winSIM Kündigung und Kündigungsfristen

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

winSIM LTE All 5 GB winSIM Kündigung und Kündigungsfristen – Wer beim Mobilfunkdiscounter winSIM seinen Handyvertrag kündigen möchte, der profitiert in fast allen Handy-Tarifen von einer Mindestvertragslaufzeit von nur einem Monat und kann somit flexibel monatlich kündigen. Ideal, wenn man also zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln möchte, welcher gleiche Konditionen noch günstiger anbieten kann. Hat man sich bei winSIM allerdings für die Allnet-Flat LTE-Variante entschieden, ist man an eine 24-monatige Vertragslaufzeit gebunden. Je nachdem, fallen also andere Kündigungsfristen an. Hinweise, welche Vertragslaufzeit im jeweiligen Tarif gilt, finden sich in den Tarifdetails. Die Kündigungsfristen im Überblick:

  • 1 Monat Mindestvertragslaufzeit: Bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Monat kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.
  • 24 Monate Mindestvertragslaufzeit: Bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Wird nicht gekündigt oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei WinSIM an. Die 24 Monate Vertragslaufzeit gelten jedoch nur im winSIM Tarif LTE 3000.

Die winSIM Handytarife im Überblick

winSIM 6 GB Allnet Flat
winSIM 6 GB Allnet Flat
5.99€
Grundgeb.

(9.99€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (6GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Mon.
winSIM 24 GB Allnet Flat
winSIM 24 GB Allnet Flat
10.99€
Grundgeb.

(9.99€ Kaufpreis)
Telefon: Allnet-Flat
SMS: SMS-Flat
Internet: Volumen (24GB 50Mbit/s)
Tarif im O2-Netz
1 Mon.

Einen Vergleich aller Handytarife gibt es hier: Handy Tarife Vergleich.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.

Den Mobilfunkvertrag bei winSIM richtig kündigen

Eine Kündigung muss bei winSIM nicht grundsätzlich schriftlich erfolgen. Man hat bei WinSIM auch die Möglichkeit online zu kündigen. In der persönlichen Servicewelt des Kunden ist eine Kündigung unter Einhaltung der dort vereinbarten Bedingungen einer online Kündigung möglich. Eine schriftliche Kündigung kann per Postversand, per Fax oder auch per E-Mail geschehen. Bei Postversand empfiehlt sich die Kündigung am besten in einem Einschreibebrief mit Rückschein zu stecken. Das ist auch der sicherste Weg, denn so erhält man als Kunde einen Beweis für die fristgerechte Kündigung. Doch zuvor sollte natürlich das Kündigungsschreiben verfasst werden.

Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibts unter diesem Link*

Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum
  • Um Kündigungsbestätigung bitten

Ist das schriftliche Schreiben fertig, an die folgende Adresse senden:

Drillisch Online GmbH
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
D – 63477 Maintal

Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibts unter diesem Link*

Möchte man die alte Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, ist dies auch problemlos (und mittlerweile kostenfrei) bei WinSIM möglich. Man sollte dies in der Kündigung vermerken, aber auch wenn dies vergessen wurde, kann man die Rufnummer noch mitnehmen.

Nach Eingang der Kündigung bei winSIM wird diese unmittelbar bestätigt. Mit dieser Bestätigung wird auch der Termin der Kündigung mit geteilt. Zudem erhält man bei fristgerechter Kündigung des Mobilvertrages nach Ende der Laufzeit eine abschließende Rechnung. Sollte nach etwa 7 bis 10 Werktagen keine solche Bestätigung angekommen sein, ist unter Umständen beim Versand oder der Bearbeitung der Kündigung etwas schief gegangen. In diesem Fall sollte man sich in jedem Fall an den Kundenservice von WinSIM wenden um den Verbleib der Kündigung zu klären. Auch das Zurückziehen einer Kündigung ist bei winSIM möglich. Dafür muss man sich schriftlich an die WinSIM Kundenbetreuung, die auch für Fragen rund um Tarif und Kündigung zur Verfügung steht, wenden. Eine Stilllegung des Vertrags bietet der Mobilfunkanbieter jedoch nicht an.

Wann muss ich den Tarif bei WinSIM kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link*

Video: WinSIM mit teureren Tarifen – lohnen sich die Angebote noch?

Weitere Anbieter im O2 Netz

O2 Tarife

Im O2 Netz finden sich viele sehr günstige Anbieter und oft findet man die besten Preise oder das meiste Datenvolumen monatlich bei den O2 Anbieter. Der Überblick: O2 Tarife

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei WinSIM

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. (Vorlage) Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei winSIM die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. winSIM schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(eteleon AG,
Wilhelm-Röntgen-Str. 3,
63477 Maintal,
Tel. 06181 70 830-94
Fax 06181 70 830-99)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

Die Drillisch Anbieter und Angebote im Überblick

Das Unternehmen setzt dabei auf eine sehr differenzierte Markenpolitik. Für jeden Anspruch und jeden Bereich gibt es eine extra Marke. Einige der Unternehmen setzen dabei auf Prepaid-Produkte, andere – wie beispielsweise Yourfone – haben sich auf den stationären Handel in den Läden des Unternehmens konzentriert. Mehr dazu:

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