Freenet Mobile – so kündigt man richtig

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

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Freenet Mobile – so kündigt man richtigFreenet Mobile ist ein Discount-Mobilfunkanbieter, der eine Vielzahl von Handytarifen in verschiedene Netze anbietet und stets mit günstigen Preisen wirbt. Freenet mobile gehört zur mobilcom-debitel und ist eine Marke von klarmobil. Oft werden über Freenet Mobile Sonderangebote oder Tarife aus dem Tarifportfolio von klarmobil vermarktet. Früher wurde die Marke zusammengeschrieben (freenetmobile) mittlerweile nutzt das Unternehmen aber die Kennzeichnung Freenet Mobile.

Sollte man irgendwann nicht mehr zufrieden mit seinem Tarif von Freenet mobile sein und diesen kündigen wollen, gibt es ein paar Dinge, die man dabei beachten muss. Wichtig vor allem: di Angebote werden über Klarmobil realisiert und daher ist dieses Unternehmen auch Ansprechpartner. Das kennt man auch von anderen Klarmobil Marken wie Crash oder Mobinio.

Die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Freenet Mobile

Freenet mobile bietet Mobilfunkverträge in alle deutschen Netze an; man kann einen Vertrag im Netz der Telekom, von o2 oder Vodafone abschließen. Für die Kündigung ist das jedoch irrelevant. Egal, über welches Netz der Vertrag läuft: Kündigen muss man immer direkt bei Freenet mobile.

Man hat als Kunde von Freenet mobile bei allen Tarifen die Wahl, ob man seinen Vertrag ohne Mindestlaufzeit oder mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließen will.

Entscheidet man sich gegen eine Mindestvertragslaufzeit, muss der Vertrag aber trotzdem gekündigt werden, da er sonst weiterläuft. Die kurze Mindestlaufzeit macht die Tarife besonders flexibel und schnell kündbar. Das bedeutet: Bei Mobilfunkverträgen ohne Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf das Eingangsdatum der Kündigung beim Anbieter an.

Die andere Option ist, seine Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abzuschließen. Diese Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Wird nicht gekündigt oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Eine längere Verlängerung ist nicht möglich, das BGB erlaubt hier maximal eine automatische Verlängerung von einem Jahr. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang der Kündigung an.

Wann muss ich den Freenet Mobile Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Tarifoptionen bei Freenet Mobile kündigen

Man hat auch die Möglichkeit, einzelne Tarifoptionen statt des kompletten bestehenden Mobilfunktarifs zu kündigen. Das lässt sich ganz bequem online über den Kunden-Bereich von Freenet mobile machen. In den FAQ findet man eine genaue und einfache Anleitung zur Kündigung/Deaktivierung von einzelnen Tarifoptionen:

Sie haben jederzeit die Möglichkeit in Ihrem KUNDEN LOGIN eine Tarifoption zu aktivieren oder deaktivieren. Im Unterpunkt „TARIF“ ⇒ „TARIFOPTIONEN“ finden Sie eine Auswahl an Optionen die Sie aktivieren, oder falls bereits aktiv, deaktivieren können.

Sie können Tarifoptionen jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen (Deaktivierung), sofern vertraglich nicht anders geregelt. Die Aktivierung oder Deaktivierung wird Ihnen per SMS oder per E-Mail bestätigt.

Sollte man diese Bestätigung nicht erhalten oder Fragen haben, kann man bei Problemen unter 040 34 8585 330 anrufen. Diese Hotline ist Mo-Fr 8.00 – 20.00 Uhr und Sa 9.00 – 17.30 Uhr besetzt.

Auf welchem Weg kündige ich bei Freenet Mobile?

In den FAQ von Freenet mobile verweist der Mobilfunkanbieter selbst darauf, dass man seine Kündigung telefonisch vornehmen solle. Die Nummer 040 34 8585 302 stehe dafür Mo-Fr 9.00 – 20.00 Uhr und Sa 9.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.

Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand Musterschreiben Kündigung* gibt es hier.

Es besteht natürlich trotzdem auch die Möglichkeit schriftlich zu kündigen. Dies ist auf postalischem Weg als auch per E-Mail möglich. Der Postversand ist zwar umständlicher, hat allerdings den Vorteil, dass man per Einschreibebrief mit Rückschein einen sicheren Beweis für den Eingang der fristgerechten Kündigung hat. Das Kündigungsschreiben geht in diesem Fall an die Geschäfts- oder Postadresse der klarmobil GmbH:

Postfach 0661
24753 Rendsburg

Am Germaniahafen 1-7
24143 Kiel

Die E-Mail Adresse lautet [email protected]. Weitere Kontaktmöglichkeiten und Service-Nummern findet man hier.

Das Kündigungsschreiben sollte auf jeden Fall alle wichtigen Daten wie: Name und Adresse, Kundennummer und Rufnummer sowie den Termin, zu dem gekündigt werden möchte enthalten. Zusätzlich lassen sich im Internet Vorlagen für eine Kündigung finden: Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand Musterschreiben Kündigung*.

Mittlerweile bietet Freenet Mobile auch den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton an. Dieser führt aber zum Kündigungsformular von Klarmobil und zeigt nochmal, wie eng die Marke mit Klarmobil verbunden ist. Es heißt dazu:

Sie sind Privatkunde und möchten Ihren Vertrag mit klarmobil kündigen?
Dann sind Sie hier genau richtig. Füllen Sie bitte die folgenden Felder aus, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können. Für Geschäftskunden steht dieser Service nicht zur Verfügung.

Falls Sie Ihren Prepaid-Vertrag kündigen möchten und Ihre Vertragsnummer nicht zur Hand haben, können Sie die Kündigung auch ganz einfach mit einem Anruf unter folgender Nummer durchführen: 040 / 34 85 85 305

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Widerruf einrichten möchten, nutzen Sie bitte das bei der Lieferung enthaltene Widerrufsformular.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Freenet Mobile

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Freenet mobile die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Beim Widerruf verweist Freenet mobile auf die AGB und Widerrufsbelehrung von klarmobil. Dort heißt es:

WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Dienstleistungsvertrages vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses; im Falle eines Kaufvertrags über eine Ware beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat; im Falle eines Kaufvertrags über mehrere Waren, die Sie mit einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (klarmobil GmbH, Wollinstraße 1, 24782 Büdelsdorf) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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