O2 Prepaid Pakete kündigen – Gültigkeitsdauer, Restguthaben auszahlen und mehr

By Bastian Ebert

O2 Prepaid Pakete kündigen – Gültigkeitsdauer, Restguthaben auszahlen und mehr – Eine Prepaidkarte ist schnell und einfach zu erwerben, wird diese jedoch nicht mehr benötigt, tauchen oft Fragen auf wie:

  • Muss man eine Prepaid Karte überhaupt kündigen?
  • Kann man sich das Guthaben auszahlen lassen?
  • Und wie sieht es mit der Kündigung von zusätzlichen Paketoptionen aus?

Diese Punkt wollen wir in diesem Artikel klären und Hinweise geben, wie man dabei am besten vorgeht.

HINWEIS: Die neuen O2 Prepaid Jahrespakete müssen NICHT gekündigt werden, sondern enden nach der Laufzeit von einem Jahr automatisch. Die Simkarte bleibt aber weiter im Grundtarif ohne Kosten aktiv.

O2 Prepaid – Gültigkeitsdauer und Kündigung bei Restguthabenauszahlung

Meist werden Prepaid SIM-Karten vom jeweiligen Mobilfunkanbieter irgendwann einfach deaktiviert, sobald nach längerer Zeit kein Guthaben mehr aufgeladen wird. Man spricht von hierbei von einer sogenannten Gültigkeitsdauer. Diese gilt auch für O2 Prepaid-Karten (Freikarte bzw. Basis-Tarif) und hier ist O2 sehr restriktiv, was die Gültigkeit der SIM-Karten im Prepaidbereich betrifft.

Mindestens alle 6 Monate möchte O2 eine Aufladung des Guthabens sehen. Mit jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das Guthabenkonto wird außerdem der 6-Monats-Zeitraum für das gesamte auf dem Guthabenkonto befindliche Guthaben neu gestartet. Versäumt man jedoch die Auflade-Frist, riskiert man die Deaktivierung der SIM-Karte. Aber auch dann hat man ein Recht auf das Guthaben und kann dieses von O2 einzufordern. Dies gilt auch für die kostenlose O2 Simkarten (oft auch als O2 Freikarte bezeichnet).

Kurz: Bleibt die Guthabenaufladung innerhalb von 6 Monaten aus, wird die O2 Prepaid SIM-Karte deaktiviert. Eine Kündigung ist somit nicht extra erforderlich. (Außer bei Restauszahlung des Guthabens.) Vorlagen für die Kündigung gibt es beispielsweise hier.*

Wann muss ich den Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Gültigkeitsdauer O2 Prepaid abfragen

Vor allem Gelegenheitsnutzer sollten ein Auge auf die Gültigkeitsdauer ihrer O2 SIM-Karte werfen und ggf. Guthaben aufladen, wenn die SIM-Karte noch länger aktiviert bleiben soll. Die Gültigkeitsdauer der O2 Prepaid SIM-Karte kann ganz einfach folgendermaßen abgefragt werden:

  • Online über Mein O2 Portal: Online (www.o2online.de) über „Mein o2“ einsehen.
  • Über die App Mein O2: Auf der Startseite kann man den Guthabenstand und die Gültigkeit des Guthabens einsehen (Login erforderlich).
  • Per Kurzwahl: Über die Tastatur des Handys die Kurzwahl *102# + Anruftaste eingeben. Umgehend wird man per Nachricht über die Gültigkeitsdauer informiert.
  • Per O2 Prepaid Sprachmenü: Kostenlos die 5667 wählen und im Menü den Punkt 2, um das aktuelle Prepaid-Guthaben sowie die Gültigkeit abzufragen.

Vorlagen für die Kündigung gibt es beispielsweise hier.*

Restguthabenauszahlung durch Kündigung

Gleich vorweg: Besteht noch Restguthaben und soll dieses ausgezahlt werden, dann sollte beachtet werden, dass mit der Restauszahlung des Guthabens die O2 Prepaid SIM-Karte auch so gleich mit gekündigt wird.

Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben an O2 mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird und das die Restauszahlung des Guthabens gewünscht ist. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die alte SIM-Karte sowie die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden.

Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:

Telefónica O2 Germany GmbH Co. OHG
LOOP – Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Mitnahme der alten Rufnummer: Für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einen anderen Anbieter wird zudem meist noch eine Verzichtserklärung benötigt. Vorlagen für die Kündigung gibt es beispielsweise hier.*

Komfortabler ohne Formular ist jedoch der Weg über die O2 Kundenbetreuung. Hierfür zuerst die Karte mit Portierungsentgelt (6,82 Euro) aufladen und Nummer über die Kundenbetreuung freigeben lassen.

