadressen zur Kündigung bei Sparhandy haben wir hier zusammengetragen:

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Alle Mobilfunkverträge bei Sparhandy laufen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Möchte man sie kündigen, muss man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Das bedeutet, dass man den Vertrag auf jeden Fall zwei Jahre lang nutzen muss, und ihn mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, also drei Monate vor Ablauf der zwei Jahre kündigen muss. Kündigt man nicht oder verpasst diese Frist und versucht beispielsweise drei Wochen vor Ablauf der 24 Monate zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Tarife sind also nicht flexibel, sondern sehr starr und langwierig – das ist aber bei fast allen Angeboten mit Handy und Handyvertrag so. Um nicht länger in einem Vertrag festzuhängen als man eigentlich braucht und möchte, lohnt es sich also, sich frühzeitig über seine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu informieren.

Wann muss ich den Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf. Wer sich unsicher ist: mittlerweile reicht also ein Blick auf die Rechnung und man sieht Datum, Laufzeit und Kündigungsfrist.

Die Kündigung bei Sparhandy

Beim Unternehmen muss man unterscheiden, ob man einen Sparhandy-Tarif nutzt oder einen Tarif eines Drittanbieters, der über Sparhandy abgeschlossen wurde. Im letzteren Fall muss der Tarif auch direkt beim Drittanbieter gekündigt werden. Wer also einen Telekom Tarif über Sparhandy nutzt, muss auch bei der Telekom kündigen. Das Unternehmen schreibt dazu in den eigenen FAQ:

In der Regel kannst du deinen Mobilfunkvertrag erstmalig zum Ende dieser 24 Monate kündigen. Deine Kündigung muss hierfür bis spätestens 3 Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit bei deinem Mobilfunkanbieter eingegangen sein. Richte deine Kündigung also bitte direkt an deinen Mobilfunkanbieter und nicht an uns. Die richtige Adresse findest du auf deiner Rechnung.

Anders sieht es aus, wenn man direkt einen Tarif von Sparhandy (mittlerweile HIGH mobile) nutzt. Auf die Frage „Wie kann ich meine Allnet-Flat bei Sparhandy kündigen?“ bekommt man dabei folgende Antwort:

Die Kündigung deines Mobilfunkvertrags ist per Post oder Fax möglich.

Du schließt einen unbefristeten Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab.

Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses muss schriftlich erfolgen.

Deine Kündigung richtest du bitte ggf. an folgende Adresse:

HIGH
Service Team
Porschestraße 7
44809 Bochum
Fax: 0221-960 700 06

Die Kündigung muss bei Sparhandy also schriftlich auf analogem Wege erfolgen. Ein Anruf oder eine Kündigung per E-Mail sind nicht zulässig. Sollte man sich für den postalischen Weg entscheiden, lohnt es sich, ein Einschreiben zu verschicken, da man mit dieser Methode sicherstellen kann, dass die Kündigung auch wirklich fristgerecht eingereicht und entgegengenommen wurde.

UPDATE: HIGH mobile hat mittlerweile die AGB ergänzt, dort ist jetzt auch Email und Telefon vorgesehen: „Dies kann schriftlich, online unter www.www.highmobile.de, per E-Mail an contact@highmobile.de erfolgen oder telefonisch unter der Telefonnummer 0221 960 700 05.“

Das Kündigungschreiben bei Sparhandy

Beim Verfassen eines Kündigungsschreibens, gibt es ein paar Dinge, die man nicht vergessen, und Angaben, die unbedingt gemacht werden sollten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer und/oder Kundennummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit) – Ist dieser unbekannt ist der Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy” eine gute und sichere Lösung
  • Unterschrift und Datum (auch wenn es gesetzlich nicht mehr gefordert ist)
  • Bei postalischem Versand bietet es sich an, um eine Kündigungsbestätigung zu bitten

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen.  Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Tarifhaus die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden.Tarifhaus schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben und nicht bevor Sie von uns entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 unterrichtet wurden.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SH Telekommunikation Deutschland GmbH, Porschestraße 7, 44809 Bochum, Fax: 0234 – 298 29 91, E-Mail-Adresse: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Muster-Widerrufsformular hinterlegte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie in Verbindung mit einem Dienstleistungsvertrag vergünstigte Endgeräte bzw. Zubehör erworben haben, ist nur der gleichzeitige Widerruf beider Verträge möglich. In diesem Fall senden Sie bitte sowohl das Endgerät und/oder das Zubehör als auch den Widerruf an Volt Venture GmbH, c/o SH Telekommunikation Deutschland GmbH, Siemensstr. 59, 48153 Münster, Fax: 0234 – 298 29 91, E-Mail-Adresse: [email protected].

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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