netzclub Handytarif kündigen – das sollte man alles beachten

Autor: Bastian Ebert

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Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

netzclub Handytarif kündigen – das sollte man alles beachten – Wird die Werbefinanzierung in den Tarifen bei netzclub langsam nervig oder gibt es woanders einen günstigeren Tarif zu besseren Konditionen, kommt eine Kündigung schnell in Frage. Das Unternehmen bietet eine Prepaid Sim und daher kurze Laufzeiten, eine Kündigung sollte aber dennoch schriftlich erfolgen und man sollte auch auf die Bestätigung der Kündigung achten. Die Details dazu haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.

Hinweis: bei Netzclub scheint eine Kündigung auf jeden Fall notwendig zu sein, denn der Discounter kündigt auch bei Inaktivität selten selbst. Einige Nutzer berichten sogar von Aktivitätslaufzeiten von bis zu 8 Jahren.

Kündigungsfrist bei netzclub

Bei netzclub ist eine Kündigung jederzeit möglich. Da die Tarifverträge nur eine Laufzeit von 1 Monat haben, kann jeder Zeit mit einer Frist von einem Werktag zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ohne Kündigung wird der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat reaktiviert, wenn innerhalb von 48 h nach Ablauf des Abrechnungsmonats ausreichend Guthaben vorhanden ist, anderenfalls erfolgt keine Reaktivierung. Ansonsten gilt solange der Basic Tarif von netzclub, zumindest bis zur nächsten Reaktivierung. Eine Kündigung muss also auf jeden Fall erfolgen, um aus dem Vertrag herauszukommen.

So wird richtig gekündigt

Bei netzclub muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen, entweder über den Weg per Post, per Fax oder auch als E-Mail.Telefonisch lässt sich der Vertrag nicht kündigen. Für den Versand per Post, die Kündigung am besten in einem Einschreibebrief mit Rückschein stecken, mit persönlicher Unterschrift. Das ist sicherer. Doch zuvor sollte das Kündigungsschreiben verfasst werden. Beim Verfassen eines Kündigungsschreiben sollten folgende Dinge enthalten sein, wie:

  • den Satz “Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer xy”
  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • den Termin, zu dem gekündigt werden möchte (in der Regel der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Unterschrift und Datum
  • Um Kündigungsbestätigung bitten

Ist man sich bei dem fristgerechten Termin der Kündigung unsicher, empfiehlt es sich, zum „nächstmöglichen Termin“ zu kündigen. Wenn man das Kündigungsschreiben nicht allein aufsetzen möchte und auf Nummer sicher gehen will: Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link*.

Ist das schriftliche Schreiben fertig, an die folgende netzclub Adresse senden:

  • netzclub, Postfach 33 46, 90016 Nürnberg
  • oder per Fax an: 0180 / 593 93 96 (14 Cent/Min. aus deutschen Festnetzen, aus deutschen Mobilfunknetzen max. 42 Cent/Min.)

Netzclub sollte nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen. Diese ist wichtig, um bspw. die Portierung der Rufnummer bei einem anderen Anbieter einzuleiten. Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link*.

Wann muss ich den Netzclub Tarif kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf. Ein anwaltlich geprüftes Musterschreiben für die Kündigung samt rechtssicheren Versand gibt es unter diesem Link.

Online kündigen bei netzclub

Wenn man als netzclub Kunde einen Vertrag nach dem 1. Oktober 2016 online abgeschlossen hat, hat man die Möglichkeit auch online zu kündigen. Dazu muss man lediglich das von Netzclub bereitgestellte Kontakt-Formular ausfüllen. Es bietet sich allerdings auch hierbei an, eine Kündigungsbestätigung anzufordern –  Wenn man diese nicht nachweisen können, wird die Kündigung nicht wirksam.

Erfahrungen anderer netzclub- Nutzer zeigen, dass die online Kündigung reibungslos funktionieren kann:

Die Kündigung einer Netzclub SIM-Karte ist ohne Probleme möglich.
Ich habe mich im Webinterface eingeloggt und dem Support geschrieben, dass ich die SIM nicht mehr benötige und somit kündigen möchte. Das Restguthaben möchte ich mir selbstverständlich auszahlen lassen.
Heute habe ich drei Mails von Netzclub bekommen.

Darin wurde mir mitgeteilt, dass die SIM mit Wirkung des heutigen Tages deaktiviert wird.
Die Auszahlung des Restguthabens wurde veranlasst und wird Ende des Monats angewiesen.

Das ist doch mal ein guter Kundenservice.
Eine absolut unkomplizierte Kündigung.

Bei Kündigung Rufnummernmitnahme zu anderem Anbieter

Um die Rufnummer zur Portierung an einen anderen Anbieter freigeben zu lassen, einfach telefonisch die Kundenhotline unter der Rufnummer 0176 888 93939 kontaktieren oder eine E-Mail an [email protected] senden. Die Mitnahme der alten Rufnummer muss dabei mittlerweile kostenfrei erfolgen und zwar sowohl eingehend als auch ausgehen. Weder der alte noch der neue Anbieter dürfen daher dafür Gebühren verlangen.

Guthabenauszahlung bei Kündigung

Das restliche Guthaben kann ausschließlich und nur nach Kündigung auf ein deutsches Bankkonto ausgezahlt werden. Hierzu einfach einen Auszahlungswunsch mit den Bankdaten schriftlich an die obige Adresse senden.

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Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei Netzclub die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Netzclub schreibt dazu:

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du Telefónica Germany (Postanschrift: netzclub Kundenbetreuung, Postfach 3346; 90016 Nürnberg; Telefonnummer: 0176 / 888 – 939391; E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

1 Abrechnung gemäß Deinem Tarif für einen Anruf ins O2 Mobilfunknetz (Mo-Sa, 8-20 Uhr)

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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