  • Hotline für Prepaidkunden (Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonntagen/Feiertagen 10.00 bis 18.00 Uhr): 55282 (20 Cent/Anruf via O2 SIM-Karte)

O2 Prepaid Smartphone Paket kündigen

Automatische Verlängerung der O2 Prepaid Smartphone-Pakete:

Hat man eins der O2 Smartphone-Pakete wie gebucht, dann sind diese normalerweise einen Monat lang gültig. Hat man jedoch am Ende des letzten Tages der Laufzeit ausreichend Guthaben auf dem Prepaid-Konto, verlängert sich das Paket automatisch um einen weiteren Monat. Eine SMS informiert dann über das neue Laufzeitende.

Ist jedoch nicht genügend Guthaben zur Abbuchung vorhanden, verlängert sich das Paket vorerst nicht, sondern geht nur in Wartestellung. Deshalb Achtung: Es fallen dann die Preise des O2 Basis-Tarifs an. Pro SMS und Gesprächsminute werden 9 Cent berechnet. Auch die Tagesflatrate für mobiles Surfen für 0,99 Euro pro Tag (bis zu 30 MB/Abrechnungstag mit maximaler Geschwindigkeit von 7,2 MBit/s, danach 64 KBit/s) wird bei Internetnutzung aktiviert.

Sobald also wieder genügend Guthaben vorhanden ist, erfolgt die Aktivierung bzw. Abbuchung für die monatliche Grundgebühr des Pakets und der Service kann für einen weiteren Monat genutzt werden. Man erhält hierzu immer eine SMS. Diese sollte man auch in jedem Fall beachten und nicht einfach löschen, denn sie geben Auskunft darüber, ob eine gebuchte Flat wirklich aktiv ist oder eben nicht.

Allerdings gilt zusätzlich bei O2 die Regel: Die Zusatz-Packs enden automatisch, wenn das O2 Prepaid-Konto bei Fälligkeit des Packpreises, über einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten, nicht genügend Guthaben aufweist. Vorlagen für die Kündigung gibt es beispielsweise hier.*

O2 Prepaid Smartphone-Paket abbestellen

Möchte man also nicht mehr, dass sich das Paket automatisch verlängert bzw. dieses abbestellt werden soll, dann stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Online über Mein O2 Portal: Dort unter Zusatzoptionen – Prepaid: Packs und Flatrates (Login erforderlich). Man erhält einen genauen Überblick über aktuell gebuchte Pakete. Hierüber lassen sich neue hinzubuchen oder abbestellen.
  • Über die App „Mein O2“
  • Per Kurzwahl: Über die Tastatur des Handys die Kurzwahl *104# + Anruftaste eingeben. Man erhält eine Antwort des Packmanagers auf dem Handy-Display. Hier kann man sich die Liste aller buchbaren Packs anzeigen lassen. (Packstatus:Taste 1/Pack buchen: Tase 2/Pack abbestellen: Taste 3). Um ein bestimmtes Paket also abzubestellen einfach die Taste 3 drücken.
  • Per O2 Prepaid Sprachmenü: Kostenlos die 5667 wählen und im Menü den Punkt 3, um zum Pack- und Tarifmanager zu gelangen. Unter dem Menüpunkt 1 lässt sich das Paket, das man nicht mehr weiter nutzen möchte, zum Ende der Laufzeit abbestellen. Sobald O2 die Kündigung im System vermerkt hat, wird eine Bestätigung per SMS versandt.

Frist: Das Paket kann zum Ende der aktuellen Laufzeit, spätestens am letzten Tag der Laufzeit, abbestellt werden. Eine längerfristige Kündigungsfrist gibt es damit auch bei diesen Paketen nicht. Lediglich der gebuchte Zeitraum wird immer ausgenutzt.

O2 Prepaid Tarifwechsel

Möchte man O2 Prepaid nicht gänzlich kündigen, sondern nur den Prepaid-Tarif bzw. das Smartphone-Paket wechseln, kann man auch einen einfachen Tarifwechsel vornehmen. Dieser ist jederzeit möglich und kann online unter (www.o2online.de) über „Mein o2“ > Tarif & Packs > Tarifwechsel durchgeführt werden. Das alte Paket muss  nicht extra gekündigt werden, sondern läuft einfach zum Laufzeitende aus.

Man sollte allerdings in jedem Fall kontrollieren, ob das auch korrekt durchgeführt wurde. Sollte im Kundenbereich nach einen einfachen Wechsel zwei Tarife auftauchen, ist es wichtig, dies bei der Hotline von O2 zu reklamieren um nicht eventuell für zwei Tarife zahlen zu müssen. Solche Fehler passieren nicht oft, es ist aber trotzdem in jedem Fall besser genau hin zu schauen und zu prüfen.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei O2 die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. O2 schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg;
Telefonnummer für Postpaid Kunden: 0176 888 55 222,
Telefonnummer für Prepaid Kunden: 0176 888 55 282;
Telefaxnummer: 01805-5717661;
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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