Mobilfunkgarantie – das steckt hinter der Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Anbieter – Die Abrechnungen von Drittanbieter-Leistungen über die Handrechnung sorgt immer wieder für Ärger. Oft tauchen dort Punkte auf, die Verbraucher gar nicht aktiv abgeschlossen haben, sondern die untergeschoben wurden und dann bleibt dieser Ärger oft an am Mobilfunk-Anbieter hängen. Teilweise ist es für die Kunden auch schwierig, zu ermitteln, welcher Anbieter überhaupt abgebucht hat und wie man diese Abbuchung (häufig verbunden mit einem Handy-Abo) wieder kündigt.
Die Bundesnetzagentur hat auf diese Probleme nun reagiert und eine Selbstverpflichtung für die Mobilfunk-Unternehmen gestartet. Diese ist freiwillig und die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, beanstandete Abrechnungen direkt zurückzuzahlen, wenn der Kunde dies möchte. Dies ist bis zu Beträgen bis 50 Euro pro Fall möglich und muss innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden. Dann wird das Geld unkompliziert zurück gebucht. Diese Garantie greift ab dem 1. Februar 2020 und damit können neue Fälle ab sofort unter diese Garantie fallen. Allerdings kennen nach wie vor nur wenige Verbraucher diese Garantie und daher wird sie auch eher wenig angewendet.
Die Selbstverpflichtung der Anbieter sieht dabei wie folgt aus:
Wir bieten unseren Mobilfunkkunden die Möglichkeit an, Verbindlichkeiten für Leistungen von Drittanbietern aus dem WAP/Web‐Billing insbesondere aus dem Abschluss von Verträgen in sogenannten AppStores, dem Erwerb von ÖPNV‐und Park‐Tickets oder dem Erwerb digitaler Güter im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. das Prepaid‐Guthaben zu begleichen. Um unseren Mobilfunkkunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit bei dieser Zahlmethode zu gewährleisten, verpflichten wir uns, beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern, die in diesem Verfahren abgerechnet werden, unter folgenden Voraussetzungen gutzuschreiben bzw. zu erstatten:
– Der Mobilfunkkunde kündigt ggf. nach Bekanntwerden eines Missbrauchs diesen Drittanbieterdienst.
– Der Mobilfunkkunde unterrichtet seinen Mobilfunkanbieter innerhalb von 3 Monaten nach der Transaktion über den Vorfall.
– Der Mobilfunkkunde unterstützt den Mobilfunkanbieter aktiv bei der Aufklärung des Sachverhaltes; und erstattet hierzu gegebenenfalls eine Strafanzeige.
Eine ganze Reihe von Mobilfunk-Betreiber hat dies bereits so unterzeichnet. Die komplette Liste dazu gibt es auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Die Mobilfunk-Garantie gilt allerdings nicht, wenn das Abo über ein sicheres Abrechnungsverfahren (beispielsweise mit TAN oder Trusted Partner) abgeschlossen wurde. Dann greift diese schnelle Rückzahlung leider nicht. Da aber nur wenige Nutzer wissen, welches Schutzniveau beim Kauf wirklich aktiv war, lohnt es sich immer beim Anbieter nachzufragen.
Unabhängig davon kann man natürlich selbst Drittanbieter-Sperren setzen um solche Abrechnung gleich ganz zu unterbinden. Mehr dazu gibt es hier: Mobilcom-Debitel Drittanbieter-Sperre | ALDI Drittanbietersperre | Drittanbietersperre einrichten Der Vorteil bei der Mobilfunkgarantie ist im Vergleich aber, dass man auch weiterhin das mobile Bezahlen nutzen kann. Bei Drittanbietersperren wäre das dann nicht mehr möglich und würde zu einer Fehlermeldung führen.
HINWEIS Mobilfunk-Anbieter haben teilweise auch eigene Garantien eingeführt, die aber mit der hier genannten Mobilfunk-Garantie nichts gemeinsam haben. Bei Vodafone gibt es beispielsweise die GigaGarantie (bei zu schlechtem Netz) und o2 hat im Prepaid Bereich die Weiter-Surf-Garantie eingeführt, mit der man auch gedrosselt immer 384kBit/s hat.
Unternehmen mit Mobilfunk-Garantie (laut BNetzA)
Die folgenden Mobilfunkunternehmen wenden das Kombinationsmodell an und haben die Mobilfunkgarantie abgegeben. Die Darstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge: | ||
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callmobile GmbH (nicht mehr aktiv) | KEVAG Telekom GmbH | sdt.net AG |
DOKOM21 | klarmobil GmbH | Stadtwerke Schwedt GmbH |
Drillisch Online GmbH | K-net Telekommunikation GmbH | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG |
EnoCom GmbH | Maingau Energie GmbH | Telekom Deutschland GmbH |
E-Plus Service GmbH | M-net Telekommunikations GmbH | TKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern GmbH |
EWE TEL GmbH | freenet DLS GmbH | TNG Stadtnetz GmbH |
HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG | NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH | Vodafone GmbH |
HFO Telecom GmbH | Ortel Mobile GmbH | wilhelm.tel GmbH |
htp GmbH | primaholding GmbH | WOBCOM GmbH |

Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?