Kündigen bei XLmobile – so geht’s richtig

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

UPDATE: XLmobile bietet mittlerweile keine eigenen Handytarife mehr an, sondern verweist auf das Angebot von SimDiscount. Es gelten daher dann auch die Hinweise zur Kündigung bei SimDiscount.

Kündigen bei XLmobile – so geht’s richtig (Alttarife)

Wenn man weiß, was zu beachten ist, ist die Kündigung eines Vertrags von XLmobile gar nicht schwer. Auf der Website findet man zwar überhaupt keine Informationen darüber, wie und wo man kündigen muss, aber trotzdem folgt auch XLmobile den gängigen Kündigungsfristen und -konditionen. Wichtig für die Kündigung ist, dass XLmobile beim Zustandekommen eines Vertrags lediglich als Vermittler auftritt. In den AGB findet man dazu folgenden Absatz:

Im Verhältnis des Kunden zu einem Mobilfunkbetreiber (z.B. im Rahmen eines Mobilfunkvertrages) gelten zudem die jeweiligen Bedingungen des Mobilfunkbetreibers. Insoweit sind wir nicht direkt am Vertragsverhältnis beteiligt, sondern allenfalls bei Vertragsschluss für beide Parteien vermittelnd tätig. Hinsichtlich der etwaigen Bedingungen der Mobilfunkanbieter wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen derselben verwiesen. Diese können u.a. hier eingesehen werden:

Mobilcom Debitel – http://www.mobilcom-debitel.de/hilfe/downloads/vertrags-tarife/
Drillisch Online – http://www.xlmobile.de/agb_drillisch.pdf
Telekom – http://www.telekom.de/agb
Vodafone – http://www.vodafone.de/agb.html
E-Plus – http://www.eplus.de/meta/AGB/AGB.asp
O2 – http://www.o2online.de/meta/agb-und-infos

Der neuen Discounter ist daher in erster Linie eine weitere Plattform, um die bekannten Tarife und Flatrates von klarmobil und Freenet mobile zu vermarkten – wirklich neue Tarife gibt es nicht. Der Kunde schließt den Vertrag eigentlich mit einem dieser beiden Unternehmen ab. Das bedeutet, dass die Kündigung bei ebendiesen (klarmobil und Freenet mobile) erfolgen muss und man sich auch bei Fragen zum Vertrag an ebendiese wenden muss.

Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten

Unabhängig davon, über welchen Anbieter der Tarif läuft oder in welchem Netz man surft und telefoniert, sind die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen immer gleich.

Entscheidet man sich für einen Handytarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das bedeutet, dass die Kündigung 3 Monate bevor die 24 Monate vorbei sind, beim Mobilfunkanbieter eingehen muss, damit sie wirksam ist. Passiert das nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 weitere Monate.

Bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat profitiert man als Kunde von hoher Flexibilität und sehr kurzen Kündigungsfristen. Bei Handytarifen mit einmonatiger Laufzeit ist es nämlich so, dass die Verträge zum Ende jeden Kalendermonats kündbar sind. Die Kündigung muss in Textform 30 Tage zum Ende des Kalendermonats vorliegen/eingehen, da sich der Vertrag sonst automatisch um einen weiteren Monat verlängert.

Wann muss ich den Tarif bei XLmobile kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Die Form der Kündigung bei XLmobile

Es gilt generell, dass Kündigungen in schriftlicher Form gültig sind – ein Anruf bei der Hotline von XLmobile, klarmobil oder Freenet mobile reicht meist also nicht aus, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Seit dem 01.10.2016 hat man als Verbraucher allerdings die Möglichkeit, bestehende Verträge auch per E-Mail zu kündigen. Die Anbieter dürfen nicht mehr auf eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift bestehen. Allgemein sollten im Kündigungsschreiben alle wichtigen Daten enthalten sein, wie: Name und Adresse, Kundennummer und Rufnummer sowie den Termin, zu dem gekündigt werden möchte – also in der Regel den letzten Tag der Vertragslaufzeit. Bei der schriftlichen Kündigung ist es am einfachsten (Falls man sich in den Fristen unsicher ist.) zu erwähnen, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden soll. Mobilfunkanbieter dürfen jedoch nicht mehr auf unterschriebene und schriftliche Kündigungen bestehen, eine Kündigung per E-Mail oder das Online-Portal des Anbieters ist ebenso wirksam. Aus Gründen der Einfachheit und der Effizienz ist es also ratsam, die Kündigung online vorzunehmen.

Die Drillisch Anbieter und Angebote im Überblick

Das Unternehmen setzt dabei auf eine sehr differenzierte Markenpolitik. Für jeden Anspruch und jeden Bereich gibt es eine extra Marke. Einige der Unternehmen setzen dabei auf Prepaid-Produkte, andere – wie beispielsweise Yourfone – haben sich auf den stationären Handel in den Läden des Unternehmens konzentriert. Mehr dazu:

An wen wird die Kündigung geschickt?

Das hängt davon ab, welchen Vertrag man über XLmobile bucht. Schließt man einen klarmobil Vertrag ab, muss die Kündigung auch an klarmobil gesendet werden. Gleiches gilt für Freenet mobile Tarife und die Allnet Flat 24M 1GB, die über O2 läuft, also auch direkt bei O2 gekündigt werden muss.

Freenet mobile (ausführliche Infos)

In den FAQ von Freenet mobile verweist der Mobilfunkanbieter selbst darauf, dass man seine Kündigung telefonisch vornehmen solle. Die Nummer 040 34 8585 302 stehe dafür Mo-Fr 9.00 – 20.00 Uhr und Sa 9.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung. Für schriftliche Kündigungen lautet die E-Mail Adresse [email protected].

klarmobil (ausführliche Infos)

Die schriftliche Kündigung wird an die klarmobil GmbH Postfach 0661 24753 Rendsburg gesendet werden.

o2 (ausführliche Infos)

Die schriftliche Kündigung muss an : Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München gehen. Alternativ kann man auch über das online Portal auf der Website von O2 kündigen.

Weitere Anbieter im O2 Netz

O2 Tarife

Im O2 Netz finden sich viele sehr günstige Anbieter und oft findet man die besten Preise oder das meiste Datenvolumen monatlich bei den O2 Anbieter. Der Überblick: O2 Tarife

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei XLmobile

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei PremiumSim die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden.PremiumSim schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags: vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses;
b) im Falle eines Kaufvertrags: vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat;
sowie
e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XL mobile GmbH, Herrmann-Grafe-Str. 43, 01662 Meißen, Deutschland, Telefon: 03521/406598, Telefax: 03521/406599, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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