Vodafone Kündigung: Handytarife und Internet Angebote von Vodafone einfach kündigen

Autor: Bastian Ebert

veröffentlicht:

aktualisiert:

Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Vodafone Kündigung: Handytarife und Internet Angebote von Vodafone einfach kündigenVodafone Tarife und Handyverträge kann man auf der Webseite sehr einfach abschließen, in der Regel sind dafür nur wenige Klicks notwendig. Die Kündigung ist etwas komplexer und in diesem Artikel wollen wir zeigen, wie man vorgeht, wenn man bei Vodafone kündigen will und was es dabei zu beachten gilt.

Das Unternehmen bietet allerdings recht viele Produkte an und nicht alle lassen sich auf die gleiche Weise kündigen. In diesem Artikel soll es vor allem um die Handytarife von Vodafone im Mobilfunk-Bereich gehen. Dazu zählt beispielsweise auch der Vodafone Homespot und natürlich auch die neuen Gigamobil Tarife. Die Vodafone Callya Prepaid Karten (damit auch die Vodafone Freikarte) und auch die DSL Angebote haben aber eigene Laufzeiten und werden daher auch etwas anders gekündigt.

Vodafone Kündigung: Handytarife und Internet Angebote von Vodafone einfach kündigen

Die Vodafone Kündigung ist an sich jederzeit möglich, wird aber immer erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Wer also vergesslich ist, kann auch bereits zum Start eines Tarifs kündigen. Man muss bei Vodafone (wie bei den meisten Anbieter auch) die Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt bei den Handytarifen 3 Monate und falls man sie verpasst, verlängert sich der Handyvertrag um einen weiteren Monat (bei einem Monate Kündigungsfrist).

Die Kündigung ist schriftlich, direkt im Kundenbereich oder auch über die normalen Kontaktmöglichkeiten von Vodafone möglich.

Das Unternehmen schreibt selbst dazu:

Können wir Dich nicht überzeugen, kündige Deinen Vertrag einfach in MeinVodafone unter Mein Tarif. Unter Deinen Vertragsdetails siehst Du die Infos zu Deinem Vertragsstatus. Klick dort auf Vertrag kündigen. Oder nutze unser Kontaktformular.

Schreib uns bitte in Deine Kündigung diese Angaben:

– Den Satz: Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer/den Rufnummern …

– Deinen Namen und Deine Adresse

Wenn Du nicht unser Vertragspartner bist, brauchen wir die Unterschrift des Vertragspartners. Oder den Nachweis, dass Du berechtigt bist, die Kündigung für den Vertragspartner zu erklären. Schick die Kündigung dann bitte per Brief an Vodafone GmbH, Kundenbetreuung, 40875 Ratingen oder fax sie an 02102 98 65 75.

Eine Kündigungshilfe gibt es direkt hier*

Man sollte nach der Kündigung aber auf jeden Fall darauf achten, dass Vodafone die Kündigung auch bestätigt und einen Termin angibt, zu dem die Kündigung wirksam ist. Zu diesem Termin kann man sich dann einen neuen Tarif suchen und beispielsweise auch die Handy-Rufnummer mitnehmen lassen. Die Kündigung kann im Übrigen auch widerrufen werden, wenn man es sich doch anders überlegt hat oder Vodafone ein gutes Angebot gemacht hat.

HINWEIS: Diese Tipps beziehen sich nur auf die originalen Handytarife von Vodafone. Drittanbieter mit eigenen Tarifen im Vodafone Netz nutzen in der Regel eigene Kündigungsmöglichkeiten. Einige davon haben wir hier beschriebene: Otelo Kündigung | FYVE Kündigung | LIDL Connect Kündigung | Vodafone Callya Kündigung

Mehr Rechte für Verbraucher ab 2022

Seit Dezember 2021 wurden die Vertragslaufzeiten etwas umgestaltet und verbraucherfreundlicher gemacht. Vor allem die automatische Verlängerung ist deutlich kürzer und darf nur noch 1 Monat betragen. Allerdings betrifft das nur neuere Verträge hier lohne es sich zu prüfen, ob man davon bereits betroffen ist. Die Bundesregierung schreibt selbst zu den Laufzeiten und Neuerungen:

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben und etwa von Kostenvorteilen bei längeren und flexibleren Laufzeiten profitieren.

Die Kündigung vergessen – und schon ist man an einen unliebsamen Vertrag weiter gebunden? Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Zum Schutz der Verbraucher werden daher strengere Regelungen für stillschweigende Vertragsverlängerungen getroffen. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach sich ein Verbrauchervertrag stillschweigend verlängert, ist nur dann wirksam, wenn dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Aber Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich sind und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer.

An der grundsätzlichen Vorgehensweise bei einer Kündigung bei Vodafone ändert sich aber durch diese neuen Regelungen nichts.

Die Kündigung von Zusatzkarten und FamilyCard

Vodafone bietet eine ganze Reihe von Zusatzkarten zu den Tarifen an und diese müssen teilweise separate gekündigt werden:

  • Vodafone MultiSIM: werden mit dem Tarif gekündigt, mit dem sie auch die Rufnummer teilen
  • Vodafone FamilyCard: sind eigenständige Tarife mit eigener Laufzeit und müssen daher separat gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Vodafone

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei DeutschlandSIM die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. DeutschlandSIM schreibt dazu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Drillisch Online AG, Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 63477 Maintal, [email protected], Tel. 06181-708 3049, Fax 06181-708 3063) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

Weitere Artikel rund um Vodafone

FAQ rund um die Vodafone GigaMobil Handytarife

Gibt es die GigaMobil Tarife auch mit unbegrenztem Datenvolumen?

Vodafone bietet derzeit den GigaMobil XL Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen und ohne Datenlimit an. Mit diesem Amgebot kann man so viel Daten mit vollem Speed verbrauchen, wie man möchte.

Was kostet 5G bei den GigaMobil Flat von Vodafone?

Vodafone bietet in allen GigaMobil Angebote 5G kostenlos mit an.

Gibt es die GigaMobil Tarife auch mit Handys und Smartphones?

Vodafone bietet einen breite Auswahl an Handys und Smartphones an. Man kann sowohl iPhone als auch Samsung oder Xiaomi Modelle zu den GigaMobil Verträgen buchen. Der Preis steigt dann aber natürlich an.

Welchen Speed bekommt man mit den GigaMobil Handyverträgen?

Die GigaMobil Angebote haben 5G und LTE max. Man surft daher immer so schnell, wie es der Ausbau des Netze vor Ort gerade zulässt. Eine Limitierung gibt es nicht.

Gibt es GigaMobil Sim auch mit kurzen Laufzeiten?

Die GigaMobil Handyverträge haben immer eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Kürzere Angebote gibt es leider nicht.

Kann man die Rufnummer mit zu den GigaMobil Flatrates nehmen?

Die Mitnahme der Rufnummer in einem GigaMobil Tarif ist problemlos möglich und mittlerweile auch kostenfrei.


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!




Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Schreibe einen Kommentar