Drillisch: Ohne Vertragslaufzeit heißt jetzt mit 3 Monaten Kündigungsfrist

Autor: Bastian Ebert

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Drillisch: Ohne Vertragslaufzeit heißt jetzt mit 3 Monaten Kündigungsfrist – Drillisch hat für viele Marken Änderungen in den Tarifdetails vorgenommen, die sich teilweise auch zum Nachteil der Kunden auswirken. So wurde zum eine der Wechselbonus bei der Rufnummernmitnahme angepasst und liegt nun bei 6.82 Euro. Daneben wurde aber auch die Kündigungsfrist bei den Tarifen ohne Vertragslaufzeit erhöht. Wer bisher diese Angebote gebucht hat, konnte innerhalb von einem Monat kündigen. Nun wurde diese Frist auf 3 Monate erhöht und damit sind Kunden immer mindestens 3 Monaten an den Tarif gebunden, obwohl sie an sich die Variante ohne Mindestvertragslaufzeit gebucht haben. Das betrifft aber nur die neuen Tarife, die derzeit gebucht werden, bei bestehenden Drillisch Angeboten ändert sich nichts. Die Neuerung scheint seit Anfang Mai online zu sein.

In den Tarifdetails heißt es dazu:

Ohne Mindestvertragslaufzeit

Der Tarif hat keine Mindestvertragslaufzeit und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Vertrag kann jederzeit durch eine Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten in Textform (per Brief, E-Mail oder Fax) gekündigt werden. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei der anderen Partei an. Bei Kündigung während eines laufenden Abrechnungszeitraums erfolgt eine anteilige Berechnung des letzten Monatspreises.

Die Umstellung scheint dabei bei den meisten Drillisch Marken bereits durchgeführt, die neuen Regelungen sind beispielsweise bei WinSIM, PremiumSIM, Handyvertrag.de (Handyvertrag.de setzt weiter auf 1 Monat Kündigungsfrist) und einigen anderen Marken zu finden. Smartmobil nutzt nach wie für die tägliche Kündigungsfrist und ist damit von der Umstellung nicht betroffen. Bereits Anfang des Jahres wurde Simplytel auf diese Neuerung umgestellt, nun scheinen auch die anderen Marken gefolgt zu sein.

Die Tarifdetails sind jeweils zu den einzelnen Tarifen hinterlegt, daher hier nochmal ein Screenshot der neuen Bedingungen:



Die Umstellung scheint aber noch nicht ganz abgeschlossen, denn in den AGB wird noch eine andere Regelung beschrieben. Dort ist von 30 Tagen Kündigungsfrist die Rede. Wahrscheinlich dürften aber eher die spezifischen Regelungen direkt zum Tarif gelten, dennoch wäre es gut, wenn Drillisch diese Unstimmigkeit beseitigen würden. In den AGB heißt es noch dazu:

In der Variante ohne Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von den Parteien jederzeit in Textform (z.B. mittels E-Mail, Brief, Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils zum Kalendermonatsende gekündigt werden.

Es gibt aber für diesen Fall ebenfalls eine Regelung in den AGB, diese lautet wie folgt: Sofern im Antragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.“ In dem Fall gelten also die Bedingungen, die in den Vertragsdetails stehen.

Prinzipiell sollte man daher auf die Bezeichnung achten. Bei Drillisch Marken mit dem Hinweis „keine Vertragslaufzeit“ gibt es jetzt 3 Monate Kündigungsfrist. Bei Angebote die mit „monatlich kündbar“ gekennzeichnet sind, bleibt es bei einem Monat Kündigungsfrist.


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