Bundesnetzagentur: 01091 Nummer wird abgeschaltet

Autor: Bastian Ebert

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Bundesnetzagentur: 01091 Nummer wird abgeschaltet – Die Bundesnetzagentur ist gegen eine Call-by-Call Rufnummer vorgegangen und hat die Abschaltung angeordnet. Die entsprechende Vorwahl 01091 muss daher vom Netz genommen werden und darf nicht mehr erreichbar sein. Darüber hinaus wurde auch ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ab 26. Dezember 2019 ausgesprochen. Bestehende Rechnungen und offene Beträge ab diesem Datum dürfen daher nicht mehr in Rechnung gestellt oder eingeklagt werden. Hintergrund waren festgestellte Verstöße des Betreibers der 01091 Vorwahl in Sachen Transparenz und Preisansagepflicht.

Nutzer von Call-by-Call-Diensten müssen sich auf die Einhaltung der Preistransparenzvorgaben verlassen können. Die Missachtung dieser Vorgaben schadet Verbrauchern und Branche, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur schreibt selbst dazu:

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Verbraucherbeschwerden. Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass im Rahmen der Nutzung der Betreiberkennzahl 01091 anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags bzw. einer „Flatrate“ erfolgte.“ Dies verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und den Nummernplan Betreiberkennzahlen.

Die Überprüfung hat weiterhin ergeben, dass Abrechnungen intransparent erfolgten und Abonnements auch nach einer Kündigung weiterberechnet wurden. Zudem wurden gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten regelmäßig nicht hergestellt werden.

Daneben hat die Bundesnetzagentur auch angeordnete, dass die beworbenen und verkauften Produkte unter dieser Vorwahl nicht mehr abgerechnet werden dürfen. Konkret betrifft diese die Leistungsnummern (ALNR) 86400, 86402, 86412 und 86453 unter Nennung des Produkttextes „01091 Festnetz“, 01091 Ausland“, „01091 Spar“ oder “Call by Call“. Wenn diese auf der Handyrechnung noch auftauchen sollten, kann man dagegen vorgehen.

Die Bundesnetzagentur wird bei missbräuchlicher Verwendung von Vorwahlen mittlerweile immer wieder aktiv um die Verbraucher zu schützen. Die gesetzlichen Regelungen sind inzwischen auch sehr verbraucherfreundlich – wenn sie denn umgesetzt werden.


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