So lässt sich die Rufnummer einfach zu maXXim mitnehmen – Bei maXXim spielt es keine Rolle, ob zuvor ein Laufzeitvertrag oder ein Prepaid-Vertrag bestanden hat, die Rufnummer lässt sich kostenlos portieren bzw. mitnehmen. So bleibt man jederzeit mit Freunden, der Familie oder mit Geschäftspartner auch beim Wechsel unkompliziert erreichbar. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um einen der Handytarife und Allnet Flatrates handelt, oder man die Prepaidkarte von Maxxim nutzt – die Vorgehensweise bei der Mitnahme der alten Rufnummer ist in beiden Fällen identisch.
Die aktuellen Tarife von Maxxim

maXXim LTE 2000
Grundgeb.
(9.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (2GB 50Mbit/s)

24 Mon.

maXXim LTE 3000
Grundgeb.
(9.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (3GB 50Mbit/s)

24 Mon.

maXXim LTE 5000
Grundgeb.
(9.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (5GB 50Mbit/s)

24 Mon.

MaXXim LTE Mini SMS 1GB
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (1GB 21.6Mbit/s)

1 Mon.

MaXXim LTE Mini SMS 2GB
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (2GB 50Mbit/s)

1 Mon.

MaXXim LTE Mini SMS 3GB
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (3GB 50Mbit/s)

1 Mon.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.
Damit die Rufnummernmitnahme allerdings zu maXXim reibungslos funktioniert, gibt es zuvor ein paar Dinge zu beachten:
1. Die Termine beachten: Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Rufnummer zum neuem Anbieter zu übertragen bzw. zu portieren.
- Die Vorzeitige Rufnummernmitnahme: Das bedeutet, die Rufnummer kann vorzeitig aus einem noch laufenden Vertragsverhältnis beim bisherigen Anbieter zu maXXim übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der bisherige Anbieter, eine Freigabe zur „vorzeitigen Rufnummernmitnahme“ erteilt. Diese „sofortige Freigabe“ muss beim Altanbieter schriftlich beantragt werden. Dabei bleibt der alte Vertrag von der vorzeitigen Rufnummernmitnahme unberührt. Sprich, die vereinbarten Vertragsbedingungen (Vertragslaufzeit, alle Grundgebühren etc.) haben weiterhin Bestand. Nur die Rufnummer wird bereits zum neuem Anbieter portiert und ist nach Auftragserteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt verfügbar.
- Mitnahme der Rufnummer zum Vertragsende: Hier kann bei der fristgerechten Kündigung des Alt-Vertrages, der Wunsch angegeben werden, dass eine Rufnummernmitnahme zum neuem Anbieter erfolgen soll. Vom Alt-Anbieter sollte hierzu eine Bestätigung der Rufnummernmitnahme verlangt werden.
2. Kundendaten beachten: Die Portierung der Rufnummer wird nur dann erfolgreich sein, wenn Rufnummer, (Firmen-) Name und Geburtsdatum beim alten Anbieter und bei maXXim übereinstimmen. Sollte man Geschäfts- oder Firmenkunde sein, muss man zusätzlich die Kundennummer angeben, unter der die Rufnummer beim bisherigen Anbieter geführt wurde. Es ist dabei sinnvoll, Daten noch im alten Vertrag zu aktualisieren, damit der Wechsel reibungslos von Statten geht. Sind die Daten von alten und neuem Vertrag nicht identisch, wird die Portierung oft direkt abgelehnt.
3. Gebühr für die Mitnahme der Rufnummer beachten: Für die Portierung der Rufnummer zum neuem Anbieter, erhebt der bisherige Anbieter eine einmalige Portierungsgebühr (6,82 Euro). Bei Laufzeitverträgen wird die Gebühr automatisch zur letzten Mobilfunkrechnung addiert. Bei Prepaid Modellen wird sie entweder über das Guthaben oder per Überweisung bezahlt. Achtung: Als Prepaid-Kunde, muss man zudem beim Wechsel der Rufnummer eine Verzichtserklärung beim alten Anbieter abgeben und unterschreiben. Diese besagt, dass beispielsweise noch auf der Karte vorhandenes Restguthaben mit dem Umzug der Rufnummer erlischt. Damit die Portierungsgebühr beglichen werden kann, sollte also ausreichend Guthaben vorhanden sein.
4. Portierungstermin beachten: Die Rufnummernmitnahme kann frühestens dann erfolgen, wenn der alte Vertrag beim Mobilfunkanbieter deaktiviert wurde. Der Portierungsauftrag muss spätestens bis zum 31. Tag nach Deaktivierung des alten Vertrags beim bisherigen Anbieter eingegangen sein.
Hat man alle Punkte zur Rufnummernmitnahme bei maXXim beachtet, so lässt sich die Portierung zu maXXim folgendermaßen einleiten:
- Den alten Vertrag beim bisherigen Anbieter kündigen (maXXim stellt hierzu ein Kündigungsformular zur Verfügung) und Bestätigung abwarten.
- Den Wunsch-Tarif bei maXXim wählen, alte Vertragsdaten bereit halten und die Rufnummernmitnahme bei Bestellung mit auswählen. Sollte der Tarif bereits bestellt und die SIM-Karte erhalten sein, kann die nachträgliche Rufnummernmitnahme auch über die Servicewelt erfolgen.
- Die maXXim SIM-Karte wird wenige Tage vor dem Portierungstermin versandt. Über den tatsächlichen Portierungstermin wird man per SMS rechtzeitig benachrichtigt.
Das Unternehmen bestätigt die Portierung dabei per Mail und dort findet man auch weitere Hinweise zum Ablauf und zum Zeitplan.
Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer bei Maxxim
Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?
Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können
Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.
Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?
Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum 20. April 2020 auf maximal 6,82 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.
Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?
Bei Privatkunden | Bei Geschäftskunden |
Rufnummer | Rufnummer |
Name | Name |
Geburtsdatum | Kundennummer |
Was kann man bei Problemen tun?
Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.
Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.
Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?
Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Weitere Links rund um Maxxim
- Maxxim Tarife und Flat
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- Maxxim Rufnummer mitnehmen
- Maxxim Rufnummer

Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?