O2 Free Unlimited – Bundesnetzagentur prüft das Kleingedruckte des Tarifs ohne Drosselung

Autor: Bastian Ebert

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O2 Free Unlimited – Bundesnetzagentur prüft das Kleingedruckte des Tarifs ohne Drosselung – Bei O2 hat man erst vor kurzer Zeit auch eine eigene Allnet Flat ohne Drosselung gestartet, nachdem sowohl die Telekom als auch Vodafone bereits solche Tarife auf den Markt gebracht haben. Allerdings hat das Unternehmen damit bereits wieder Ärger, denn nach eigenen Angaben wird sich die Bundesnetzagentur vor allem das Kleingedrucken in den neuen O2 Tarifen genauer anschauen.  Bei Netzpolitik.org zitiert man die Bundesnetzagentur wie folgt:

„Die AGB-Klausel scheint mit Blick auf die freie Endgerätewahl im Rahmen des Internetzugangsdienstes problematisch“, sagt die Bundesnetzagentur auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Regulierer kündigen an, man werde den Betreiber „anhören und auf eine Anpassung hinwirken beziehungsweise gegebenenfalls die Verwendung der Klausel untersagen“.

Auf der Webseite der Bundesnetzagentur ist allerdings noch nichts dazu zu finden.

Hintergrund für die Prüfung sind die EU Regeln zur Netzneutralität. Demnach darf ein Anbieter seinen Kunden nicht vorschreiben, mit welchen Endgeräten ein Tarif zu nutzen ist. Das war vor allem bei der Wahl von Routern für den Internet Zugang wichtig, gilt aber ebenso für die Tarife im Mobilfunk-Bereich und damit auch für das Angebot von O2. So heißt es im Kleingedruckten bei O2, dass der Tarif nur mit Endgeräten genutzt werden kann, die mobil auch ohne Netzanschluss surfen können:

Bei O2 Free Unlimited kann das unbegrenzte Datenvolumen nur mit einem Gerät genutzt werden, das eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglicht. Bis zu 225 MBit/s (im Durchschnitt 27 MBit/s; Upload bis zu 50 MBit/s, im Durchschnitt 14,6 MBit/s) im dt. O2 Mobilfunknetz bzw. bis zu 50 MBit/s (im Durchschnitt 23 MBit/s; Upload bis zu 32 MBit/s, im Durchschnitt 13,4 MBit/s) für ehemalige Kunden der E-Plus Service GmbH und Co. KG, die automatisch auf ein O2 Produkt umgestellt wurden.

In den Preislisten geht O2 sogar noch einen Schritt weiter und schreibt konkret:

Der mobile Internetzugang kann/ darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern). Soweit erforderlich, führt Telefónica Verkehrsmanagement-Maßnahmen durch, um den Verkehrsfluss in dem Ausnahmefall einer lokalen Netzüberlastung zu optimieren.

Bei O2 selbst geht man dagegen davon aus, dass diese Einschränkungen gesetzeskonform sein. Die Kunden könnten nach wie vor verschiedene Endgeräte selbst wählen, lediglich bestimmte Kategorien von Endgeräten wären in diesem nicht erlaubt.

Derzeit ist der O2 Free unlimited der einzige Tarif ohne Drosselung bei O2:

Konkret möchte O2 damit natürlich ausschließen, dass die O2 Free unlimited Tarife als Ersatz für den heimischen DSL-Anschluss oder den Homespot genutzt werden. Ziel ist es, diese Tarife nur für den mobilen Bereich zum Einsatz zu bringen und daher auch die Beschränkung auf mobile Endgeräte wie Handys, Smartphones und Tablets. Ob dies allerdings tatsächlich im Einklang mit den Regelungen zur Netzneutralität steht, kann man durchaus kritisch hinterfragen. Immerhin verbietet O2 den Kunden auf diese Weise durchaus eine ganze Reihe von Endgeräten, von einer komplett freien Wahl kann also in diesem Zusammenhang nicht mehr die Rede sein. Daher bleibt abzuwarten, wie die Prüfung der Bundesnetzagentur ausgehen wird und wie O2 mit dem Ergebnis umgeht. Durchaus denkbar, dass zumindest diese Passagen im kleingedruckten des neuen O2 Free unlimited Tarife wieder geändert werden müssen.


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