Die Rufnummernmitnahme bei Ay Yildiz – Wer von Ay Yildiz zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechselt, kann seine alte Rufnummer behalten. Denn die Telefonnummer gehört dem Kunden, nicht dem Mobilfunkanbieter. Entscheidet man sich dazu, zu Ay Yildiz zu wechseln, so erhält man hiermit auch eine neue Rufnummer. Das muss aber nicht sein oder zumindest nur vorläufig. Denn auf Wunsch lässt sich auch die alte Rufnummer zu Ay Yildiz mitnehmen. Bei der sogenannten Portierung, behält man nicht nur die alte Rufnummer, sondern auch die alte Netzvorwahl. Das ist gesetzlich geregelt – und doch funktioniert die sogenannte Rufnummernportierung nicht immer reibungslos. Damit die Rufnummernmitnahme zu oder von Ay Yildiz zu einem anderen Anbieter problemlos funktioniert, eine kurze Anleitung:
Die Rufnummernmitnahme zu Ay Yildiz
Für den Fall, dass man vorher Kunde bei einem anderen Mobilfunkanbieter war, sich jetzt aber dazu entscheidet, zu Ay Yildiz zu wechseln und seine alte Rufnummer gerne behalten möchte, gibt es folgende Schritte zu beachten:
1. SIM-Karte nach Erhalt registrieren lassen
Bevor man die Rufnummernmitnahme zu Ay Yildiz einleiten möchte, sollte die neue Ay Yildiz SIM-Karte nach Erhalt registriert werden. Das geht ganz einfach über die Ay Yildiz Website. Hier muss man einfach nur PIN, PUK und persönliche Daten eingeben, um die SIM-Karte aktivieren zu können. Bis die SIM-Karte jedoch wirklich aktiviert ist und sich in’s Netz eingewählt hat, kann es jedoch eine Weile dauern.
2. Antrag zur Rufnummernmitnahme ausfüllen
Beim Ausfüllen des Antrags zur Rufnummern-Mitnahme sollten alte Angaben zum bisherigen Vertrag, der Mobilfunkabrechnung und der SIM-Karte griffbereit liegen. Wichtig hierbei ist, dass die Pflichtangaben zur Person, Wohnsitz und Geburtsdatum mit den Angaben beim abgebenden Mobilfunkanbieter exakt übereinstimmen und eine identische Schreibweise gewählt wurde. Denn schon eine abweichende Schreibweise von z.B. „ö“ oder „oe“ macht das Formular ungültig. Sollte bei vorheriger Prepaid-Karte, diese ein Geschenk gewesen sein, d.h. die Karte läuft nicht auf dem gleichen Namen, muss dass Ay Yildiz und dem altem Anbieter mitgeteilt werden.
Zeitpunkt der Rufnummern-Mitnahme beachten: Eine Rufnummernportierung lässt sich beim bisherigen Anbieter zum Ende der Vertragslaufzeit oder zum nächstmöglichen Termin vornehmen. Auch von einer Prepaid-Karte kann die Rufnummer mit zu Ay Yildiz übernommen werden.
- Rufnummern-Mitnahme zum Ende der Vertragslaufzeit oder von einer Prepaid-Karte: Hierzu muss der bestehende Laufzeitvertrag fristgerecht gekündigt werden und der Antrag auf Rufnummern-Mitnahme spätestens 90 Tage nach Vertragsende vorliegen. Eine Kündigungsbestätigung sollte vom alten Anbieter verlangt werden. War man bereits vorheriger Prepaid-Kartenbesitzer, dann muss hierfür eine sog. Verzichterklärung beim bisherigen Anbieter eintreffen. Einen Vordruck sollte meist jener aushändigen können.
- Rufnummern-Mitnahme vor Ende der Vertragslaufzeit: Hierzu muss der bisherige Anbieter schriftlich oder telefonisch über die Rufnummern-Mitnahme informiert werden, denn sonst wird der bisheriger Anbieter die Rufnummer nicht freigeben und die Rufnummern-Mitnahme kann von Ay Yildiz nicht durchgeführt werden
Den Antrag für die Rufnummernportierung findet man auf der Website von Ay Yildiz. Um die Rufnummernmitnahme einzuleiten, muss man diesen ausfüllen und dann entweder per Post einsenden oder an das auf der Website befindliche Kontaktformular anhängen.
Es ist ganz einfach, Deine alte Rufnummer zu behalten und zu AY YILDIZ mitzunehmen. Fülle dazu bitte den folgenden Antrag aus und füge es im Kontaktformular bei.
Oder sende es an folgende Adresse:
AY YILDIZ c/o
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
90345 Nürnberg
Der Antrag zur Rufnummernmitnahme bei Ay Yildiz findet sich hier.
Wir finden es schade, dass Du von AY YILDIZ zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Lasse uns hierzu eine Verzichtserklärung für Deine AY YILDIZ Rufnummer zukommen und beauftrage den Wechsel bei Deinem neuen Anbieter.
Ist man bisher Kunde bei Ay Yildiz gewesen, entscheidet sich jetzt jedoch für einen Wechseln und möchte seine Ay-Yildiz-Nummer behalten, ist das natürlich auch möglich. Dazu muss man Ay Yildiz zusätzlich zu der Kündigung des Vertrags nur eine Verzichtserklärung zukommen lassen, in der man deutlich macht, dass man die Rufnummer behalten und mit zu einem anderen Anbieter nehmen möchte.
Den Rest übernimmt dann der andere Anbieter. Bei Fragen oder Problemen muss man sich dann an den neuen Anbieter und nicht mehr an Ay Yildiz wenden. Bei Ay Yildiz wird eine einmalige Portierungsgebühr von
Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer
Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?
Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können
Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.
Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:
Bei Privatkunden | Bei Geschäftskunden |
Rufnummer | Rufnummer |
Name | Name |
Geburtsdatum | Kundennummer |
Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte sich bei den eigenen Daten etwas geändert haben, ist es sinnvoll, diese vor der Portierung beim alten Anbieter noch auf den neusten Stand zu bringen, damit es während der Übertragung der Rufnummer zum neuen Anbieter keine Probleme gibt.
Was kann man bei Problemen tun?
Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.
Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.
Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?
Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?